Beiträge von Berndson

    Gegenüber dem Händler hat man ein Recht auf Gewährleistung, weil die Ware offensichtlich nicht ihren beworbenen Zweck erfüllt. Die Kaffeemaschine, die nur mit Kundenaccount funktioniert, den dir der Hersteller aber verweigert, kannst du genauso reklamieren.


    Das ist keine Rücknahme aus Kulanz. Die Ware ist mangelhaft.

    Das ist im TKG §59 Absatz 6 geregelt:

    Zitat

    Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.

    Da steht zwar "auf Verlangen", aber so umständlich machen sie es nicht.

    Rausportieren und reinportieren sind zwei separate Vorgänge. Wenn du eine Nummer aus einem Laufzeitvertrag rausportierst, bekommt der Vertrag eine neue Nummer zugeteilt*. Ob du eine Nummer in einen laufenden Vertrag hineinportieren kannst, hängt vom Anbieter ab. Ein Recht darauf hast du nicht.


    *) Prepaidkarten werden meist vom Anbieter zum Portierungsdatum gekündigt, aber aus einem Laufzeitvertrag lassen sie dich nicht raus, also neue Nummer.

    musst derart große Fotos posten

    Sorry, could not resist. Aber rund 20kB sind jetzt auch nicht sooo groß.

    Der Akku hält im Standby sicher fast eine Woche.

    Wie lange ein Handy mit der Akkuladung auskommt, hängt sehr von der Netzsituation ab, und vor allem davon, wie oft sich das Handy beim Netz melden muss. Nicht so clevere Telefone müssen nur ab und zu die Funke bedienen und haben deswegen viel kleinere Akkukapazitäten. Wenn man Pech hat und das Handy in einer grenzwertigen Empfangssituation ständig zwischen weit entfernten Senderstandorten umschaltet, kann der Akku ziemlich schnell leer sein. Das gleiche Handy kann unter besseren Bedingungen aber auch sehr lange durchhalten.

    Neukundenaktionen sind nunmal für Neukunden.

    Es steht den Unternehmen frei, dem Kunden die Neukundenangebote zu verweigern, wenn er bereits Kunde des Unternehmens ist. Im Prinzip kann man die Kriterien nach Belieben wählen, z.B. das bei vielen Anbietern übliche "wer in den letzten 3/6/12 Monaten nicht Kunde war", aber auch "Sie waren vor ewigen Zeiten schon mal Kunde bei einem Unternehmen unserer Gruppe, also gibt es keine Boni" ist möglich. Was sie nicht dürfen ist, das Geld für das Starterset kassieren und dann die Aktivierung und Nutzung der Karte mit den Normalkonditionen verweigern.

    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie das mit dem falschen Kunden machen und der ihnen das Prepaid-System zerlegt. Man kann nicht das Geld des Kunden nehmen und dann die Leistung nicht erbringen.