Bestehende Verträge:
Telekom und O2 verplichten sich in ihren AGB, die Senkung weiterzugeben.
Telekom Ziffer 9.4 AGB Stand 27.5.2020: "[...] sind wir für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. [...]"
O2 Ziffer 12.6 AGB Stand Jan. 2018: "[...] Telefónica Germany [ist] im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und im Fall der Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen, ohne dass dem Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht."
Die Vodafone-AGB sind weniger eindeutig formuliert.
Ziffer 3.11 AGB Stand Juli 2019: "[...] Vodafone [ist] bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen."
Neue Verträge:
Da werden sich die Anbieter entscheiden müssen, ob sie die Gelegenheit nutzen, jetzt mit eingängigen Brutto-Preisen (einschließlich 16%) zu verkaufen und dann ab Januar die Erhöhung aufzuschlagen. Entdecke die Möglichkeiten.