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woher hat denn der Kunde seine simquadrat SIM ?
...letztendlich aus seinem Briefkasten...gebracht bekommen von seinem briefzusteller.
Also...so gar keinen Bezug zu dieser Adresse...würde ich da hält auch nicht unterstellen wollen.
die Frage wäre eher, was die Bundesnetzagentur letztendlich vorschreibt....und wenn keine meldeadresse geprüft wird ein sipgate, simquadrat oder satellite, dann wohl weil die Bundesnetzagentur das den anbietern wohl eben nicht vorschreibt.
Die Bundesnetzagentur schreibt da keine besonders strenge Prüfung vor. Dass eine Postsendung unter der angegebenen Adresse ankommt, reicht. Es geht aber hier um "ortsfremde" Rufnummern, also um Rufnummern aus anderen Ortsnetzen. Da ist von vornherein klar, dass der Kunde dort keinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Und wo nichts ist, kann auch nichts überprüft werden.
auch der simkartenversand bzw. Registrierung bei mobilfunkunternehmen läuft ja teilweise darüber das eben die Post mit der Simkarte unter der Adresse auch einmal ankommen muss.
Andere Baustelle. Mobilrufnummern können ohne Ortsbezug zugeteilt werden.
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Bei o2 direkt bekommt man den 10GB Allnet Flat Tarif mit Free Option und LTE max. sowie 4 Multicards und Festnetznummer sowie Napster zum selben Preis, also für 9,99€. :p Daher wüsste ich jetzt nicht wirklich weshalb man zu dem Drillisch Angebot greifen sollte.
Das Drillisch-Angebot gibt es mit monatlicher Kündigung. Ich vermute, bei O2 müsste man sich 24 Monate binden – und auch rechtzeitig kündigen, wenn man dann weiter gute Konditionen kriegen will?
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Ich wundere mich seit ewigen Jahren, wie Aldi Talk so beliebt sein kann.
Zu jeder Zeit gab es z.B. von den hier genannten Drillisch Discountern Premiumsim, Winsim und co. deutlich mehr Volumen/Leistung zum gleichen Preis.
Allerdings war Aldi Talk die letzten Jahre meist dort im Vorteil, wo nur Prepaid-Angebote in Frage kamen.
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[...] ich kann mich irgendwo auf der Welt im Urlaub um WLAN Netz einbuchen [...] und zahle "nichts", weil die Gespräche in meiner O2 Flat in Deutschland inklusive sind?
[...] Das ist ja super. Damit kann VoWLAN im Aufland ja richtig wertvoll sein.
Es kann aber auch ein Nachteil sein. Rufst du z.B. in Österreich jemanden vor Ort (oder irgendwo sonst in der EU) an, dann ist das normalerweise im Pauschaltarif enthalten, über WLAN zahlst du dagegen den Preis für ein Auslandsgespräch.
taltarif.de – Achtung: Kostenfalle mit WiFi Calling im Roaming
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Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Mit einer Kündigung endet ein Vertrag unwiderruflich.
Das, was ich schrieb, ist rechtlich ohne Weiteres möglich – nämlich zu vereinbaren, dass die Kündigung als nicht erfolgt gilt.
Daß manche Anbieter praktisch so tun als laufe der Vertrag ungekündigt weiter, ändert nichts an den rechtlichen Tatsachen. Etwas, was "im gegenseitigen Einverständnis" erfolgen kann, ist dann ein neuer Vertrag. Der alte ist mit der Kündigung definitiv tot.
Die Vereinbarung, dass die Kündigung als nicht erfolgt gelten soll, ist natürlich ein neuer Vertrag. Das Ergebnis dieses neuen Vertrages ist, dass der Inhalt des alten Vertrages vollständig wieder auflebt – eben so, als wäre er nie gekündigt worden. Tot würde ich das nicht nennen.
Dass der Anbieter in diesem Fall so tut, als laufe der Vertrag ungekündigt weiter, ist nicht überraschend, dennn genau das wurde ja rechtlich vereinbart.
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Jeder möge den Weg wählen, den er für richtig und angemessen hält, um sein Ziel zu erreichen.
Wenn jemand unberechtigte Beträge vom Konto abbucht, ist es im Prinzip richtig und angemessen, den Belastungen zu widersprechen. Das gilt besonders dann, wenn dieser jemand auf Reklamationen nicht reagiert.
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Kündigungen können rechtlich nicht "zurückgenommen" werden. Sie sind einseitige Willenserklärungen, die mit Zugang beim Vertragspartner wirksam werden.
Kündigungen können nicht einseitig zurückgenommen werden. Im gegenseitigen Einverständnis kann aber problemlos vereinbart werden, dass die Kündigung als nicht erfolgt gilt. (Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die "Kündigungsrücknahme" beruft.)
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Die Kündigung in elektronischer Form gilt nur für Verträge, die nach dem 30.09.2016 abgeschlossen wurden. Da sämtliche gekündigten Genions und O2s älter sind, dürften wohl a l l e Kündigungen juristisch unwirksam sein.
Allerdings nur, wenn die Schriftform bis zuletzt wirksam vereinbart gewesen ist, und zwar auch für Kündigungen, die O2 ausspricht. Seit der Gesetzesänderung von 2016 geht das ja nicht mehr, sondern in den meisten Fällen kann höchstens noch Textform gefordert werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Entsprechend hat auch O2 seine AGB angepasst, und die aktuellen AGB verlangen nur Textform. Sollten diese neuen AGB auch für die alten Genion-Verträge gelten, dann könnten auch die in Textform gekündigt werden.
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Ein Vordatieren der Aktivierung von SIM Karten geht aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht mehr. Heißt die Laufzeit beginnt immer direkt bei Vertragsabschluss.
Das mit der "neuen Gesetzeslage" hast du schonmal erwähnt. Gibts da irgendwie Infos zu?
So ganz neu ist die Gesetzeslage eigentlich nicht, denn § 309 Nr. 9 Buchstabe a BGB verbietet Laufzeiten über zwei Jahren schon länger. Allerdings gab es wohl erst in den letzten Jahren Gerichtsurteile, die klarstellen, dass diese zwei Jahre schon ab Vertragsschluss rechnen, nicht erst ab Beginn der Leistungen. Siehe z.B. [URL="https://dejure.org/2012,56350"]OLG Karlsruhe, 21.12.2012 - 15 U 6/12[/URL].
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In Berlin, setzt man auf 5G im Untergrund !
Stichwort - autonomes Fahren !
Dann kann man auf die U-Bahnfahrer verzichten !?
Komisch, das klappt in Nürnberg ganz ohne 5G.