Beiträge von kalufra

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    Original geschrieben von GigaTom
    Der Schuss kann aber genauso gut nach hinten losgehen, indem Drillisch einen Markenwechsel bei älteren Verträgen, in deren Preislisten dieser Punkt nicht aufgeführt ist, ablehnt.


    Und ganz ehrlich: bevor ich stundenlang mit Drillisch telefonisch oder schriftlich über diese Gebühr verhandele, was mich unnötig Zeit und Nerven kostet und am Ende der Markenwechsel vielleicht doch ganz abgelehnt wird, zahl ich die 28 Euro und gut is.


    Warum sollte der Schuss nach hinten losgehen? Auch Drillisch muss sich an die eigenen AGBs halten.


    Insgesamt zwei Emails und 5 Minuten Zeitaufwand haben mir jetzt diese Gebühr erspart und auch 28,- Euro sind in meinen Augen viel Geld. Verhandelt werden muss da auch nichts. Einfach kurz und knapp die Fakten schildern und darauf beharren, dass man aus diesen Gründen die Gebühr nicht zahlen wird.


    Man sollte man sich immer im Leben wehren, wenn Dinge nicht rechtens sind, denn sonst können andere machen, was sie wollen. Letztendlich muss das natürlich aber jeder für sich selbst entscheiden.

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    Original geschrieben von Goyale
    Wer bei D1 Geld sparen möchte, holt 1GB D1 LTE Prepaid für monatlich 10€. Ist nicht soo teuer. Die hervorragende telefonische Erreichbarkeit ist ja mit dabei.


    Der Tipp ist gut, aber ich benötige die Telefonflat. Bietet die Telekom auch VoLTE für die Prepaid Tarife an?

    Ich muss auch nicht 24 Stunden erreichbar sein. Mir ist es aber wichtig, dass ich Notfall (z.B. wenn mal etwas mit meiner Familie ist) auch zuverlässig telefonisch erreichbar bin.


    Ich blicke jetzt auf 6 Monate Nutzung bei Drillisch zurück und war überhaupt nicht zufrieden, was Stabilität und Qualität von Telefongesprächen angeht. Obwohl mir die Netzanzeige guten Empfang suggeriert hat, bin ich oft schlecht zu verstehen gewesen oder die Gespräche sind abgebrochen.


    Jetzt bin ich seit kurzem bei der Telekom und bin mehr als zufrieden. Auch wenn die monatlichen Kosten um einiges höher sind, ist es mir die gute Erreichbarkeit usw. wert. Auch der LTE Empfang bzw. die LTE Abdeckung, sowie Geschwindigkeit ist hier im Ruhrpott um Längen besser als bei o2. Durch den Ausbau von LTE900 geht die Telekom dazu noch einen guten Schritt nach vorne.


    Ich bereue den Wechsel nicht.

    Ich bin leider kein Jurist. Ich habe das nach meinem eigenen Rechtsverständnis so gegenüber Drillisch bzw. in meinem Fall WinSim formuliert. Da man mir daraufhin diese Gebühr erlassen bzw. gutgeschrieben hat, gehe ich davon aus, dass ich nichts so ganz falsch lag.


    Ob es noch mehr Änderungen in den neuen Preislisten gab, kann ich nicht sagen, da ich ja nicht darüber informiert wurde und es mir so nicht aufgefallen ist. Ich gehe aber davon aus, dass genau diese von WinSim versäumte schriftliche Mitteilung der Grund dafür war, dass ich mit meinem Anliegen Erfolg hatte.


    Ich wiese darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, diese Gebühr zu umgehen, da sie im Einzelfall nicht rechtmäßig zu sein scheint. Man sollte es auf jeden Fall probieren, wenn gewisse Vorraussetzungen vorliegen.

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    Original geschrieben von Freigeist
    Damit beziehst dich allerdings auf den Abschlusszeitpunkt des alten Tarifs. Beim Tarifwechsel schließt du aber einen neuen Vertrag zu den heutigen Konditionen ab. Dabei akzeptierst du die Preise des neuen Tarifs wie sie dir aktuell angeboten werden.


    Das ist so nicht richtig. Die Markenwechselgebühr stellt immer der bisherige Anbieter in Rechnung, wie auch z.B. die Portierungsgebühr bei einem Wechsel außerhalb von Drillisch.


    Zudem wird auch kein Tarif, sondern die Marke gewechselt. Man kann darüber jetzt diskutieren, wie man will. Fakt ist, dass man mir diese Gebühr aufgrund meiner vorangegangenen Argumentation erlassen hat und dies sollte jeder so bei Drillisch durchsetzen, bei dem dieser Posten nicht in der Preisliste der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.


    Meine Argumentation beruhte auch darauf, dass Drillisch nicht über eine aktualisierte Preisliste in Textform gemäß AGB informiert hat und diese einfach stillschweigend im KC ausgetauscht hat.


    Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Auch Drillisch muss sich an vertragliche Vereinbarungen halten.

    Der Punkt ist, dass die Leistung "Markenwechselgebühr" bei Vertragsabschluss nicht in den zu diesem Zeitpunkt gültigen und der Auftragsbestätigung beigefügten Preislisten war. In dieser Preisliste gab es ausschließlich die Leistung "Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter", die später um den Punkt "Markenwechselgebühr" ergänzt wurde.


    Diese aktualisierte Preisliste wurde mir nicht in Textform gemäß AGB mitgeteilt, so dass ich keine Kenntnis darüber hatte. Drillisch hat diese besagte Liste einfach ausgetauscht.


    Gemäß AGB Punkt IV Absatz 3 steht dem Kunden nämlich ein 6 wöchiges Widerspruchsrecht zu.


    Ich habe mich in meinem Fall darauf berufen und man hat mir dann die Gebühr erlassen.

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    Original geschrieben von gaspode
    Ich nicht. Mal hängt das iPhone dauerhaft mit WLAN Call drin, mal nicht. Schon mit jeder Firmware seit WLAN Call geht.


    Es gibt sicher einen Algorithmus der das entscheidet, aber er dürfte komplexer sein als das was mit Beobachtung von außen mutmaßen kann.


    Ok, ich revidiere meine Aussage. Es klappt wirklich nicht immer, obwohl am gleichen Standort.


    Wirklich schlimm ist es aber für mich nicht, da ich in der Wohnung guten und schnellen LTE Empfang habe und über VoLTE telefoniere.

    Richtig. Bei mit wollte sich Drillisch auch erst rauswinden, aber man muss einfach sachlich und konsequent darauf beharren. Die der Email beigefügten Preislisten sind Bestandteil des Vertrages. War bei Vertragsabschluss dort die Gebühr nicht aufgeführt, muss sie auch nicht gezahlt werden.


    Drillisch müsste in jedem Fall nachweisen, dass man schriftlich bzw. in Textform über eine aktualisierte Preisliste informiert wurde, der zugestimmt werden muss. Dies regelt Punkt IV 9 Absatz 3 in den AGBs. Einfach darauf verweisen.


    Man hat mir in meinem Fall dann geschrieben, dass man mir die Gebühr aus Kulanz streicht. Rechtlich ist das natürlich Quatsch, aber wen interessiert das am Ende :D

    Ich musste die Markenwechselgebühr nicht bezahlen. In meiner Auftragsbestätigung (Email) war diese Gebühr in der beigefügten Preisliste nicht aufgeführt und diese ist Bestandteil des Vertrages.


    Gemäß Drillisch AGB IV Absatz 3 muss jede Änderung dem Kunden in Textform mitgeteilt werden. Da dies nicht erfolgt ist, ist die aktualisierte Preisliste mit der Gebühr für meinen Vertrag auch nicht gültig gewesen.


    Schaut einfach mal nach, ob in der Email mit der Auftragsbestätigung die Markenwechselgebühr in der Preisliste aufgeführt ist. Ist dem nicht so, habt Ihr gute Karten. Eine telefonische Mitteilung darüber ist übrigens nicht gültig, s. AGB Punkt IV, Absatz 3.