Was ist das für ein Macbook?
Beiträge von Franky57
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Original geschrieben von vedrai
Wieso war das IP+ überhaupt beim Urlaubspaket zubuchbar? War das ein Versehen von EPLUS?Vielen Dank im Voraus.
Das war kein Versehen sondern eine gewollte zubuchbare Option.
Sonst wäre es nicht als zubuchbare Option in die beiden Produktbeschreibungen (grün / weiß) extra abgedruckt worden.
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Original geschrieben von darki2010
Guten Tag,Da man ja via Post Wiedersprechen muss:
Was gehört da denn so rein?
Einfach schreiben: ich wiederspreche der Kündigung der Option: "Internet Pack Plus"?
mfg
Dazu werden wir nächste Woche einen extra-Thread eröffnen, da der Inhalt hier durch zu viele Kommentare untergehen würde.
Dort steht dann im ersten Beitrag der aktuelle Stand mit einer Widerspruchvorlage als Empfehlung .
Es arbeiten da im Moment mehrere Leute dran.
Anfang der Woche werden dazu noch Datenbankabfragen nötig sein.Widerspruch sollte auf jeden Fall eingelegt werden.
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Wenn ein Moderator hier aufräumt, kann er dann bitte gleich den anderen Schrott löschen, der nichts mit dem BaseGo 50GB Datenvolumen zu tun hat?
Es ist bereits unübersichtlich, was bereits besprochen wurde.
Danke.
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Sehr gut.
Endlich jemand, der diese Produktbeschreibungen liest und begreift.
Ansonsten wird hier im "Base Go mit 50GB Datenvolumen"-Thread ja teilweise über die Netzqualität der Telekom an bundesweiten Bahnstrecken diskutiert...
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Original geschrieben von DIGI66
Noch als Ergänzung:Im Ergebnis des oben geschriebenen hat O² also keine Option gekündigt. O² hat einseitig erklärt, keine Verträge mehr über die 50GB Option zu schließen.
Interessante juristische Konstruktion.
Und ich sehe darin viel Arbeit und lobe.
Der Fall liegt anders: man kann niemandem zumuten, jeden Monat eine neue SIM von irgend einem Anbieter zu kaufen, weil der Anbieter permanent Optionen ändert, ausschließt etc.pp.
In der Produktbeschreibung (wie gesagt gewichtiger, da konkreter als AGB) steht vertraglich zugesichert von "VERLÄNGERUNG". (Beispielsweise Seite 9 der grünen Produktbeschreibung)
Und nix von neuem Vertrage.
Bin aber dennoch dankbar, daß sich mal wieder jemand sachlich Gedanken gemacht hat.
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Aus dem Prospekt
"Paketinhalte
7.
Internet Flat
plus
Paketvermittelte daten im e-Plus UMTs- und GPRs-Netz, außer
Roaming- und auslandsverbindungen (Taktung: 10 KB), bis zu
einem datenvolumen von 50 GB im jeweiligen abrechnungszyklus
(30 Tage) mit maximaler Geschwindigkeit von bis zu 1,0 MBit/s
im download und bis zu 0,7 MBit/s im Upload, danach GPRs-
Geschwindigkeit (max. 56 KBit/s)."Nirgendwo sind Änderungen von Paketinhalten vorgesehen.
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Original geschrieben von skyrimimi
Am "Grund"-Vertrag ändert sich ja nichts. Lediglich einzelne zubuchbare Optionen werden geändert.Wo leitest du einen Anspruch auf einzelne Optionen her?
Dazu ist zuerst zu klären, was "Grundvertrag" bedeuten soll.
Ist es nur die SIM-Karte mit der Option, irgendwann über Funkwellen Kontakt mit einem Netz zu bekommen?
Ist es nur die Zusicherung, eine exclusive xy-Telephonnummer zu bekommen?
Und so weiter usw...
Man kann das sehr weit durchdeklinieren.
Das Wort "Grundvertrag" fällt nirgendwo. Man hat das auch nirgendwo als Abstraktion zu Optionen von mir aus ähnlich ausgeführt.
Nein.
BaseGo wurde, wie ich irgendwo bereits erwähnte, gerade eingeführt, damit der Kunde Optionen auswählen kann.
Und ändern!!!Das war der Sinn dieses Produktes.
Deswegen lege ich es jedenfalls so aus, daß diese Optionsvielfalt immanenter Vertragsbestandteil ist.
Das ist nur meine Herleitung. Ein kleiner unbedarfter Amtsrichter kann das durchaus anders beurteilen.
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Original geschrieben von skyrimimi
Wenn in den AGB stehen würde, dass sie die Optionen nicht wegstreichen dürfen hätte man einen Ansatzpunkt.Das sie Optionen ändern/einstellen können muss nicht explizit geregelt werden.
Der zweite Satz würde "dynamische Verträge" bedeuten. Macht man beispielsweise bei Energielieferverträgen. Da steht beispielsweise drin, daß Preise an sich ändernde Umsatzsteuer und EEG-Umlagen automatisch angepaßt werden.
Das ist auch ok. Steht im Vertrag.ABER NICHT BEI UNS in ähnlicher Weise.
Die essentialia negotii dürfen nicht verletzt werden.
Genau das versucht O² gerade.
Sie könnten den Vertragspartnern zusätzliche Optionen anbieten. Aber keine Grundbestandteile des Vertrages ohne Rechtsgrundlage entfernen.
Nennt sich auch "Vertragstreue".
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Original geschrieben von LochImKnie
hatte noch angefragt ob jmnd hier nen ansprechpartner bei o2 für beschwerden hat, aber faxe sind für anwältliche einschreiben eher nich geeignet, also gehts dann wohl dierekt an o2 standartadresse, schade dacht hier sin par cracks die sowas vielleicht wissenDas Fax ist der Gott des Juristen.
Frag mal Deinen Anwalt.
Ansonsten stimme ich vollumfänglich zu.