Beiträge von Franky57

    Kleine Anfrage an "DIGI66" zu dessen Kommentar auf Seite 4 zu "WernerMemmingen"

    Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    In diesem Punkt hast Du recht. Konsequenz: Ab Februar Abrechnung mit 49ct./MB bis Restguthaben weg ist, was wahrscheinlich nach kurzer Zeit der Fall gewesen sein dürfte.
    Insofern dürfte dann im Mai die 3-monatige Inaktivität erfüllt sein, da ohne Guthaben kein erkennbarer Wille zur Vertragsfortführung da ist. Insofern kann sich das schon erledigt haben.


    Meiner Meinung nach haben da eher diejenigen eine Erfolgsaussicht, denen seit der Umstellung die Buchung nicht mehr möglich war. Da hat O² die vertraglichen Leistungen nicht erbracht. Ebendso bei ruhenden IP+ Paketen.


    Aber das sind nur so Gedankengänge. Vielleicht helfen Sie dabei, dass man argumentationstechnisch nicht in eine Falle tappt.


    Der Werner hat bis jetzt immer sachlich argumentiert.


    NUR ZU MEINEM Verständnis werter "Digi66": oben wird "WernerMemmingen" geduzt. Unten steht "Sie" groß.
    Ist nun im letzten Satz das großgeschriebene "Sie" auf "WernerMemmingen" gemünzt, daß er helfen soll, nicht argumentationstechnisch in eine Falle zu tappen!?


    Oder ist es ein kleiner Schussligkeitsfehler, "Sie" groß zu schreiben, weil es sich auf "Gedankengänge" bezieht?



    Die Frage ist hier nicht wichtig, interessiert mich halt am Rande.
    Würde mich über Antwort von "DIGI66" freuen.

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    kofferroland versucht auch diesen Thread zu verunstalten, wie so viele die er mit seinem Müll im TT-Forum zugemüllt hat. Vielleicht sollten wir einfach hier aussschließen, was meinen die anderen?


    NEIN!!!


    Unorthodoxe Forenmitglieder haben vielleicht irgendwann hilfreiche Ideen, auf die Durchschnittsmenschen wie Du und ich niemals kämen.

    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Sehe ich auch so,wenn auch nicht (mehr!) betroffen.
    Der nächste schreibt sonst in seine AGB:


    $Anbieter ist berechtigt dem Kunden Mitteilungen zum Vertragsverhältnis mittels Zettel und Stein in den Vorgarten zu schleudern oder ggf. bei MFH auf den Balkon oder in die Dachrinne. :D


    -bas-


    Hallo "flensi":


    das, was Du da schriebst, zum Empfang einer Willenserklärung muß gar nicht in AGB.


    Es ist seit mindestens 1900 (Inkrafttreten des BGB) rechtlich so.


    Wenn Du Deinen Briefkasten abbaust, ich aber klingel, Du Deine Tür einen Spalt öffnest und ich ein Schreiben durchwerfe, dann gilt das als Zugang.


    Wahrscheinlich heutzutage 2. Semester Jurisprudenz.



    Egal. Laßt uns vorerst die IP+ Probleme lösen.

    Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    P.S.: Bin kein Jurist ;)


    Also wenn Du meinst, so billig davonzukommen, erlaube ich mir, aus dem "Leben des Brian" zu zitieren:


    "Nur der wahre Messias leugnet seine Göttlichkeit."



    Schach.


    Und matt... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von robfink
    Selbst bei Textform besteht ein Zugangserfordernis der Kündigung und das ist bei SMS nicht sichergestellt.


    Dachte ich auch jahrelang.


    Wenn allerdings im Vertrag steht (in unserem Fall AGB), daß mit Textform durch e-plus per SMS zu rechnen sein soll, dann geht die Verpflichtung auf den Empfänger über, empfangsbereit zu sein. Also die technischen Möglichkeiten des Empfanges zu stellen.


    Ein "heißes Eisen" vor Gericht. Da würde ich niemals auf das Ergebnis wetten - höchstens auf die höhere Quote.


    Ich habe mich damit Stunden befaßt. Gefallen tut mir die offizielle Lösung auch nicht.

    Bin zu träge, es rauszusuchen. Es ginge laut AGB in Textform. Schriftform ist etwas Anderes. Ich möchte aber bitte keine juristischen Seminare geben. "DIGI66" ist sicher Jurist. Der versteht das.


    Es gäbe diese Lösung für O² laut zeitlich möglichen AGB (die neuen von O² würden 30 Tage Kündigungsfrist zulassen) nur dann, wenn ein "wichtiger Grund" zur Kündigung vorläge. Diese 30-Tage-AGB betreffen uns allerdings grundsätzlich nicht.


    Nach meinem Dafürhalten ist das abwegig. Der BGH lacht sich tot, wenn der "wichtige Grund" die Einstellung eines Tarifes sein soll, aber O² bietet fürderhin den gleichen Inhalt des Tarifes für mehr Geld an.


    Ich habe mit mir bekanntem Richter vom OLG Jena im Biergarten gesprochen, der geht jetzt schon in die Knie vor Lachen - und er wird das niemals auf seinem Tisch haben.

    Re: Antwort auf Widerspruch


    Original geschrieben von frankmps
    "Guten Tag XXX,


    vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.


    Ihre Base Go SIM - Karte bleibt weiterhin aktiv. Es bedeutet keine Kündigung des Tarifes. Wir nehmen lediglich ein Paket aus unserem Portfolio."



    Wer schrieb das wann und wie war der Weg der Anfrage? Könnte weiterhelfen.


    Grüße.

    An "HDTV" und "WernerMemmingen":


    Interessant sind die Hinweise sicher.


    Aber-->


    Das Recht interessiert sich weder für Screenshots, noch für Videos.
    Es interessiert sich für Vertragsinhalte.


    Diese sind in den AGB und Leistungsbeschreibungen kodifiziert.


    Was ich damit ausdrücken will: BASE hätte auch nackte Weiber oder Bananen im Menü anbieten können, es ist völlig irrelevant, was die auf den Plattformen oder im Internet schreiben - es zählt das, was auf und in der Umverpackung zu lesen war und ab 1.3.2015 die neueren AGB, welche in des Läden zur Ansicht auslagen.


    DAS sind die Vertragsbestandteile.




    An "dreieck":


    Ja, das hatte ich im Widerstandsthread erläutert - http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=591279


    Dort gibt es inzwischen auch viele mailadressen. Konnte sie aber nicht mehr in den ersten Eintrag nachtragen. Stehen auf Seite 4.