… habe das Gefühl, dass wir hier alle mühsam versuchen, den Umgang mit IP+ und uns seitens O2 irgendwie auf eine Sachebene zu heben. Das finde ich schwierig bei einem Partner, der sich nicht verhält wie angekündigt („…für Sie ändert sich nichts.“) und beim Nichtbefolgen aber auch unterschiedlichste Vorgehensweisen an den Tag legt. Dieser Partner ist nicht mehr berechenbar und vertrauenswürdig. Das schafft viel Spielraum für Spekulationen über seinen nächsten Schritt und führt zur ‚Kaffeesatz-Leserei‘. „Er müsste doch… und kann doch nicht einfach…“
Tut er aber!
Das ‚grüne Heftchen‘ bin ich mehrfach durchgegangen und nun möchte ich das Forum mit meiner Betrachtung langweilen…
- Eine Befristung für die Erstaktivierung der erworbenen SIM konnte ich nicht ausmachen.
- Eine Befristung des Urlaubspakets ebenfalls nicht. Auch die Möglichkeit dort genannte Optionen zu buchen, erhielt keine Befristung.
- Einseitige Kündigung des Vertrags aus ‚wichtigem Grund‘ wurde sich vorbehalten. (Mir wurde keiner genannt. Euch?)
- Ebenfalls technische Änderungen wurden sich vorbehalten. (Konditionen sind m.E. keine techn. Änderungen).
Gesagt werden muss aber auch:
- IP+ nur in Kassel, Erfuhrt und Dresden.
Bin nun kein Rechtsverdreher. Aber streng genommen hätten zu ‚Friedenszeiten‘ nur Käufer der U. Pakete einen Anspruch auf IP+ in diesen 3 Versorgungsgebieten gehabt. Dass es trotzdem bundesweit zur Verfügung stand war zwar schön, begründete aber keinen Rechtsanspruch darauf. Tut es m.E. auch heute nicht. Es sei denn, es gibt hier so etwas wie ein Gewohnheitsrecht oder einen Anspruch der daraus erwächst, dass wir Kunden durch die regelmäßige, bundesweite Nutzungsmöglichkeit von IP+ auch außerhalb der genannten Gebiete ableiten durften, dass sich der Provider bzw. Rechtsnachfolger auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf die bekannte Art verhalten wird und die erwarteten Leistungen weiterhin gewährt. Base bzw. Eplus sind ja nun nicht insolvent gegangen oder wurden zerschlagen…
Ist mein Ansatz zur „Gewohnheit“ aber abwegig, halte ich es nur für die 3 genannten Städte überhaupt möglich, hier mit Rechtsmitteln mit Bezug auf die Vertragsbedingungen einzuschreiten.