Solange es juristisch sachlich bleibt, SOLLEN die O2-Leute sogar mitlesen.
So erkennt vielleicht jemand im lucidum intervallum, was ihnen bevorsteht, wenn sie weiter Unsinn veranstalten.
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Solange es juristisch sachlich bleibt, SOLLEN die O2-Leute sogar mitlesen.
So erkennt vielleicht jemand im lucidum intervallum, was ihnen bevorsteht, wenn sie weiter Unsinn veranstalten.
An "flamesoldier":
siehe Seite 21 der AGB aus 7/2013.
Bin zu faul es abzutippen. Habe es nur als PDF, irgendjemand hat es aber hier im Forum gepostet.
Aus den AGBs:
2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag kann vom Kunden jederzeit und von EPS mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden. EPS kann den Prepaid-Mobilfunkvertrag jedoch nur kündigen,
wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten
vollständig inaktiv ist.
Der Vertrag wurde zwar nicht gekündigt, was vertragswidrig gewesen wäre, aber das Wesen des Vertrags durch einseitige Aufkündigung eines Kernbestandteils entscheidend zum Nachteil der Kunden verändert. Defacto kommt dieses einer Kündigung gleich. Und daß die Internetpaket Plus-Option Bestandteil des Vertrages ist, hat O2 ja gerade durch die Kündigung selbst bestätigt.
Ich kann mich auch mal irren, aber wenn ich hier schon Hilfestellung gebe, dann erwarte ich durchdachte Antworten und nix aus der Hüfte.
Ja.
Ihr solltet auf zwei Ebenen dagegen vorgehen:
Erstens kartellrechtlich, weil Brüssel die Fusion von Telefonica und e-Plus nur unter Auflagen erlaubt hat.
Zweitens nach deutschem Vertragsrecht, weil in den AGB steht, daß nur dann von Seiten e-Plus gekündigt werden kann, wenn der Kunde drei Monate nicht aktiv wurde.
Außerdem haben sie schon betrogen, als früher bei Aufladung e-Plus zweijährige Laufzeit ansagte und bei O2 auf einmal nur noch ein Jahr angeblich gilt.