Hallo zusammen,
und zwar geht es um folgendes:
ich habe, nachdem meine Tante mit meinem Handy telefoniert hat, es aus der Hand gerutscht und durchgebrochen ist (Klapphandy), ein neues Handy von der Versicherung, bzw. das reparierte Handy bezahlt bekommen. Als ich das Gerät nach einer Woche bekam, musste ich jedoch feststellen, dass am Handy die Kamera nicht funktionierte! Ich habe das Handy wieder eingeschickt und habe nach zwei Wochen wieder ein kaputtes Handy bekommen, was wieder ein Kamerafehler hat. Wieder eingeschickt bekam ich NACH DREI MONATEN!!! endlich ein vernünfitges Handy wieder. Aber nach einem Jahr muss ich jetzt feststellen, dass die Kamera wieder kaputt ist.
So, jetzt war ich heute im o2-Shop, die sagten mir das ich die Möglichkeit habe zu wandeln, aber ich nur dort wandeln könnte, wo ich das Handy auch gekauft habe! Aber als ich im Geschäft war, wo ich mein Handy erworben hatte, wollte der Verkäufer mir weiß machen, dass die das einschicken müssen und dann mit Samsung klären muss, dass ich ein neues Handy bekomme!
Nachdem ich das nicht wahrhaben wollte, weil ich um meine Rechte und Pflichten weiß (habe mein Abitur auf ner Kaufmännischen Schule gemacht), bin ich wieder zum o2 Shop und habe dort nochmal nachgefragt. Sie bestätigten meine Aussage, dass das Geschäft, wo ich das Handy verkauft habe, mir ein neues Handy zur Verfügung stellen müssen und die dann selber mit Samsung diese Sache klären müssen. Ich nochmal zum Geschäft. Aber der Verkäufer blieb bei seinem Standpunkt, dass er das Handy nur einschicken wolle. Ich habe ihm gesagt, dass ich um meine Rechten/Pflichten weiß und habe ihm mit einen Anwalt angedroht und bin gegangen.
Jetzt habe ich einige Fragen:
- Ist das Geschäft dazu verpflichtet, aufgrund des Wandeln-Gesetzes mir ein neues Handy zu geben, bzw. ich mir ein neues Handy egal von welcher Firma aussuchen kann??
- die Frau im Geschäft behauptete, dass die nicht wandeln, weil beim ersten Male einschicken (der Fall mit der Versicherung) ich das Handy selber eingeschickt habe und nicht über das Geschäft gemacht habe.
Stimmt das? Hätte ich das über das Geschäft einschicken müssen??
Ich muss dazu sagen, dass ich das Handy in einem o2-Shop geholt habe, das von Türken betrieben wird. W'lich liegt es ja daran, dass die keine Ahnung von den Gesetzen haben....
Naja, ich hoffe mir kann jemand helfen!!
Vielen Dank im Voraus!!
Gruß
Micha