Hallo Forum,
ich hab gestern auch mit Spannung die Erklärung und Begründung unsere Präsidenten angehört. Bei seiner Begründung orientierte er sich stark an der Begründung des damaligen Präsidenten welcher ebenso den Bundestag auflöste. Damals hatten die Richter zugestimmt, ich hoffe, sie werden es auch diesmal machen:
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Zitat aus: http://onnachrichten.t-online.de/c/49/18/10/4918106.html
Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten blickt die Republik auf Karlsruhe. Traut sich das Bundesverfassungsgericht, den Zug doch noch zu stoppen, der schon seit Wochen auf Neuwahlen zurollt? Wer glaubt, die Richter werden angesichts der einhelligen Entscheidung dreier Verfassungsorgane das Signal eingeschüchtert auf Grün stellen, sollte sich nicht zu sicher sein: Mut zu unbequemen Urteilen haben die acht Richter des Zweiten Senats bisher nicht vermissen lassen.
Lange Liste überraschender Entscheidungen
Das hat der Senat erst in dieser Woche mit seinem Urteil zum Europäischen Haftbefehl bewiesen. Das Gericht kassierte das Gesetz komplett ein - und setzte damit Regierung und Parlament gehörig unter Druck. Höchstrichterliche Milde für eine Regierung, die doch nur bei Terrorbekämpfung und europäischer Integration nicht hinter den Nachbarn zurückzustehen wollte? Fehlanzeige. Dass sie sich durch eine Phalanx von Verfassungsorganen wenig beeindrucken lassen, hatten die Richter im März 2003 mit der Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens gezeigt - die Anträge stammten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Intressant ist folgende Darstellung, gerade weil Rot/Grün Neuwahlen will !
Rot-Grün biss in Karlsruhe häufig auf Granit
Überhaupt hat sich die rot-grüne Regierung beim Zweiten Senat oft eine Abfuhr geholt. Wobei die Schlappen bei Juniorprofessur und Studiengebühren noch am wenigsten für Prognosen in Sachen Neuwahl taugen, weil es dort um Grundsatzfragen des Föderalismus ging. Doch auch in eher formalen Fragen zeigte der Senat wenig Neigung, fragwürdige Tricks durchgehen zu lassen. Nach Brandenburgs gespaltener Abstimmung im Bundesrat, geschuldet den Zwängen einer großen Koalition, brachten die Richter 2002 das Zuwanderungsgesetz zu Fall. Der rot-grüne Versuch, sich im Vermittlungsausschuss eine Mehrheit zu verschaffen, wurde 2004 gekippt. Auch mit dem Wunsch, sich mit der Vertrauensfrage den lästigen Visa-Ausschuss vom Hals zu schaffen, biss Rot-Grün in Karlsruhe auf Granit.
Senat zuletzt bei Urteilen häufig gespalten
Daraus lässt sich zwar nicht folgern, dass die Kette von Niederlagen nun um ein weiteres Glied verlängert wird. Um die Neuwahl zu stoppen, müssen fünf von acht Richtern dagegen stimmen - eine Mehrheit, die in dem zuletzt häufig gespaltenen Senat nicht ganz einfach zu erreichen sein wird. Eine Schlüsselrolle dürfte dabei Udo Di Fabio spielen, der als Berichterstatter in dem Verfahren federführend ist. Der konservative, aber nicht parteinahe Hochschullehrer gilt als starker, wenngleich nicht unumstrittener Mann im Zweiten Senat. Mit seinen ebenfalls auf dem CDU-Ticket gewählten Kollegen Rudolf Mellinghoff und Hans-Joachim Jentsch bildet er häufig einen Block, etwa beim Kopftuchurteil, wo sie ein vehementes Minderheitsvotum formuliert hatten.
Ausgang der Entscheidung kaum vorhersehbar
Im übrigen Senat geht es munter durcheinander. Mit bisweilen scharfzüngig formulierten abweichenden Voten fiel zuletzt immer wieder die Bielefelder Professorin Gertrude Lübbe-Wolff auf - gewählt auf Vorschlag der SPD, aber ein eigenständiger, kritischer Geist. An ihrer Seite finden sich manchmal die eher liberalen Kollegen Michael Gerhardt und Lerke Osterloh, mitunter aber auch der auf einer Unionsstelle sitzende Siegfried Broß, der sich im Senat als Mann ohne feste Allianzen profiliert hat. Dazwischen: Der Strafrechtsprofessor Winfried Hassemer, den Rot-Grün zum Vizepräsidenten gekürt hat - und der an einigen Niederlagen der Regierung maßgeblich beteiligt war.
Vergangenheit gibt keine verlässliche Antwort
Aus der großen Frage "Wer mit wem?" lässt sich also keine Urteilsvorhersage basteln. Doch auch ein Blick ins 83er-Urteil, mit dem das Gericht Helmut Kohls "unechte" Vertrauensfrage gebilligt hatte, hilft nicht viel weiter. Einerseits wollten die Richter damals "besondere Schwierigkeiten" nicht für eine Bundestagsauflösung gelten lassen. Andererseits reichten den Richtern damals die Flügelkämpfe der von der sozialliberalen in die schwarz-gelbe Koalition gewechselten FDP als Argument, der Kanzler genieße kein stetiges Vertrauen. Warum sollte dann Gerhard Schröders Verweis auf die SPD-Linksabweichler - zumal bei einer sehr viel knapperen Mehrheit - weniger plausibel sein?
Wird "unechte" Vertrauensfrage gängige Praxis?
Entscheidend dürfte daher sein, ob der Zweite Senat die "unechte" Vertrauensfrage weiter in der Staatspraxis etablieren will oder doch eine Grundgesetzänderung - ein echtes Selbstauflösungsrecht - für die saubere Lösung hält. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten damals hohe Hürden gegen eine Parlamentsauflösung errichten wollen. Sich über ein vorgeschobenes Misstrauen Neuwahlen zu verschaffen, hätten sie - die wechselhaften Weimarer Verhältnisse noch vor Augen - wohl als frevelhaft angesehen.
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Wenn ich das Ganze nüchtern sehe, war die Vertrauensfrage nicht echt. Tage davor demonstrierte der Bundestag Handlungsfähigkeit indem zahlreiche Gesetze noch verabschiedet wurden. Genauso auch die Aussage von Müntefering: „Wir wollen in den Wahlkampf mit Gerhard Schröder, er geniest unser Vertrauen“. Da kann ich als Kanzler nicht das Vertauen in Frage stellen.
Gefühlsmäßig sehe ich es wie die meisten Bürger in unserem Land: Wir brauchen ein neues Mandat. Deutschland soll wählen (wie es Köhler ausdrückte) wer Deutschland künftig regieren sollte.
Ich bin allerdings dagegen daß das GG geändert wird. Das ist nicht gut. Adolf Hitler kam auch nur deshalb an die Macht weil Sie das Parlament selbst auflösen konnte. Und dies darf nicht sein !!