Die neuen AGB sind auch verfügbar. Zu den bereits diskutierte Technologieumstellung während der Laufzeit hat sich o2 folgendes ausgedacht. Eine Zustimmung durch unterbleibender Widerspruch haben sie sehr geschickt auch eingebaut.
"4.2 Ausgenommen im Tarif O2 my Home S kann der Anbieter die Übertragungstechnologie der O2 my Home Produkte während der Laufzeit des Vertrages
nach Maßgabe der Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 ändern:
4.2.1 Bei initialer Bereitstellung des O2 my Home Produktes über Mobilfunk (LTE/5G) kann Telefónica Germany den Anschluss während der Laufzeit des Vertrages, frühestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss, unterbrechungsund kostenfrei auf eine andere verfügbare Übertragungstechnologie umstellen, wenn das vom Kunden verbrauchte Datenvolumen deutlich über der üblichen Nutzung liegt und die Umstellung keinen Einfluss auf die vereinbarten Leistungen und Preise, die Laufzeit und die sonstigen vertraglichen Konditionen hat. Eine solche Umstellung kann z.B. nur erfolgen, wenn für die neue Übertragungstechnologie mindestens gleiche oder sogar bessere Bandbreitenbereiche definiert sind. Das vom Kunden verbrauchte Datenvolumen liegt dann deutlich über der üblichen Nutzung, wenn das tatsächlich verbrauchte Datenvolumen in drei Abrechnungsmonaten während der Vertragslaufzeit jeweils 300 GB überstiegen hat. Hat der Kunde die Bereitstellung eines Routers durch Telefónica Germany beauftragt, wird dieser bei Umstellung der Übertragungstechnologie automatisch und ohne Mehrkosten für den Kunden gegen ein vergleichbares passendes Gerät ausgetauscht. Telefónica Germany teilt dem Kunden die beabsichtigte Umstellung mindestens 2 Monate zuvor in
Textform mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum mitgeteilten Zeitpunkt der
Umstellung ohne Kosten zu kündigen. Hierauf wird Telefónica Germany den Kunden in der Mitteilung über die beabsichtigte Umstellung gesondert hinweisen.
4.2.2 Bei initialer Bereitstellung des O2 my Home Produktes über Glasfaser, DSL oder Kabel kann Telefónica Germany zur Optimierung ihrer Infrastruktur
und/oder zur Verbesserung ihres Leistungsangebotes den Anschluss während der Laufzeit des Vertrages unterbrechungs- und kostenfrei auf eine andere verfügbare Übertragungstechnologie umstellen, soweit dies keinen Einfluss auf die vereinbarten Leistungen und Preise, die Laufzeit und die sonstigen vertraglichen Konditionen hat. Eine solche Umstellung kann z.B. nur erfolgen, wenn für die neue Übertragungstechnologie mindestens gleiche oder sogar bessere Bandbreitenbereiche definiert sind. Eine solche Umstellung darf nur einmal jährlich, frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss und nur einmal während der vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgen. Hat der Kunde die Bereitstellung eines Routers durch Telefónica Germany beauftragt, wird dieser bei Umstellung der Übertragungstechnologie automatisch ohne Mehrkosten für den Kunden gegen ein vergleichbares passendes Gerät ausgetauscht. Telefónica Germany teilt dem Kunden die geplante Umstellung mindestens 3
Monate zuvor in Textform mit. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Umstellung nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung in
Textform, so stellt dies seine Zustimmung zu der Änderung dar und diese wird mit Ablauf der Widerspruchsfrist zum mitgeteilten Zeitpunkt der Umstellung wirksam. Hierauf wird Telefónica Germany den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Umstellung fristgerecht in Textform, unterbleibt die Umstellung."