Beiträge von Dantius

    Guten Tag,


    ich habe noch einen Laufzeitvertrag bei o2 und befürchte, dass dieser mir gekündigt werden könnte, wenn ich eine Vermögensauskunft abgebe.


    Früher gab es für die eidesstattliche Versicherung in den AGBs der Anbieter oft entsprechende Klauseln, wie:


    "gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe
    der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über
    sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren
    eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen
    Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensverhältnissen
    des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung
    eintritt, die befürchten lässt, dass dieser
    seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht
    nachkommen kann."


    In der jetzigen AGB finde ich dazu in dem Sinne nichts:


    http://static2.o2.de/blob/7097…0/Binary/agb-postpaid.pdf


    Aber es könnte ja ein wichtiger Grund (8.6) sein?


    Ferner steht unter 3.1, dass auch während der Laufzeit Bonitätsauskünfte bezogen werden...


    Ich würde gerne wissen, wie die Chancen sind, dass der Vertrag nach einer VA tatsächlich gekündigt wird?


    Grüße!