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Zitat
Original geschrieben von handytim
Naja, einerseits fand ich die Betreuung nach Aktivierung ziemlich serös, andererseits sind natürlich auch einige negative Aspekte aufgetreten (s.o.). Wenn am Mittwoch das Geld nicht da ist, werde ich da mal meinen Anwalt einweihen.
Ciao
Tim
Ich möchte Meister Duck ja auch nicht mangelnde Seriösität nachsagen (kann ich ohnehin nicht beurteilen), aber das "Handling" ist IMHO zumindest etwas "unglücklich". Ich wollte nur darauf hinweisen, daß Ihr Euch nicht ewig hinhalten lassen solltet.
Gruß,
Bastian
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Nun gut, die paar Tage kann man jetzt noch warten, aber wie wahrscheinlich ist es Deiner Meinung nach, daß das Geld am Mittwoch da ist?
Komischerweise haben die Netzbetreiber immer alle Zahlungsrückstände... Im übrigen ist das auch nicht das Problem des Endkunden, ich kann meinem Vermieter auch nicht erzählen, daß mein Mobilfunkhändler leider noch nicht die Provision aus dem Handyvertrag ausgezahlt hat und ich deshalb die Miete erst nächsten Monat zahle... (ich weiß, der Vergleich passt nicht 100%, aber es dürfte klar sein, was gemeint ist)
Gruß,
Bastian
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Ein Gruß an alle Alfisti!
Scheint eine häufige Kombi zu sein: schöne Autos und schöne Mobiles... :top:
Gruß,
Bastian
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Gibt es denn mal eine Reaktion seitens Meister Duck, warum bis dato nicht gezahlt wurde? Oder rührt der sich gar nicht mehr?
Wenn nicht, hätte ich schon längst weitere Schritte eingeleitet (gerichtliches Mahnverfahren). Ich kann nur dazu raten, sich nicht ewig hinhalten zu lassen, sofern nicht eine plausible Erklärung für die Nichtzahlung gegeben wurde...
Viel Glück!
Gruß,
Bastian
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Zitat
Original geschrieben von beastieboy
Ende März hat Dich die neue Regelung mit Umstellung auf Gesprächsguthaben und auf die aktuellen Tarife noch nicht betroffen. Diese trat IMHO erst in der ersten Aprilwoche in Kraft.
Hoffen wir mal das Beste...
Vielen Dank!
Gruß,
Bastian
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Re: Re: VVL bei Studentenvertrag
Zitat
Original geschrieben von Dicht
Im Gegenteil, der Hinweis auf die neuen Konditionen ist auf dem Formular sogar durch Fettdruck hervorgehoben.
Also ich hatte Ende März diesen Jahres meinen Studi-Vertrag, der diesen Monat abgelaufen wäre, im o2-Shop verlängert (mit neuer Studi-Bescheinigung und weiterhin 5 EUR Ermäßigung / Monat).
Es hiess auch, daß ich alten Tarife behalte (netzinterne SMS etc.) Hatte ich extra ausdrücklich nach gefragt. Auf dem Verlängerungs-Formular war aber auch kein Hinweis auf neue Tarife. Schon gar nicht fett gedruckt. :confused: Was denn nun?
Auf den Rechnungen konnte ich noch nicht gucken, da wie gesagt, die Verlängerung ja erst ab Ende Juni greift (solange wäre der Vertrag eh noch gelaufen).
Gruß,
Bastian
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Ja klar zweimal testen, vielleicht war man vor 4 Wochen mit der Geschwindigkeit, der Verbindungsstabilität oder sonstiges nicht zufrieden und möchte nun testen, ob sich die Situation verbessert hat...
Ernsthaft: wenn o2 anbietet, daß man innerhalb der ersten 6 Wochen kündigen kann und man als Kunde dieses Angebot annimmt, dann hat man natürlich ein Kündigungsrecht. Die Grenze wäre dann dort zu sehen, wo man mit seiner Kündigung treuwidrig handeln würde. Aber dies ist bestimmt nicht bei Kündigung nach dem zweiten "Test" gegeben.
Im Endeffekt ist das einfach ein Fehler im Buchungssystem bei o2, das nicht erkennt, daß man die Flat schonmal gebucht hatte. Geht aber aus rechtlicher Sicht nicht zu Lasten des Kunden.
Gruß,
Bastian
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Ich meine in diesem Zusammenhang letztens was in der c`t gelesen zu haben (ca. 4 Wochen her). Da wurde in einem Artikel beschrieben, daß man über die MMS Zugänge irgendwie (weiß nicht mehr so genau, bin nicht so der Profi) Daten laden und versenden konnte, ohne daß dieser Traffic berechnet wurde. Sollte laut dem Artikel aber nur bei D1 und D2 funktionieren, bei o2 und e+ angeblich nicht...
Inzwischen ist die Lücke aber bekannt. D2 hat seine Zugänge nun inzwischen angeblich abgesichert, D1 berechnet nun den Datentransfer.
Aber vielleicht hat o2 diese Sache mal wieder verschlafen...
Gruß,
Bastian
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Zitat
Original geschrieben von flatty
Achso: Wap-FLatrate kann man aus Erfahrung öfter "testen", einen Anspruch auf das Durchführen der Kündigung besteht dann zwar nicht mehr, aber ein Versuch ist es wert. Bei mir hat es bereits 2x geklappt.
Natürlich besteht der Anspruch auf Kündigung, wenn mir o2 bei der Online-Beantragung der Flatrate ein Angebot auf einen 6-Wochen-Test macht, obwohl ich den Test schon zuvor einmal in Anspruch genommen hatte.
Wenn o2 nur EINEN 6-Wochen-Test zulassen möchte, dann müssen sie Ihre Website entsprechend programmieren, damit die Kunden den Test nur einmal angeboten bekommen.
Gruß,
Bastian
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Welche Auszahlung gilt denn beim Prof S? Wird eine AG erhoben? Wann / Wie schnell erfolgt die Auszahlung?
Danke und Gruß,
Bastian