-
Ich bin mir ziemlich sicher, dass damit gemeint ist, dass man maximal so viel pro 30 Tage nutzen darf, also in jeder 30-Tages-Periode erneut. FUP-Aufschläge dürfen frühestens nach 4 Monaten und 2 Wochen (nach Aktivierung) erhoben werden laut EU-Verordnung.
Übrigens gibt es keine "belgische" Sprache, das ist entweder Französisch (Wallonien), Deutsch (Deutschsprachige Gemeinschaft) oder Niederländisch (Flandern). Letzteres wird teilweise als "Flämisch" bezeichnet, ist aber mit der Niederländischen Standardsprache identisch.
-
Zitat
Original geschrieben von altaso
An die Hobby-Internet-juristen wieder einmal (hat wohl nie ein Ende):
https://www.bundesnetzagentur.…nummermitnehmen-node.html
Hier unten dürft ihr gerne Streß abbauen... 
Aber da geht es doch nicht darum, ob ein Anbieter bei einem Tarifwechsel eine Gebühr erheben darf (was er nicht darf, sofern das die Preisliste nicht vorsieht, und da ist eben ein Anbieterwechsel was anderes als ein Tarifwechsel), sondern ob überhaupt eine Rufnummermitnahme gesetzlich ermöglicht werden muss bei einem Tarifwechsel.
Das sagt daher eher wenig aus, denn sobald in den AGB drinsteht dass man die Nummer bei nem Tarifwechsel mitnehmen kann, muss der Anbieter das auch.
Liegt am Grundsatz der Privatautonomie.
-
Ja, stimmt, habe das jetzt nachgelesen (der Artikel, welcher die 6 ct + MWSt vorschrieb wurde leider explizit gestrichen).
Führt aber dennoch zu der Paradoxen Situation, dass wenn ein Provider, der mehr als 6 Cent + MWSt pro SMS standardmäßig hat, bei einem "Aufschlag" sogar im Preis runtergehen müsste.
Was soll man von der EU schon erwarten... :flop:
-
Zur Erhöhung des Preises pro SMS: Das stimmt nicht. Es ist vorgeschrieben, dass der Inlandspreis und der FUP-Aufschlag zusammen nicht 7,14 Cent überschreiten dürfen, also darf das der Inlandspreis alleine ohne FUP-Aufschlag ebenfalls nicht.
-
Ich glaube da hast du manches falsch verstanden. Zum einen kosten neue 5,5 GB auch 14,99 und nicht drei Euro (da steht "ab" drei Euro, du musst dir das genauer anschauen um die einzelnen Preise zu sehen).
Abgesehen davon hat Aldi Talk keine FUP oder Mengen-Begrenzungen in den AGB, d.h. es gibt dort keine Einschränkungen. Ohne Übernahme in die AGB darf man die nicht anwenden.
Und selbst die Provider, welche eine FUP/Mengenbegrenzung haben, dürfen frühestens 4 Monate nach Aktivierung der SIM-Karte Aufschläge erheben. Das gilt EU-weit.
-
Zitat
Original geschrieben von Senfdazugeber
Du hast leider nichts verstanden. Also nochmal: Der Anbieter von Netzclub und Blau ist identisch, nämlich die Telefónica GmbH & Co. KG. Folglich hat kein Anbieterwechsel stattgefunden und es ist kein Anspruch auf eine Portierungsgebühr entstanden.
Schön. Rechtswidrig ist es trotzdem - wie so vieles, zu dem sich Telekommunikationsanbieter schon erdreistet haben.
So ist es. Denn anders als von manchen dargestellt, sind Netzclub, Blau, O2 etc. keine juristischen Personen (also "Tochterunternehmen"), sondern allesamt verschiedene Tarife von einem einzigen Unternehmen, nämlich Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.
Wieso Telefonica keine Tochtergesellschaften gründet, wie die Telekom (Congstar bspw. ist eine andere juristische Person als die Telekom), müssen sie wissen, vermutlich kostet das weniger. Dass man für diese Einsparungen dann aber halt umgekehrt nichts für Portierungen innerhalb der verschiedenen Tarife verlangen darf, sollten sie wenigstens akzeptieren.
Das sieht man übrigens alles in den AGB und den Preislisten: Vertragspartner ist immer das selbe Unternehmen (Telefonica), und der Preis für Portierungen gilt zu anderen Mobilfunkanbietern, nicht anderen Tarifen.
-
Es wurden neben der Preiserhöhung um 8% für die Pakete (durch 28 statt 30 Tage) auch die Preise für SMSen in der EU erhöht, das waren vorher 7 Cent und jetzt sind es 11.
Da muss ich aber mal nachsehen ob das Rechtens ist, denn die 7 Cent waren ja EU-reguliert, und ob diese Regulierung jetzt aufgehoben wurde ist unklar.
-
Zitat
Original geschrieben von hp89
Golem hat sich auch noch mal zu Wort gemeldet:
"...Mit der Fair-Use-Regelung sollte verhindert werden, dass Verbraucher in einem Land leben, aber einen günstigeren Vertrag eines anderen EU-Landes dauerhaft nutzen. Sollte der Verbraucher innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringen und in dieser Zeit mehr telefonieren, SMS schreiben oder das Internet nutzen als im heimatlichen nationalen Netz, können nach 14-tägiger Warnfrist zusätzliche Gebühren auferlegt werden. Maximal sind 3,2 Cent pro Minute des Anrufs und 1 Cent pro SMS möglich."
Golem
Das ist so nicht ganz richtig: Die Preise sind netto, d.h. 19% Mehrwertsteuer obendrauf, damit sind es 3,808 Cent pro Minute, 1,19 Cent pro SMS und 0,9163 Cent pro MB, ab 1.1.2018 sind es 0,714 Cent pro MB.
Diese Tarife gelten offenbar doppelt, bei einem Standardtarif, welcher einen niedrigeren Preis hat (Polen, Lettland und Konsorten, wenn die denn mitmachen würden), können sie ~0,9 Cent pro MB im EU-Roaming verlangen und (bspw.) 0,1 Cent pro MB im Inland. Sobald die FUP reinhaut, werden es ~1,8 Cent pro MB. (Das sind nur ungefähre Preise weil andere Länder auch andere Mehrwertsteuersätze haben, aber die sind oftmals nur wenige Prozentpunkte ggü. D.)