Erstens ist das "Internet Paket plus" KEINE Option, sondern ein Paket. Das wird in allen Leistungsbeschreibungen feinsinnig differenziert.
Zweitens die richtigen von Dir zitierten AGB:
Vor dem 1.3.2015
"5.2 Die EPS-Leistungen aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die Zusatzdienstleistungen und
Premiumdienste sind vom Kunden vorauszuzahlen ; der Kunde ist somit vorleistungspflichtig. Er kann
daher die Leistungen des Vertrags und der Zusatzdienstleistungen sowie der Premiumdienste nur nutzen,
wenn ein hin reichendes Guthaben auf dem bei EPM im Rahmen seines Vertrags über die „BASE Prepaid
Comfort" SIM -Karte eingerichteten individuellen Guthabenkonto ( .. BASE Prepaid Comfort" Guthabenkonto)
vorhanden ist. Für Zusatzdienstleistungen wie Optionen/Flats und Verlängerung des jeweiligen lnklusivpakets
kann der Kunde auch das als separate Dienstle istung angebotene Komfortbuchungsverfahren
mit Lastschriftabbuchung nutzen.
Ab 1.3.2015
"5.2 Die EPS-Leistungen aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die
Zusatzdienstleistungen und Premiumdienste sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist
somit vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen des Vertrags und der
Zusatzdienstleistungen sowie der Premiumdienste nur nutzen, wenn ein hinreichendes
Guthaben auf dem bei EPM im Rahmen seines Vertrags über die Prepaid Card eingerichteten
individuellen Guthabenkontos („Prepaid Guthabenkonto“) vorhanden ist."
Also spätestens in den neueren AGB ist das nicht zu finden.