Der Thread mit Widerspruchschreiben zur Einstellung des IP+ durch O² ist wie gewünscht jetzt eröffnet. Aber sicher noch ausbaufähig.
Beiträge von Franky57
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Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, wird HÖFLICH darum gebeten, mit Einträgen wie: "Das kann ich mir gar nicht vorstellen." oder "Meine Oma hat mir das aber ganz anders erklärt!" oder "Ich habe neue Backrezepte - wer tauscht sich mit mir aus!?" SEHR sparsam umzugehen.
Vielen Dank an die vielen Helfer im Hintergrund!
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Letzte Aktualisierung: 14.Mai 2017
Platz für Erläuterungen und FAQ
Die meisten werden vor dem 1.3.2015 aktiviert haben. Die zugehörigen AGB stehen in den Heftchen.
Wer danach aktiviert hat, hat zwar auch die alten AGB in den Heftchen, aber es gelten die neuen AGB.
Hier ein Auszug AGB ab dem 1.3.2015:
2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag kann vom Kunden jederzeit und von EPS mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden.
EPS kann den Prepaid-Mobilfunkvertrag jedoch nur kündigen,
wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten
vollständig inaktiv ist.
Vollständige Inaktivität liegt vor, wenn der Kunde über die BASE Prepaid
Card nicht mindestens einmal anruft oder angerufen wird oder SMS versendet oder empfängt
oder Daten überträgt oder empfängt. Eine Kontaktaufnahme seitens EPS per Anruf oder SMS
führt nicht zu einer Aktivität und beseitigt nicht eine etwaig bestehende Inaktivität.
2.5 Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
ausdrücklich unberührt. -
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2017
Es handelt sich in diesem Thread ausschließlich um Empfehlungen, wie man mit der Einstellung des Internet Paket plus durch O² beim grünen Urlaubspaket und beim gelben Original Internetpaket plus umgehen kann
Druckmittel sind dazu:
- die Rechtssicherheit unserer Verträge
- die verheerende Unglaubwürdigkeit O² in Bezug auf Vertragstreue in Innen- und Außendarstellung
Gemeinsam haben beide die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn niemand neueren AGB zugestimmt hat, gelten die AGB bei Vertragschluss.Im Zeitraum einer Aktivierung wird zwischen ZWEI möglichen AGB unterschieden:
Vertragsschlüsse VOR dem 1.März 2015 (Stand 1.2.2013) und AB dem 1.März 2015. (Stand 1.3.2015)
Es wird ausdrücklich NICHT empfohlen, an den Kundenservice NÜRNBERG zu schreiben oder zu faxen. Dort sitzen die Sachbearbeiterroboter. Mit Abschaltautomatik.
Die Zentrale MÜNCHEN ist unser Ziel.
Wer faxen möchte: Telefax 089 / wird noch gesucht
- 089 / 244 241 97 funktioniert nicht laut "rekcif"
Wenn es durch die Instanzen von oben nach unten geht, ist der Sache am meisten gedient.
Vorschlagschreiben für Inhaber Urlaubspaket:
ZitatMax Mustermann....................................................................xx.xx.2017
Musterstraße 1
xxxxx MusterstadtTelefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
- Rechtsabteilung -
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 MünchenBetrifft: Ihre Vertragsänderungen "Internetpaket Plus" Rufnummer 015xx-xxxxxxx
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit bin ich irritiert: im Oktober 2016 wurde ich von Ihnen informiert, daß eine Migration meines BASE GO-Vertrages zu O² stattfindet. Sie schrieben: "Ihre Tarifkonditionen haben sich natürlich nicht verändert."
Ende April 2017 informierten Sie mich, daß Sie das "Internetpaket Plus" zum 1.6.2017 aus ihrem Portfolio nehmen werden.
Auf Seite 13 der Leistungsbeschreibung (Stand 7/2013 ausschließlich im Urlaubspaket) steht: "Zum Urlaubspaket lassen sich bequem auch ALLE anderen BASE Go Pakete hinzubuchen..."
Auf Seite 18 unter "C." "BASE GO" Pakete wird das "Internet Plus Paket" aufgeführt. Auf Seite 20 unter Punkt "D." nochmals.Damit ist es INTEGRALER Vertragsbestandteil.
Dies ergibt sich aus Ihrem Punkt 3.1 AGB "Leistungsbeschreibung": "Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich... ...nach der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB..."Um eine Teilkündigung Ihrerseits kann es sich nicht handeln, da solche bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich unzulässig sind.
Eine Kündigung/Ende des Vertrages ergibt sich aus den jeweils maßgeblichen AGB vor und nach dem 1.3.2015 gleichermaßen aus Punkt 2.4 i.V.m. 6.3.AGB "Inaktivität des Kunden". Das war bei mir nicht der Fall.
Sie könnten weiterhin aus "wichtigem Grund" kündigen. "Wichtige Gründe" sind bei Kündigung vorzutragen.
Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nach ständiger Rechtsprechung kein "wichtiger Grund".
Auch sind Sie weder insolvent, noch haben Sie das Mobilfunkgeschäft in Deutschland oder Europa eingestellt. "Unmöglichkeit" liegt mithin nicht vor.Sie müssen BASE GO-Verträge ja nicht neu abschließen, aber die Verpflichtungen aus bereits bestehenden Verträgen sind zu erfüllen.
Sonstige Kündigungsmöglichkeiten seitens e-plus sind vertraglich ausdrücklich NICHT vorgesehen.
Ich fordere Sie hiermit auf, den vertraglichen Zustand von Anfang Oktober 2016 unverzüglich wiederherzustellen.
Seit diesem Zeitpunkt verhalten Sie sich vertragsuntreu, indem ich nicht mehr alle Pakete und Optionen buchen kann. Dadurch ist Schaden entstanden.Man kann nachvollziehen, daß bei Migration verschiedener Tarife Probleme entstehen. Ich warte jetzt bereits über 6 Monate auf eine Lösung.
Hilfsweise widerspreche ich einer eventuellen Kündigung Ihrerseits.
In Erwartung einer schnellstmöglichen Problembereinigung
Max Mustermann
Vorschlagschreiben für Inhaber Original Internetpaket plus:
ZitatMax Mustermann................................................................xx.xx.2017
Musterstraße 1
xxxxx MusterstadtTelefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
- Rechtsabteilung -
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 MünchenBetrifft: Ihre Vertragsänderungen "Internet Plus" Paket Rufnummer 015xx-xxxxxxx
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit bin ich irritiert: im Oktober/November 2016 wurde ich von Ihnen informiert, daß eine Migration meines BASE GO-Vertrages zu O² stattfindet. Sie schrieben: "Ihre Tarifkonditionen haben sich natürlich nicht verändert."
Ende April 2017 informierten Sie mich, daß Sie mein Paket"Internet Flat plus" zum 1.6.2017 aus ihrem Portfolio nehmen werden.
Die Leistungsbeschreibung S.23 Punkt F. 7. (Stand 1/2013) sieht als integralen, primären Vertragsbestandteil die Nutzung von 50GB im jeweiligen Abrechnungszyklus (30Tage) vor.
Dies ergibt sich aus Ihrem Punkt 3.1 AGB: "Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich... ...nach der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB..."Um eine Teilkündigung Ihrerseits kann es sich nicht handeln, da solche bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich unzulässig sind.
Eine Kündigung/Ende des Vertrages ergibt sich aus den jeweils maßgeblichen AGB vor und nach dem 1.3.2015 gleichermaßen aus Punkt 2.4 i.V.m. 6.3.AGB "Inaktivität des Kunden". Das war bei mir nicht der Fall.
Sie könnten weiterhin aus "wichtigem Grund" kündigen. "Wichtige Gründe" sind bei Kündigung vorzutragen.
Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nach ständiger Rechtsprechung kein "wichtiger Grund".
Auch sind Sie weder insolvent, noch haben Sie das Mobilfunkgeschäft in Deutschland oder Europa eingestellt. "Unmöglichkeit" liegt mithin nicht vor.Sie müssen BASE GO-Verträge ja nicht neu abschließen, aber die Verpflichtungen aus bereits bestehenden Verträgen sind zu erfüllen.
Sonstige Kündigungsmöglichkeiten seitens e-plus sind vertraglich NICHT vorgesehen.
Ich fordere Sie hiermit auf, den vertraglichen Zustand von Anfang Oktober 2016 unverzüglich wiederherzustellen.
Seit diesem Zeitpunkt verhalten Sie sich vertragsuntreu, indem mein Paket und Optionen nicht mehr buchbar sind. Dadurch ist Schaden entstanden.Man kann nachvollziehen, daß bei Migration verschiedener Tarife Probleme entstehen. Ich warte jetzt bereits über 6 Monate auf eine Lösung.
Hilfsweise widerspreche ich einer eventuellen Kündigung Ihrerseits.In Erwartung einer schnellstmöglichen Problembereinigung
Max Mustermann
Diese Vorschläge werden bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.
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Seite 106 13.05.2017 00:16 "DIGI66" auf "mario.meininger"
ZitatOriginal geschrieben von DIGI66
Genau da liegt aber der Denkfehler. Du zitierst Artikel von Teltarif. Die Aussage darin lautet "Grundtarif ändern". Das steht aber im Widerspruch zur Produktbeschreibung (Tarifheft). Da steht "hinzubuchen". Also keine Änderung des Grundpakets.
Dafür spricht auch, das das UP von zu Hause aus 7,2 Mbit/s hatte und mit IP+ die Speedoption gar nicht buchbar war. Das fiel nur nicht auf, weil kurz darauf "Hi-Speed für alle" kam.Werter "DIGI66", es ist mir völlig klar, was Du meinst.
Zur Auslegung "hinzubuchen":
Ich bin jetzt zu faul, alle Leistungsbeschreibungen zu vergleichen. Bleiben wir beim grünen Heftchen (Stand 7/13) Seite 19 D. "BASE GO" Pakete - Verlängerung.
Dort steht im speziellen Urlaubspaketprospekt etwas über Verlängerung des JEWEILIGEN Pakets.
Das heißt: freie Auswahl.
Wird auch im Musterschreiben ähnlich vorkommen. In Kombination "Zum Urlaubspaket lassen sich bequem auch ALLE anderen BASE Go Pakete hinzubuchen..." Seite 13.Die Auslegung "Hinzubuchen" ist nach meinem Dafürhalten dahingehend zu sehen, daß es eine Art "BASISvertrag" OHNE Paket gibt (wenn ein Paket z.B. gerade ausgelaufen ist, dann kann ich ja auch noch anrufen und angerufen werden).
Und JETZT kann ich mit freier Auswahl sämtlicher in der Leistungsbeschreibung stehender Pakete HINZUBUCHEN.
Von allen BASE GO-Tütchen gibt es nur EINE Variante, wo in der Leistungsbeschreibung Narrenfreiheit für sämtliche Paketwechsel erlaubt ist - das Originale Urlaubspaket.
Beim IP+ steht dazu nix im Heftchen. Bei den anderen eingeschränkt ohne Urlaubspaket und IP+.DESWEGEN sind sämtliche im Heftchen der Leistungsbeschreibung buchbaren Pakete und Optionen gewollt und elementare Vertragsbestandteile. Das Heftchen wurde speziell für das Urlaubspaket gedruckt.
Ich habe mir von einem Forenmitglied (er hat Original IP+ gelb) die mitgelieferte Leistungsbeschreibung persönlich scannen lassen (also keine aus dem Netz kopierte Variante - Danke nochmals) :
Seite 20/21 E.2. (Stand Januar 2013) sinngemäß: für 4,99€ Speed Option kann nur für "Internet Flat plus" (so wurde es intern benannt) gebucht werden!
Das wird aber ebenso beim grünen Heftchen UP (Stand 7/13) auf den gleichen Seitenzahlen für Buchung des IP+ auf UP-SIM angeboten. Obwohl sich das Heftchen ansonsten krass zu anderen Originalpaketen unterscheidet.
Noch sind wir bei Trockenübungen. Man merkt aber bereits die Argumentationskette bei einem möglicherweise kommenden kleinen juristischen Sturm im Wasserglas, falls O² stur bleiben möchte.
Im Moment finde ich meine Argumentation stärker, lasse mich aber gerne sachlich umstimmen.
Grüße
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Kommt erst morgen Abend.
Ist aber fertig.
Wir warten nur auf eine Rückmeldung. Sollte heute bereits kommen.Morgen reicht aber auch. In den zuständigen Abteilungen ist am Wochenende niemand...
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Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß es im vorliegenden Falle NICHT um den zeitlichen und sonstigen formalen Zugang von Willenserklärungen (Kündigung unter Abwesenden sogar per SMS) geht. Ist auch viel zu kompliziert, das hier darzulegen.
Es geht HIER um die grundsätzliche ZULÄSSIGKEIT von Kündigungen und Teilkündigungen nach unserem Tarifmodell überhaupt. Diese ergibt sich aus den Vertragsvereinbarungen.
Das sieht "DIGI66" ebenso. Wir haben nur wohl unterschiedliche Ansichten im Bezug von FESTEN Vertragsbestandteilen von Optionen.
Da O² aber den Sachbearbeitern evident die Vorgabe machte, sämtliche (rechtlich überflüssige) Widersprüche abwegig zu bescheiden, muß man halt Formulierungen finden - und ich schreibe das jetzt wiederholt - diese Sachbearbeiter in der Begründung hellhörig zu machen, damit die lieber die Verantwortung in die Rechtsabteilung von O² delegieren.
Und wenn O² momentan vermeintlich juristisch beratungsresistent erscheint, so muß man halt in der Masse Druck ausüben.
Nun bin ich mir SEHR sicher, daß die Juristen von O² GENAU wissen, daß sie momentan rechtswidrig handeln.
Dort hocken durchaus sachlich kompetente Leute.
Sie wollen es aussitzen. Weil es die Vorgabe vom Chef ist.Kurzer Nachtrag: Teltarifartikel können dankbare Hinweise geben. Die können, müssen aber nicht stimmen. Vertragseigenschaften wurden zwischen den Vertragspartnern e-plus und uns vereinbart.
Damit hat kein externer Schreiberling etwas zu tun. -
Zitat
Original geschrieben von drueckerdruecker Aber wo warst du denn eigentlich in den vergangenen 43 Monaten und 7000 Beiträgen dieses Threads? Wir hätten deine Kompetenz so gut gebrauchen können, auch bei andern Themen. Aber schön, daß du dieses Thema mit 45 Beiträgen in 10 Tagen wahrhaft bereichert hast.
Ich bin stiller Forenleser und Inhaber eines Urlaubspaketes seit September 2013.
Auch habe ich JEDEN einzelnen Beitrag seit damals gelesen.Bis jetzt sah ich keinen Anlaß, in dieses Forum einzugreifen, da der Laden funktionierte.
Allerdings habe ich seit Herbst 2013 vielen Bekannten das IP+ vorgeschlagen. 95% wollten es nicht glauben.Jetzt, wo O² den "Dampfhammer" rechtswidrig ansetzt, wurde ich von diesen Leuten gebeten, mich mal anzumelden um Vorschläge zu machen und Resignation einzudämmen.
Diesen Gefallen tue ich gerne, auch wenn ich schlußendlich auch ohne gut leben könnte.Mir fiel auf, daß ich, obwohl ich neu angemeldet bin, erstaunlich viele Privatnachrichten von Forenmitgliedern bekam, welche seit über 10 Jahren dabei sind.
Sie haben MIR Hilfe angeboten und selbst um Hilfe gebeten.
Das ist ein ungewöhnlicher Vertrauensvorschuss.So harmlos das Widerspruchschreiben klingen mag - es wird nur ein Vorschlag sein - die Herangehensweise zur Klagevermeidung läuft nach unserem Dafürhalten vorerst in solchen Ebenen.
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Beim Urlaubspaket betrug das Risiko maximal 30€ und keinen 24-Monatsvertrag mit Festpreisen ohne vertraglich zugesicherte "Datensnacks".
Nur geht es hier in diesem Thread gar nicht darum.
Kann man alles im zugehörigen Thread vorschlagen.
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Nirgendwo steht, daß ich gezwungen bin, IRGENDWAS zu benutzen, was ich gar nicht möchte.
Das kann ich mir noch immer selbst aussuchen.
Wenn man mir meine Wunschoption technisch unmöglich macht, dann hat O² das zu vertreten - nicht ich.
Das ist alles sehr einfach und juristisch unstrittig.Richtig ist, daß diese Leute einen langen finanziellen Atem haben.
Hier einige Leute aber ebenso.