Beiträge von dreieck

    Re: Re: Rechtliches


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nein, ist auch nicht nötig. Da Prepaid und ohne MVLZ hat der Anbieter "theoretisch" das gleiche Recht wie du auch.
    Also kann er "theoretisch" jederzeit tschüss sagen, wenn ihm zum Beispiel deine Nase nicht passt.


    Wieso? Es gibt doch klare Kündigungsregeln. Wo steht dass, nur weil es Prepaid ist, der anbieter Dir, falls er nicht eigene explizite Regelungen dazu getroffen hat, einfach kündigen kann?

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Weiß nicht, was du mit "Paketmanager" meinst, aber im Web-Portal sieht es ähnlich aus wie die oben gezeigten Bilder aus der App. Tarif&Simkarte > Internet-Packs
    In der App ist der Urlaubspaket-Preis falsch.


    Die Zeit zum Editieren ist hier für Normalmitglieder begrenzt, irgendwann geht es nicht mehr.


    In einem Wiki festhalten? (Vllt. auf der Diskussionsseite im Prepaid-Wiki?)

    Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    Wieso muß ich beweisen dass die Karte aus der ersten Verkaufswelle ist und nicht o2 das Gegenteil ?


    Wenn Du Dich auf die Bedingungen berufen willst zu denen Du die Karte gekauft hast solltest Du den Inhalt des Tarifheftchens zu Deiner Karte zitieren können, als Argumentationsgrundlage, warum Du ein Recht auf die Buchbarkeit der Option hast -- oder ist o2 verpflichtet Dir das nachzuliefern wenn Du es nicht aufgehoben hast?


    Huch, hieß es nicht dass es die weißen Heftchen erst ab November 2013 gab?


    Oder ist die erwähnte Broschüre was anderes als das Tarifheftchen?

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Ich sehe das so:


    Die Tarifhefte sind aus einer Datei entstanden und deuten darauf, dass es immer vorgesehen war alle Verlängerungsoptionen an allen Paketen buchen zu können. Das Urlaubspaket war am Anfang der Planung noch nicht vorgesehen, dadurch auch nicht in den Tarifheftversion 02/2013 erwähnt. Irgendwann zwischen 07/2013 und 11/2013 hat man entschieden, dass IP+ und Speed Option doch nicht für andere Pakete frei zu machen und das IP+ wurde aus der zweiten Fassung der Preisliste für das Urlaubspaket gestrichen. Tariflich wurde das aber nicht umgesetzt, das IP+ blieb auf allen Urlaubspakete buchbar, obwohl nicht mehr als Verlängerungsoption in der Preisliste vorhanden war. Was bis zum Marktstart irgendwann im September 2013 umgesetzt wurde, war das IP+ aus den anderen 4 Paketen (Telefonpaket, Internetpaket ohne Plus, Internet&Telefonpaket und Komplettpaket) zu streichen.


    So sieht es wohl praktisch aus. Im Falle eines Rechtsstreites zählt das wie es juristisch aussieht -- also dass im Zweifel höchstens die Urlaubspakete mit Tarifheft vom Juli 2013 einen einklagbaren Anspruch auf die 50GB-Option haben.

    Zitat

    Original geschrieben von Moppelchen
    Hat jmd. eine Erklärung zur Hand?
    Unter Guthaben kann man sich neuerdings einen Einzelverbindungsnachweis abholen. Bis 18.11. wird es als DATA angezeigt in kleinen Zeitschritten. Seit dem 19.11. ~0 Uhr MMS/Internet mit Dauer und Verbrauch als Tages-Abrechnung.


    LG


    Ich vermute Du wurdest um den 18.11. herum migriert? Bei mir ist dieser Unterschied auch um mein Migrationszeitpunkt herum:


    Vorher: Nutzung des Datenpaketes "Internetpaket Plus".
    Nachher: Abrechnung Daten by Call zu 0 EUR pro Minute.


    Seht Ihr das auch so, dass beim Urlaubspaket mit weißen Tarifheft das Internetpaket Plus nie vorgesehen war, und man daher auch keinen Anspruch darauf hat dies buchen zu können; bei der Variante mit grünem Tarifheft jedoch ja (ggf. mit Einschränkungen an den Ort: Dresden, Erfurt, Kassel)?


    Und: DANKE!

    Re: Re: Re: Re: Gerade erst bemerkt


    Zitat

    Original geschrieben von SchnittenGott
    Der Thread ist so lang, hab jetzt auch kein Bock zu suchen :p
    Hintergrund war der, daß das o2 Selfcare-Portal ein Service von o2 ist.
    Indem man sich dort registriert, akzeptiert man implizit die AGBs, Leistungsbeschreibungen
    und Preislisten von o2, Zitat: "Zu unseren Produkten & Services".


    Sicher? Soweit ich weiß muss man aktiv zustimmen wenn sich Bedingungen ändern, und dies muss auch explizit deutlich gemacht werden. Ein einfaches Ändern des Loginbereiches (für den Kunden ist es ja einfach so dass er statt bei Internetadresse A sich nun bei Internetadresse B einloggen soll) ist keine Änderung der AGBs.