Beiträge von VFBler

    Schau Dir mal die "Menge" an Mobilfunkgeräte und Tabletts ect. an, die im Saturn und/oder Media Markt verkauft werden. Ich geb Dir genau 3 Wochen in deiner Freizeit alle technische Daten auswendig zu lernen. Viel Erfolg dabei.


    Ausserdem verstehe ich das Problem nicht. Der Verkäufer beharrte erstmal auf seiner Information, was ja auch normal ist. Wenn ich von was überzeugt bin, dann beharre ich auch erstmal drauf. Ist ja nur menschlich. Als der dann doch ins schleudern kam, dann hat er ja nachgeschaut und gemerkt dass er falsch liegt. Er hat es erkannt und sich dafür entschuldigt. Das ist doch gut so dass man ein Fehler eingesteht. Wäre ja schlimm wenn es net so wäre. Also wo ist das Problem? Freu dich doch dass du einen "Fachverkäufer" belehren konntest. ;)

    Vorallem die Argumentation seitens der Führung ist sowas von an den Haaren herbeigezogen: "Man trennt sich in beiderseitigem Einvernehmen, da unterschiedliche Auffassungen über die sportliche künftige Ausrichtung des Vereins bestehen!"


    Ich kann mich noch erinnern dass man van Gaal damals holte eben weil man wusste dass dieser Mann die richtige sportliche Auffassung für den FCB hat"Und jetzt aufeinmal stimmt das doch nicht mehr?. Der FCB macht sich damit unglaubwürdig!

    Wie auf der Seite von Marktkauf dargestellt beziehen sich die 14 Tage Rückgabemöglichkeit auf derren Onlineshop. Müssen sie ja auch, da bei Fernabsatz generellt 14 Tage Wiederrufsrecht, lauch BGB, bestehen.


    Aber was Mühe ich mich ab mal wieder den Unterschied zwischen Fernabsatz und Kauf beim stationären Handel zu erklären. :rolleyes:


    Kauf im stationären Handel: Kein gesetzlich verankertes Rückgaberrecht. Selbst wenn der Handel dies anbietet ist es eine kulante Entscheidung des Handels ein fehlerfreies Produkt zurückzunehmen. Oftmals sagen viele Händler vor Ort dass wenn ein Produkt unbenutzt und neuverpackt ist, sie es 14 Taga kulanterweise umtauschen oder zurücknehmen.


    Kauf per Fernabsatz (Katalog, Hotline, Internet etc.): Gesetzlich geregeltes Wiederrufsrecht bei Waren welche nicht der Beschreibung im Katalog (o.ä.) entsprechen, oder diese Ware u.U. Mängel aufzeigt. Ebens Wiederrufsmöglichkeit bei Vertragsabschluss (z.B. Handyvertrag).

    Jede Partei in Regierungsverantwortung muss mit dem klarkommen was wir hier in Deutschland haben:


    Wir sind ein Industrieland mit einer hohen Zahl an Zuwanderung aus sozial schwachen Ländern. Diese Tatsachen kann keiner, weder Links noch Rechts noch Mitte, wegdisskutieren.


    Hierzu gehört eben dass wir ein (leider) hohes Maß an sozialer Absicherung benötigen. Dies können wir (imho) nur dann kompensieren und erbringen wenn wir den Industriestandort Deutschland sichern und dafür sorgen dass Unternehmer und Eliten hier bleiben. Und dazu gehört eben auch das ein oder andere "Bongbon" diesen "Schichten" hinzuschmeißen. Denn Arbeit bekomme ich nicht indirekt durch den Staat Deutschland, sondern direkt durch meinen Arbeitgeber der nur hier ist weil er etwas Unternehmen will. Wen wir diese Rahmenbedingungen nicht bessern, werden weiter Unternehmer und Eliten dass Land verlassen. Und wer gibt uns dann noch Arbeit?


    Das sind meine Thesen und die Dinge, wie ich finde, jede Regierung sich mit auseinandersetzen muss.

    Das sind alles Fake-Angebote um die Kohle abzuschöpfen. Die Waren sind nicht mal Hehlerwaren. Selbst Hehlerwaren werden nicht so massiv unter Preis verkauft weil man auch mit einem "fast üblichen Marktpreis" entsprechende Ware an den Man(n) bekommt.

    ChickenHawk:


    so wie du das beschreibst, so ähnlich hat es auch mein Rechtsanwalt mir gegenüber geschildert.


    Das Zitat des Richters werde ich niemals im Leben vergessen:


    "Man heiratet nicht nur eben eine Person, sondern auch alles negative und positiv das zu ihm gehört!" und das war ganz klar bezogen auf die Schulden die ich und sie vor der Ehe, und wärend wir zusammengelebt haben, gemacht haben!" klar im Protokoll nachzulesen.


    Daher mein Spruch: vor Gericht und auf hoher See ..... :D


    Ich rate jedem der heiratet sich vorab die Düsseldorfer Tabelle anzusehen. Die bezieht sich zwar auf Kindesunterhalt, allerdings findet sich in der letzten Spalte der Selbstbehalt. Da kann jeder nachlesen wieviel im zum Leben bleiben muss, nach Abzug von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bzw. Geschiedenenunterhalt. Und der eigene Selbstbehalt ist warlich nicht viel. :mad:


    Benz-Driver:


    Wenn es so einfach wäre ;-) Kindesunterhalt und Betreuung, sowie Unterhalt an die Ex-Frau, sind zwei total voneinander getrennte Dinge die auch getrennt behandelt werden. An erster Stelle kommt das Wohl des Kindes. Wenn dann noch seitens des Ex-Partner Gelder, bis zum Selbstbehalt verfügbar sind, können diese, unter gewissen Umständen, an den EX-Partner gehen bis dieser zu einer Arbeit bewegt werden kann. In der Regel ist dies ab dem dritten Lebensjahr des Kindes. Vorraussetzung ist dass eine angemessene Kinderbetreuung vorhanden ist, so dass die Frau ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Kann man pauschal nicht sagen. Das hängt vom "Streitwert" ab, also wenn das ein junges Ehepaar noch nicht auf der hohen Kante hat wird es billig, wenn man schon über Vermögen, Wohneigentum etc. verfügt wird es teuer bzw. teurer.


    Aber nochmal zum Verständnis:


    Das was VFBler beschreibt war im Fall einer Scheidung (und auch hier scheint der Richter die geltenden Gesetze selbst nicht zu kennen). Das betrifft Dich und die Situation "Unterhalt" zahlen während der Ehe für die Schulden des Partners überhaupt nicht.


    Da lehnst Du dich aber doch ein bischen weit aus dem Fenster. Dass ein Richter am OLG die geltenden Gesetze nicht kennen soll, ist schon sehr anmaßend. Dass wir Leihen angeblich die Rechtssprechung besser kennen, weise ich ganz weit von uns :rolleyes: Bitte nicht falsch verstehen, aber mein Scheidungsordner ist so dick wie ein großer Leitzordner. Alles zum nachlesen :D


    Fakt war bei der Scheidung:


    Schulden die vor und wärend der ehe gemacht wurden, wurden miteinander aufgerechnet. Es wurden defakto am Amtsgericht (Familiengericht), sowie am Oberlandesgericht bei der Berufung, meine vorehelichen Schulden, sowie ebenso voreheliche Schulden meiner damaligen Frau, zum Gegenstadt der Verhandlung und beim Ehegattenunterhalt angerechnet.


    Aber wir können auch sagen: Wie so oft ist man auf hoher See, und vor Gericht, in Gottes Hand! :D


    Meine Erfahrung einer Scheidungsverhandlung, sofern beide Partner streiten: Alles was man vorher gelesen und durch seinen Anwalt erfahren hat, kann man getrost in die Tonne kloppen. Es kommt garantiert anderst ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nein das geht nicht, Schulden die vor der Eheschließung gemacht wurden sind und bleiben ganz allein das "Vergnügen" des jeweiligen Schuldners aber gehen nicht durch die Eheschließung auf beide Ehepartner über.


    Nicht ganz. In meinem Falle hatte ich vor der Ehe eine Eigentumswohunng gekauft und alleine finanziert. Wärend wir gemeinsam die Wohnung bewohnten musste ich eine Sonderumlage in Form eines Kredites, für das Mehrpearteienhaus, wo wir die Wohnung gemeinsam bewohnten, aufnehmen. Diese Sonderumlage wurde von mir alleine aufgenommen. Der Scheidungsrichter hat diesen Kredit auch meiner damaligen Frau "angerechnet" bei der Berrechnung des Ehegattenunterhaltes. Wir waren, als ich die Sonderumlage aufgenommen hatte, nicht verheiratet.


    Im Gegensatz zu deiner Aussage ChickenHawk, sagte der Scheidungsrichter vom Amtsgericht meiner Exfrau dass sie durch die Hochzeit sowohl das positive, wie auch das negative von mir, geheiratet hat. Und umgekehrt genauso. Da meine Exfra auch Schulden hatte, hat sich das fast gegeneinander aufgehoben. mit Hilfe eines Ehevertrages können solche Dinge geregelt werden.
    kinslayer: danke :-)

    Hei kinslayer


    ich hab das thema durch, bin seit 4 Jahren glücklich geschieden. Musste dazu bis vors Landesgericht Stuttgart.


    Der Bezug von Kindesunterhalt sowie Kinderegeld, gehört nicht zum Lebensunterhalt der Frau die das Kinde betreut. Kindesunterhalt und Kindergeld ist einzig und allein zum Wohle des Kindes.


    Das heist:


    Die getrennt lebenende Ehefrau hat, sofern diverse Kriterien erfüllt sind, den Anspruch auf Unterhalt.


    Nemen wir den Fall das Kind ist 2 Jahre alt. In diesem Kindesalter muss die Frau nicht einer Erwebstätigkeit nachgehen um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten da sie das Kind betreut. ASomit hat die Frau anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser rrichtet sich nach dem Einkommen welches gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wurde, sowie dein Selbstbehalt der dir zusteht im Falle ein Trennung (mal ganz einfach ausgedrückt).


    Nehmen wir an dieser Ehegattenunterhalt wäre 350 Euro monatlich.


    Du zahlst aber 250 Euro Miete für die Wohnung die der Ehegatte bewohnt. Somit werden diese 250 Euro angerechnet. Das heist, du musst noch 150 Euro direkt an den getrenntlebenden Ehegatte bezahlen.


    Das ganze ändert sich aber wenn Ihr geschieben seit. Dann gibt es den geschiedenen Unterhalt, sofern die Frau an einer Erwerbstätig gehindert ist auf Grund der betreuung des Kindes. Erreicht das Kind das 3. Lebensalter und es gibt eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind, kann der Frau einen Teilzeitjob zugemutet werden damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.


    Genau so ein Szenario hab ich durch ;-)


    Grüsse