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Re: Re: Rechtliches
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Original geschrieben von altaso
Nein, ist auch nicht nötig. Da Prepaid und ohne MVLZ hat der Anbieter "theoretisch" das gleiche Recht wie du auch.
Also kann er "theoretisch" jederzeit tschüss sagen, wenn ihm zum Beispiel deine Nase nicht passt.
Wieso? Es gibt doch klare Kündigungsregeln. Wo steht dass, nur weil es Prepaid ist, der anbieter Dir, falls er nicht eigene explizite Regelungen dazu getroffen hat, einfach kündigen kann?
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Zitat
Original geschrieben von rmol
Weiß nicht, was du mit "Paketmanager" meinst, aber im Web-Portal sieht es ähnlich aus wie die oben gezeigten Bilder aus der App. Tarif&Simkarte > Internet-Packs
In der App ist der Urlaubspaket-Preis falsch.
Die Zeit zum Editieren ist hier für Normalmitglieder begrenzt, irgendwann geht es nicht mehr.
In einem Wiki festhalten? (Vllt. auf der Diskussionsseite im Prepaid-Wiki?)
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Zitat
Original geschrieben von leonardo2
Wieso muß ich beweisen dass die Karte aus der ersten Verkaufswelle ist und nicht o2 das Gegenteil ?
Wenn Du Dich auf die Bedingungen berufen willst zu denen Du die Karte gekauft hast solltest Du den Inhalt des Tarifheftchens zu Deiner Karte zitieren können, als Argumentationsgrundlage, warum Du ein Recht auf die Buchbarkeit der Option hast -- oder ist o2 verpflichtet Dir das nachzuliefern wenn Du es nicht aufgehoben hast?
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Original geschrieben von flensi
mario.meininger
Achso,den Kleber am oberen Tütenrand.
Die Tüte dürfte bei den meisten im Müll gelandet sein wie auch die Broschüre.
Fangen wir doch mal mit der Artikelnummer an:
90021707
Broschüre juni 2013 weiß
-bas-
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Huch, hieß es nicht dass es die weißen Heftchen erst ab November 2013 gab?
Oder ist die erwähnte Broschüre was anderes als das Tarifheftchen?
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Zitat
Original geschrieben von mario.meininger
Ich sehe das so:
Die Tarifhefte sind aus einer Datei entstanden und deuten darauf, dass es immer vorgesehen war alle Verlängerungsoptionen an allen Paketen buchen zu können. Das Urlaubspaket war am Anfang der Planung noch nicht vorgesehen, dadurch auch nicht in den Tarifheftversion 02/2013 erwähnt. Irgendwann zwischen 07/2013 und 11/2013 hat man entschieden, dass IP+ und Speed Option doch nicht für andere Pakete frei zu machen und das IP+ wurde aus der zweiten Fassung der Preisliste für das Urlaubspaket gestrichen. Tariflich wurde das aber nicht umgesetzt, das IP+ blieb auf allen Urlaubspakete buchbar, obwohl nicht mehr als Verlängerungsoption in der Preisliste vorhanden war. Was bis zum Marktstart irgendwann im September 2013 umgesetzt wurde, war das IP+ aus den anderen 4 Paketen (Telefonpaket, Internetpaket ohne Plus, Internet&Telefonpaket und Komplettpaket) zu streichen.
So sieht es wohl praktisch aus. Im Falle eines Rechtsstreites zählt das wie es juristisch aussieht -- also dass im Zweifel höchstens die Urlaubspakete mit Tarifheft vom Juli 2013 einen einklagbaren Anspruch auf die 50GB-Option haben.
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Original geschrieben von Moppelchen
Hat jmd. eine Erklärung zur Hand?
Unter Guthaben kann man sich neuerdings einen Einzelverbindungsnachweis abholen. Bis 18.11. wird es als DATA angezeigt in kleinen Zeitschritten. Seit dem 19.11. ~0 Uhr MMS/Internet mit Dauer und Verbrauch als Tages-Abrechnung.
LG
Ich vermute Du wurdest um den 18.11. herum migriert? Bei mir ist dieser Unterschied auch um mein Migrationszeitpunkt herum:
Vorher: Nutzung des Datenpaketes "Internetpaket Plus".
Nachher: Abrechnung Daten by Call zu 0 EUR pro Minute.
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Zitat
Original geschrieben von mario.meininger
Jetzt haben wir alle zusammen
IP-Original
UP-weiß 11/2013
Und von mir das grüne UP 07/2013
https://www.dropbox.com/s/c04y…/UP_7_2013_gruen.pdf?dl=0
Man beachte die Unterschiede auf Seiten 20, 22 und 23.
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Zum leichten wiederfinden habe ich die Dateien unter https://www.prepaid-wiki.de/tarife/BASE_GO#Das_Urlaubs_Paket verlinkt.
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Zitat
Original geschrieben von mario.meininger
Jetzt haben wir alle zusammen
[...]
UP-weiß 11/2013
Und von mir das grüne UP 07/2013
[...]
Man beachte die Unterschiede auf Seiten 20, 22 und 23.
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Seht Ihr das auch so, dass beim Urlaubspaket mit weißen Tarifheft das Internetpaket Plus nie vorgesehen war, und man daher auch keinen Anspruch darauf hat dies buchen zu können; bei der Variante mit grünem Tarifheft jedoch ja (ggf. mit Einschränkungen an den Ort: Dresden, Erfurt, Kassel)?
Und: DANKE!
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Re: Re: Re: Re: Gerade erst bemerkt
Zitat
Original geschrieben von SchnittenGott
Der Thread ist so lang, hab jetzt auch kein Bock zu suchen :p
Hintergrund war der, daß das o2 Selfcare-Portal ein Service von o2 ist.
Indem man sich dort registriert, akzeptiert man implizit die AGBs, Leistungsbeschreibungen
und Preislisten von o2, Zitat: "Zu unseren Produkten & Services".
Sicher? Soweit ich weiß muss man aktiv zustimmen wenn sich Bedingungen ändern, und dies muss auch explizit deutlich gemacht werden. Ein einfaches Ändern des Loginbereiches (für den Kunden ist es ja einfach so dass er statt bei Internetadresse A sich nun bei Internetadresse B einloggen soll) ist keine Änderung der AGBs.
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Danke! für weißes Tarifheft.
Zitat
Original geschrieben von vesqute
Da die Frage nach dem weißen Heftchen hier immer mal wieder aufkommt:
https://drive.google.com/open?…uorER6H8MAREctWXVuTWpIR0U
mfg
Großen Dank schonmal dafür!
Fehlt noch das grüne und das vom originären Internetpaket Plus.
(Wenn jemand JPGs hat von Fotos kann ich auch einfach eine PDF-Datei draus machen, die Mühe würde ich mir und den anderne machen.)