Beiträge von Franky57

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Glaubst du, das dort etwas gelesen wird? Ich glaube alles wird gleich abgeheftet.


    DESWEGEN soll es zuerst am liebsten die FAX-Rolle im Vorzimmer der Chefetage leeren oder direkt in die Rechtsabteilung. NICHT direkt an den offiziellen Kundenservice nach Nürnberg.


    Der Sachbearbeiter Schmidtchen in Nürnberg beantwortet höflich wie ein Roboter, daß abgeschaltet wird und heftet ab.


    Darum schreiben wir an Schmidt in München - nicht an Schmidtchen.


    Was Schmidt draus macht, liegt in Gottes Hand.


    Aber wenn Schmidt an Schmidtchen weiter delegiert, hat das Ganze einen höheren Stellenwert.


    Außerdem können wir Schmidt auf den Geist gehen, wehren kann er sich nur, indem er nachgibt.

    An "Dreieck":


    1. "Sie müssen diese Verträge nicht neu abschließen." Was bedeutet dieser Passus?


    Den Passus könnte man weglassen.
    Das Schreiben ist aber an Menschen gerichtet. Und da fruchtet Psychologie. Im Kontext.
    Ansonsten hätte man auch "Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren" weglassen können, wenn man in Wahrheit vermutet, daß das Spinner sind.


    Also schreibe ich nicht, daß sie Unsinn schreiben, sondern "In vorbezeichneter Angelegenheit bin ICH IRRITIERT".


    2. Es wurde überlegt. Dann läuft es aber im ersten Absatz in epischer Breite.
    Man kann es am Datum erkennen, daß überhaupt etwas verändert wurde.
    Bereits die erste Fassung war absolut absendenswert. Wer sich noch Zeit nehmen möchte, wartet halt die nächsten Tage zum Feinschliff ab und benutzt dann erst die Schreiben.


    WESENTLICHE Änderungen melde ich im ersten Eintrag!
    Ist aber kaum vorstellbar. Da war nur noch was, daß der SMS-Preis o.s.ä. bei Dir gestiegen ist. Mal sehen. Ist Nebenkriegsschauplatz.
    Juristische Fristen gibt es nicht wirklich.
    Es geht nur um schnellstmöglichen Druckaufbau. Wenn es einmal abgeschaltet ist, wird es schwer.


    Es schadet der Sache übrigens nicht, diese Schreiben mehrfach in verschiedenen Varianten zu senden.
    Brief, Fax, email, Chat...


    ...Hauptsache Max Mustermann und die 015xx.xxxxxxx schreiben nicht vielfach! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    089 / 244 241 97
    089 / 2442-2453


    migolf


    Die 089 / 244 241 97 hat doch "rekcif" getestet. Die geht angeblich nicht.


    Bevor ich neue Nummern in den ersten Eintrag übernehme, bitte ich um Überprüfung der FAX-Nummern und die Beschreibung, welche Abteilung es in München betrifft und die Quelle.


    Ich hatte auch eine Münchner O²-FAX-Nummer gefunden.


    Die betraf aber die Hannover-Messe. Dort faxen wir nichts hin. Das versandet sonst.


    Das ist Nürnberg Kundenservice und hilft nicht.


    Wir benötigen FAX-Nummer München Hauptzentrale: 089/..........

    Zitat

    Original geschrieben von teuer_destroyer
    Zwei Sachen:
    Wir wurden lediglich per SMS informiert. Warum sollte man per SMS nicht auch widerrufen können?


    Macht es Sinn, z.B. teltarif.de mal auf die Aktionen hier zum Widerrruf aufmerksam zu machen? So nach dem Motto: ‚Es formiert sich Widerstand‘. Wg. der Breitenwirkung? Steht O2 nicht so gut zu Gesicht… kann zum Trigger für eh' wechselbereite Kunden werden.


    1. Man muß nichts widerrufen. Schweigen ist hier keine Willenserklärung. O² per SMS zu benachrichtigen, läuft genauso ins Leere, wie den Kundenservice DIREKT anzuschreiben.


    Deswegen oben NICHT Nürnberg sondern München, Rechtsabteilung. Die sollen selbst ihre Post an die richtigen Adressaten weiterleiten. Je mehr es lesen, desto größer der Wirbel und "Sackgang" für O² !!!


    2.Natürlich macht es Sinn, eine Breitenwirkung in sämtlichen verschieden Foren und teltarif.de zu entwickeln. Nicht jeder kennt telefon-treff.de


    Zitat

    Original geschrieben von rekcif
    zur Info o.g. Faxnummer geht nicht.


    Danke für die Rückmeldung. Wird bearbeitet.

    An Melkor03:


    1. "Ende April" wurde deswegen eingetragen, weil wir nicht wissen, wann wem diese SMS zugegangen sind (bei mir 28.4.) - es gibt auch keine Fristen. Deswegen unbedeutend.
    Wenn jemand konkret schreiben möchte, wann es ihm zugegangen ist, dann kann er das gerne ändern.


    2. Es ist tatsächlich "salopp". Deswegen, WEIL O² ja "Bereinigung des Portfolios" als Grund angegeben hat.
    Und das wurde dann mit dem Satz "Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nicht als "wichtiger Grund" anzusehen." begründet.
    Natürlich gibt es bessere Formulierungen. Aber Dein Vorschlag klingt besser, ist es aber inhaltlich nicht.
    Ich bin gerne bereit, das Problem nochmals zu durchdenken und zu bessern.
    Auch im Sinne des Vorschlages.


    Nachtrag: Habe es jetzt folgendermaßen bei beiden Schreiben geändert:


    "Sie könnten weiterhin aus "wichtigem Grund" kündigen. "Wichtige Gründe" sind bei Kündigung vorzutragen.
    Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nach ständiger Rechtsprechung kein "wichtiger Grund".
    Auch sind Sie weder insolvent, noch haben Sie das Mobilfunkgeschäft in Deutschland oder Europa eingestellt. "Unmöglichkeit" liegt mithin nicht vor.


    Sie müssen diese Verträge nicht neu abschließen."

    Nein. Es gibt tatsächlich mindestens DREI offizielle Bezeichnungen.
    Deswegen gilt wohl "falsa demonstratio non nocet".


    Das Problem ist bekannt. Hat uns auch geärgert, weil bereits im weißen Heftchen (11/2013) die Bezeichnung wiederholt geändert wurde.
    Es wäre auch da einfacher gewesen, die grüne und weiße Leistungsbeschreibung in unserem Schreiben in Zitaten gleichzusetzen. Ginge aber nur auf Kosten verdoppelter Schreibfläche.
    Dadurch wurde oben das grüne Heftchen bevorzugt im Widerspruchschreiben eingebracht.


    Wir wissen ja gegenseitig, worum es geht. Verwechslung fast ausgeschlossen.




    ps. Es handelt sich um ein "Paket" - nicht um eine "Option".