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Original geschrieben von Mooney
Ich bin Mediziner und kein Jurist, aber dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass dem so ist und mir ist auch keine rechtliche Grundlage hierfür bekannt. Wenn ich einen Doktortitel habe, darf ich ihn führen, auch in abgekürzter Form.
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1. Strafbar ist es zwar nicht, § 132a StGB liegt nicht vor.
2. Also bei den Medizinern weiss ich es nicht 100%ig, aber bei Rechtsanwälten ist es standesrechtlich untersagt , einen anderen Dr. als den Dr. jur. im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt zu verwenden.
Zumindest wenn dadurch der Eindruck erhöhter Kompetenz erweckt wird.
Erlaubt wäre dann höchstens die ausgeschriebene Form, also z.B. Rechtsanwalt Dr. phil. XYZ, aber nicht Rechtsanwalt Dr. XYZ, obwohl es sich um einen Dr. phil. handelt.
Im Endeffekt wird es damit begründet, daß der Dr.-Titel von der Bevölkerung (immer noch) als Ausdruck besonderer Kompetenz auf dem jeweiligen Fachgebiet angesehen wird, wobei diese Schlußfolgerung allerdings in den meisten Fällen so nicht gezogen werden kann (ich kann hier zumindest für den Dr. jur. sprechen )
Also da würde ich mich nochmal bei der einer eurer Interessenvertretungen, z.B. Ärztekammer o.ä. erkundigen.
Viele Grüße,
Praemienhai
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Original geschrieben von Mooney
Theoretisch könnte der betreffende Arzt ein Doktor der Jura oder katholischer Theologie und nicht der Medizin sein - er ist ja dennoch berechtigt, den Doktortitel anzugeben. Ich vermute allerdings, dass er das "med." einfach nur weggelassen hat...
Irttum, dürfte er nicht! Wenn jemand z.B. Dr. rer nat ist und auch Medizin studiert hat und als Arzt praktiziert, aber keinen Dr. med hat, darf er als Mediziner nicht als Dr. "Name" auftreten, da dies eine Kompetenz auf medizinischen Gebiet vortäuschen würde, die er ja dann gar nicht hat.
Gilt natürlich auch für alle anderen Berufe: also ein Rechtsanwalt, der Dr. med ist, darf auch nicht als Dr. "Name" auftreten, wenn er den Dr. jur nicht erworben hat.
Aber bei den Medizinern promovieren ja sowieso 99%, so daß dies mehr theoretischer Natur ist ...
MfG
Praemienhai
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Also zumindest bei Altverträgen (vor dem 01.07.02) gilt:
HZ 0,51
NZ 0,15
für Rufumleitungen ins Festnetz über die "normale" Rufumleitungsfunktion des Handys. Über den Anrufmanager kann man ja Anrufe auf der Homenummer nur auf seine Mobil-Nr. oder auf die Mailbox umleiten.
MfG
Praemienhai
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Re: Re: Handyteam Genion Duo
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Original geschrieben von Betonmischer
Schön wärs
Hab bisher kein Geld und auf PM hab ich auch keine Antwort bekommen. :mad:
dito :mad: :flop:
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Original geschrieben von ChickenHawk
Auch davon kann man nur abraten...
Wann immer Du etwas tust von dem Du weißt das es nicht ok ist bzw. wie in diesem Fall Anstiftung Strafunmündiger zu "Hehlerei" bist Du auch wieder mit dran.
CH
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Stimmt nicht ganz, für eine Anstiftung brauchst du eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. Und wenn der 13-Jährige nicht weiss und auch nicht wissen konnte, dass es sich um "Hehlerware" handelt, hat er nicht vorsätzlich gehandelt. Und von einem 13-Jährigen kann man ja schließlich nicht verlangen, dass er sich mit den gängigen Handypreisen auskennt und so Verdacht schöpfen könnte...
Bitte trotzdem nicht machen!
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Original geschrieben von snoop
Ich steck immer nen 20EUR Schein zwischen Akku und Handy und dann passt die Sache...
Gehen auch 500 EUR Scheine?
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Original geschrieben von snoop
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Gilt das eigentlich auch genauso für mich?
Schließlich bin ich ja noch garnicht 18...
Ab 14 bist du strafmündig nach dem Jugendstrafrecht. Wenn auch mit geringeren Strafen als nach dem Erwachsenenstrafrecht. Das StGB gilt also auch für Dich und alle anderen "Minderjährigen".
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Lieber nicht!
Irgendeine "fadenscheinige" Erklärung des Verkäufers, die Geräte seien nicht gestohlen, nützt einem als Käufer gar nichts, wenn offensichtlich ist, daß die Geräte nicht "sauber" sein können (extrem günstiger Preis, keine Rechnung etc.).
Ich wäre da sehr vorsichtig...
Wenn man 1 Gerät für den Privatgebrauch kauft wird wohl außer einer Beschlagnahme des Gerätes strafrechtlich nicht viel passieren. Aber bei 25 oder 30 Geräten, die man dann noch irgendwo (z.B. Ebay) weiterverkauft? ... Ich würde es lieber sein lassen!
MfG,
Praemienhai
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In Deinem Fall wahrscheinlich gar nicht!
"Schlechter Service" oder "inkompetente Hotline" ist jedenfalls kein ausreichender SoKü-Grund. (Ansonsten hätte ich bei TPP schon längst kündigen können )
In Frage kommt nur:
1. Preise werden erhöht.
2. Provider kann seine Dienste (ständig bzw. eine gewisse Zeit) nicht zur Verfügung stellen (Karte ohne Dein Verschulden gesperrt)
3. Ständig falsche Rechnungen
3. Es kann aus sonstigen Gründen nicht von Dir verlangt werden, an dem Vertrag festzuhalten (strenge Anforderungen!)
MfG
Praemienhai