Beiträge von bausparfuchsine

    !!!WEHRT EUCH GEGEN KÜNDIGUNGEN, SIEHE BEITRAG OBEN!!!


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    Eine kurze Erläuterung:
    Der Schiedsspruch beinhaltet unzweifelhaft eindeutig, dass die Bausparkasse die Erhöhung in zwei verschiedenen, von ihr seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv am Markt angebotenten Bausparvertragstarifen durchführen sollte. Der Ombudsmann schreibt u.a.: "Dem (Einer Erhöhung) steht nicht entgegen, dass die Beschwerdegegnerin (LBS) inzwischen Bausparverträge mit diesen Bedigungen nicht mehr anbietet". In Klammern meine Einfügungen.


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    Bausparkassen veröffentlichen jährlich auch über die sogenanten "Bestandsbewegungen". Hierbei geht es inhaltlich darum, in welchen Tarifen was (Neuabschlüsse, Teilungen, Kündigungen etc.) genau im jeweiligen Geschäftsjahr passiert ist. Aus mir vorliegenden Berichten verschiedener Bausparkassen ist erkennbar, dass mehrere Bausparkassen, etwa die Bausparkasse Schwäbisch Hall, in letzter Zeit auch in alten, seit Jahren nicht mehr aktiv am Markt angebotenen Bausparvertragstarifen Zugänge (sogar in der Rubrik "Zugeteilt"!!!) verbucht haben.


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    Weitere Fragen dazu oder zu dem zitierten Schiedsspruch kann ich aus Zeitgründen nicht beantworten. Mit den von mir gegebenen Infos kann jeder Interessierte auch selbst aktiv werden.



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    Mir liegt eine Kopie eines anonymisierten Schlichtungsspruches zu den unrechtmäßigen Kündigungen übersparter Bausparverträge vor.


    Danach hat Klaus Wangard, Ombudsmann der Öffentlichen Banken und Vorsitzender Richter am OLG a.D. unter der Vorgangsnummer 315/2013 am 28.11.2013 den Schlichtungsvorschlag gemacht, dass die LBS Berlin-Hannover zwei Bausparverträge in den Tarifen 1 und 4, die die LBS gekündigt hat, gemäß dem Kundenwunsch erhöhen sollte und dass die Kündigungen der LBS unwirksam sind.


    Der Bausparer war schlau, hat wohl dem Vorschlag von Bausparfuchs (viele Seiten weiter oben) gefolgt und hatte folglich nach dem Erhalt der Kündigungen sofort um die Erhöhung seiner Bausparverträge gebeten - und zwar noch vor dem Wirksamwerden der Kündigungen zum 10.09.2013. Dies hatte die LBS mit Verweis darauf, man biete die Tarife nicht mehr an, abgelehnt.


    Was also bei Kündigung tun? Einschreiben mit Rückschein an die Bausparkasse und sofortige Erhöhung zum Erhalt des Bauspardarlehens beantragen!!!


    Den Schiedsspruch gibt es übrigens und hoffentlich noch lange über kontakt@verbraucherforum-info.de.