ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von peterdoo
In den AGBs steht, dass O2 bei den Regulierungsentscheidungen berechtigt ist, einseitig den Vertrag entsprechend anzupassen. Heute greift eine solche Entscheidung.
Im Vertrag ist die Schweiz im Rahmen einer relativ kurzfristig kündbaren Option realisiert. Ob diese kostet oder nicht ist irrelevant. In den AGBs ist der Fall vorgesehen und beschrieben wenn o2 eine Option früher als den gesamten Vertrag kündigt.
Im der EU-Verordnung steht seit etwa 10 Jahren, dass die alternativen Roamingtarife nicht gleichzeitig mit dem regulierten Roamingtarif buchbar sein müssen. Entweder oder. Steht wahrscheinlich bei der Beschreibung deiner EU-Flat. Diese Beschreibung ist Vertragsbestandteil.
Die Transparenz und Kundenfreundlichkeit sind bei o2 nicht gerade die besten, aber in diesem Fall ist das Endergebnis vermutlich Verordnungskonform.
Wir beraten hier nicht, sagen nur eigene Meinung. Im Zweifel einen Rechtsanwalt fragen.
danke für den ersten sinnvollen beitrag ok, wenn es überall schon in den agb und vertragsbestandteilen steht, dann ist es natürlich was anderes. fraglich natürlich ob solche klauseln gültig sind.
ist bei einem normalen o2 free s, das internetpaket rechtlich gesehen nur eine option? eigentlich ist es ja direkter bestandteil des ursprünglich abgeschlossenen tarifes von dem man normalerweise nicht einfach sachen entnehmen kann.
naja... auch wenn ich den o2 free generell super finde, ich finde das vorgehen von o2 hin und wieder dubios.