[QUOTE] Original geschrieben von Christian1234567
Hallo Jörg,
die Bausparkassen verhalten sich betriebswirtschaft sinnvoll und nutzen eine immer noch strittige von der Lobby gestütze Grauzone aus. Nutze du auch diese Möglichkeit und ignoriere die "Werbeflyer/Angebote" der Bausparkasse, wenn du die Zinsen zumindest so lange wie möglich weiter haben möchtest, denn einige Leute lassen dies gerade rechtlich prüfen wie der §489Abs.3 hier eingesetzt werden kann, denn explizit zugeschnittene Urteile im Zusammenhang von BSV gibt es noch nicht. Jetzt nochmal zum richtigen Verhalten um Zeit/Geld zu gewinnen:
Ignoriere die Kündigung der Bausparkassen, denn warum solltest, geschweige denn warum MUSST du dieser Kündigfung zustimmen oder reagieren bzw. warum sollte dies Verhalten DIR als Betrug ausgelegt werden!? Die BSK will lediglich eine Zahlungsaufforderung mit Eigenkündigung von dir erwirken, damit sie ganz raus ist und meiner Meinung nach Ihren Betrug am Kunden weiter optimiert zum Abschluss bringen kann, bis alle Altverträge weg sind. Auch bei der BSK ist Zeit=Geld.
Legst du Einspruch ein, bestätigst du, dass die Kündigung eingegangen ist und man könnte dir für spätere Forderungen ev. Annahmeverzug unterstellen. Wobei sich hier die Frage stellt, ob dies tatsächlich Annahmeverzug ist, denn die Bank kann dir das Geld auch überweisen und du kannst die Annahme eigentlich nur mit einer Rückbuchung verweigern. Unabhängig davon bringt eine Reaktion rein gar nichts, dass steht zu 100% fest..........
Wie geht es weiter:
1x jährlich mahnst du die Kontoauszüge vom Bausparvertrag an. Nimm dabei kein Bezug auf die Kündigung, warum auch, da diese nach §489Abs.3 verwirkt ist. Nach 3 Jahren verjährt jedoch dein Anspruch, aber sei sicher, die Bausparkasse wird dir wahrscheinlich vorher dann plötzlich per Einschreiben kündigen und dir das Geld nebst Zinsen innerhalb von 2 Wochen zurückzahlen. Damit hast du Zeit&Geld gewonnen. Du würdest dich anstelle der BSK auch nicht anders verhalten, wenn bspw. dein "Zeitungsabo" dass du 3x mündl. gekündigt hast immer noch weiterläuft. Spätestens dann kündigst du das Abo per Einschreiben oder? Solange sich aber kaum einer dieser Methode bedient spart die BSK kräftig weiter, wenn die Leute der Kündigung zustimmen.......
Wie geht es nach 3J. weiter wenn die BSK sturr bleibt, was sehr unwahrscheinlich ist:
Du mahnst kurz vorher über das Amtgericht die Zinsen aus dem ersten Jahr an. Dies kostet sehr wenig und bis dahin ist noch sehr lange Zeit und du hast nicht viel zu verlieren.....
Welchen Weg man geht muss man selber wissen. Du musst wissen welche Alternativen du hast und welchen Aufwand du in deinem Fall für >1000eur betreiben möchtest sofern du das Geld alterbativ auf Girokonto legst.
Danke für den Beitrag, hab nun schon einige Zeit das Internet durchforstet um Hilfe zu finden, da helfen solche Foren Beiträge schon sehr weiter. Hab eben genau ein ähnliches Problem.
LG