Beiträge von VoIPTom

    du wirst vermutlich nicht drum herum kommen, auf FB1 eine Portweiterlietung für die GUI der anderen beiden einzurichten und am sichersten da über FB per VPN drauf zu kommen.


    ich glaube nicht, das es mit MyFritz in der Konstellation funktionieren wird - probiers aber mal aus, die anderen beiden bei myFritz anzumelden

    Re: Ping-Anrufe / betrügerische Lockanrufe - wie verhält man sich da richtig?


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    ....und als ich zurückgerufen habe, kam eine Bandansage.


    und warum machst du das.


    Grundsätzlich und das sage ich allen immer wieder:


    - unbekannte Nummern werden niemals zurückgerufen, egal woher - die Nummer können problemlos gefaket sein.
    - bei solchen Anrufe jeglich Freundlichkeit beiseite lassen
    - keinerlei persönliche Daten rausrücken, am besten nicht mal mit Namen melden.
    - Rufnummer auf die Blacklise setzen ( bei mir immer erst Schritt ) - wenns wichtig ist hinterlassen die ein Nachricht auf dem AB, ansonsten tschüss.

    Zitat

    Original geschrieben von Anbei
    Die Hausverwaltung darf nicht einfach die Wohnung zur Besichtigung freigeben ohne Erlaubnis des Mieters oder in diesem Fall der Erben, da immer noch, soweit ich das raus gelesen habe, ein gültiger Mietvertrag besteht. .


    Genau, und der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tode sondern muss ordentlich gekündigt werden, was ja wohl geschehen ist.
    Solange ist der rechtmässige Erbe für die Wohnung verantwortlich.



    Und immer direkt mit Anzeige, Anwalt usw. draufhauen - sorry aber habt ihr eine Knall. Das geht auch ein paar Nummern kleiner.


    Wenn ich da der Vermieter währe und mir der Eigentümer noch mit Anwalt/Anzeige kommt, kann sich der Mieter drauf verlassen, das bei der Übergabe jeders kleinste Teil bemängelt wird - die Aktion würde für ihn zum Bummerang.


    Ich würde den Vermieter freundlichs drauf hinweisen, das eine Wohnungsbesichtigung möglich ist ( muss ich als Vermieter ) aber eben nur mit mir zusammen und nach Terminabsprache und das die es zu unterlassen haben, den Schlüssel rauszugeben.


    Ich hatte mit dem Vermieter meiner Mutter eine ganz entspannte Wohnungsübergabe, alles easy gelaufen und Besichtigungen mit seinem Architekten und Interessenten haben wir auch problemlos hinbekommen.

    Hallo,


    Grundsätzlich es mal so das, das man als Mieter nach der Wohnungskündigung dem Vermieter die Möglichkeit geben muss, die Wohnung zu besichtigen um evtl. Reparaturen oder Sanierungen zu planen und ggf. auch Interessenten rumzuführen.


    Was garnicht geht, das die das einfach so machen - das hat immer noch in Absprache und mit Einwilligung des Noch-Mieters zu erfolgen und auch in seinem Beisein.



    Ich hatte vor einizer Zeit die ähnliche aufgabe eine Wohnung auflösen zu müssen, da wars von Vermieterseite gewünscht, die Wohnung zu besichtigen wegen Sanierung und auch eben für Besichtigungen.
    Wir haben das geregelt, dafür musste ich mich nicht an die 3 Monate Kündigungsfrist halten und er konnte 2 Monate früher mit der Renovierung beginnen. Hat mir 2 Montasmieten und vor allen noch viel Arbeit erspart ( brauchte die Tapeten nicht entfernen )

    Der Schreiber könnte der Mineralöl-Lobby angehören, so ein Schmarn wie der schreibt - davon mal abgesehen, das der Thread 6 Jahre verrottet.



    Mein Auto fährt mit Super 95 Oktan, weil der Hersteller das so empfiehlt und ich kann nicht sagen, das eines der unzählihen Pferdchen im Motorraum damit nicht klar kommt, im Gegenteil.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wie groß ist der Geldkoffer eigentlich, wenn Vodafone jemanden wegen Sozialauswahl unkündbaren loswerden möchte? Ich habe von einer Größenordnung von immerhin 100.000€ gehört.


    Der Gesetzgeber sagt 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
    Alles darüber ist Good-will des AG.


    Wie die aktuellen Regelungen sind, weiss ich nicht, vermuttlich aber immer noch 1 Monatsgehalt pro Jahr + einen Sozialfaktor pro Kind + einem Zusatzfaktor bei Zugehörigkeit > 15 oder >20 Jahren.


    Die Decklung lag bei 4 Jahresgehältern - aber wie gesagt, ob das so noch ist, weiss ich nicht, man hat da nach dem Freiwilligenprogramm auch zusammengestrichen.


    Zitat

    Original geschrieben von edamer
    Natürlich hat der Betriebsrat kein Einspruchsrecht, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses schließen wollen. Wieso sollte der BR sich sperren können, wenn zwei sich einig sind? Allerdings würde ich den Vertrag einem unabhängigen Anwalt meines Vertrauens vorlegen. ...


    Aber es empfiehlt sich trotzdem mit dem BR zu sprechend und da zahlt sich dann auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft aus, die den Vertrag rechtlich abprüfen kann - leider haben die VF-Mitarbeiter es immer noch nicht verstanden, das sich die Mitgleidschaft in der IGM schnell auszahlen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von Handyfan96
    Soweit ich weiß sind das dort aber recht üppige Pakete, die man annehmen sollte. In großen Konzernen ist das ein üblich gewordener Prozess, durch die erwähnte Mitsprache des Betriebsrats kann es eben auch passieren, dass die High Performer das Paket annehmen und den nächsten gut bezahlten Job antreten.


    Die betreffende Leute werden gezielt angesprochen, somit kann niemand anderes - also auch evtl. kein High-Performaner - mit Geldkoffer gehen.
    Viel gute Leute sind damals schon mit dem Freiwilligenprogramm gegangen - wenn man da nicht vielen den Aufhebungsvertrag verwährt worden währe, hätte Vodafone die Hälfte des Gebäudes untervermieten können.


    Der BR hat kein (!) Mitspracherecht bei Aufhebungsverträgen, das wurde auf der letzten Betriebsversammlung vom ihm nochmals ausdrücklich betont. Der wird nur informiert darüber und hat dann Anhörungsrecht, mehr aber nicht.


    Und ob man so ein Geldpaket annimmt, was sich auf den ersten Blick erst mal üppig anhört - muss jeder für sich selber entscheiden, da schlägt nämlich erst mal das Finanzamt kräftig zu und dann bleiben vvon anfänglich netten Summen auch schnell mal nur die Hälfte übrig. Entweder reicht einem das für den Voruhestand oder man findet mit 58+ noch einen Job.


    Ich kennen Kollegen, die mit knapp über 50 schon fast 1 Jahr gesucht haben.

    Zitat

    Original geschrieben von flamesoldier
    E-Plus saß E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf,


    "E-Plus Platz 1" hiess das Stück geplasterter Vorplatz am Gebäude und nichts anderes. Das hat sich E-Plus damals für vermuttlich viel Geld von der Stadt Düsseldorf so benennen lassen.


    Die richtige Adresse ist Parsevalstrasse 11, schau bei Google-Earth, welches Gebäude es ist - zudem ich hab lange genug darin gearbeitet.


    Das Gebäude ich als Bürocenter vermietet an mehrere Firmen, u.a. sitzt darin ZTE, genauso wie im Nebenbedäude, wo früher der E-Plus Netzbetrieb drin war, bevor die nach Ratingen umgezogen wurden. ( frühere LTU-Gebäude ).