Hallo zusammen,
ich habe das Ganze etwas verfolgt und dachte mir, dann kann ich auch mal aus Sicht der Telekom hier etwas schreiben.
Bezüglich der Rechtslage wurde eigentlich schon alles genannt. Die Rechte und Pflichten bestehen lediglich gegenüber dem ursprünglichen Käufer.
mario.wasser: Dass die ersten beiden Austausche geklappt haben, liegt an dem dahinter verborgenen Prozess. Daher wurde das nicht abgelehnt. Bei einem Rücktritt wird das Ganze "menschlich" geprüft, da den Rücktritt die Firma dat repair übernimmt.
Wenn du vom Verkäufer eine Abtrittserklärung einholen kannst, steht einem Rücktritt nichts mehr im Wege. Diese muss nur formal richtig sein, also Kundendaten, IMEI-Nummer etc. Sobald dir die Erklärung vorliegt, wird ein neuer Rücktrittsantrag erstellt und die Erklärung beigelegt.
Sollten noch Fragen dazu offen sein, immer her damit. Mit dem Hinweis, dass ich erst nach den Ostertagen zur Beantwortung komme.
In diesem Sinne - Frohe Ostern.
Viele Grüße Tobias von Telekom hilft