Hallo,
folgende Konstellation:
Ich bin zurzeit in der Freistellung (und beziehe noch monatlich Gehalt) und werde ab 1.10. arbeitslos sein.
Das Arbeitsamt hat mir bereits jetzt (obwohl ich erst arbeitsuchend bin) einen Bildungsgutschein ausgestellt für eine Weiterbildungsmaßnahme, die vor dem 1.10. beendet sein wird.
Muss ich den Wert des Bildungsgutscheins (+ erstattete Fahrtkosten?) in der Steuererklärung angeben, und wenn ja, zu 100%? Als was gebe ich das dann an?