Original geschrieben von jFox
Zwei Punkte:
1. Beim Roaming bleibt der Heimatnetzbetreiber ja im Spiel (nicht zuletzt über die Rufnummer, aber auch beim Datenverkehr und vor allem als Vertragspartner). Daher sind die lokalen Preise im Aufenthaltsland grundsätzlich ohne Belang (ganz früher war es ja mal anders, aber das führt hier nicht weiter).
2.
Der Netzbetreiber im Aufenthaltsland kann und soll nicht gezwungen werden, seine Netzdienstleistung unentgeltlich dem Anbieter aus dem Ursprungsland und indirekt an den Endkunden zu erbringen. Er kann dafür auch weiterhin Entgelte verlangen. Dafür werden Preisobergrenzen vorgesehen, nach dem Entwurf der Europäischen Kommission:
- €0.04/min
- €0.01/SMS
- €0.0085/MB
Diese Kosten darf jedoch der Heimatanbieter ab 15.6.2017 nicht an den Endkunden weitergeben (jedenfalls nicht als Aufschlag für Roaming; natürlich kann er weiterhin den Inlandspreis berechnen). Das ist das kostenlose Roaming. Es gilt vorbehaltlich von Einschränkungen aufgrund einer Fair Use Policy, die der Anbieter vorsehen kann.
Die Anbieter aus Märkten mit hohem Preisniveau fürchten zudem und vor allem, dass Karten aus billigeren Märkten im Dauerroaming das heimische Preisniveau unterlaufen. Wie ich oben erwähnt habe, hatte der Europäische Gerichtshof für Pay-TV (Premier League) mit solchen Konstellationen keine Bauchschmerzen. Die Telco-Unternehmen waren offenbar erfolgreicher darin, ihre Interessen zu vertreten (sie haben auch bestimmte Argumente auf ihrer Seite).