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Entschuldigt bitte wenn ich mich wiederhole....
aber das einzig Vernünftige ist erstmal zu prüfen, welche Einträge wo vorhanden sind. Dazu schreibst Du an Bürgel, Creditreform und FPP ganz einfach per Post (muß kein Einschreiben oder so sein), und bittest höflich um Übermittlung der dort über Dich selbst gespeicherten Daten (Selbstauskunft) binnen 10 Tagen.
Dann die Einträge checken, und wenn was nicht stimmt, korrigieren/entfernen lassen. Erledigte Vorgänge müssen auch entfernt werden.
Es nützt doch nichts, immer nur nach dem nächstbesten "großzügigen" Provider zu suchen... u.U. sind ja wirklich fehlerhafte Daten gespeichert und die können einem später vielleicht in einer ganz anderen Angelegenheit doch schon zu schaffen machen.
Also erstmal dafür sorgen, daß in den Auskunfteien nur zutreffende Daten gespeichert sind.
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Also die Email-SMS-Benachrichtigung muß man wohl bei E-Plus - und auch bzw. erst recht für BASE - wohl als Vergangenheit bezeichnen.... nachdem E-Plus seit über 6 Wochen 571er-Fehler generiert, ist der Maildienst m.E. schlicht nicht mehr einzusetzen.
Schade... aber leider wahr. Nur zur Information bzw. Erinnerung für diejenigen, die sich gerade deswegen Gedanken machen, zu BASE zu wechseln.
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Die Anschrift:
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Gasstraße 18
22761 Hamburg
Allgemeines zu Auskunfteien und Auskunftsansprüchen:
http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/info/handel.htm
zum BDSG:
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/
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So, jetzt ist ja einige Zeit vergangen -
hat jemand schon eine Lösung zu diesem Problem gefunden, oder weiß jemand genaueres zwischenzeitlich?
Das Problem besteht nämlich fort
Viele Grüße...
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Meine eine Antwort zur eigentlichen Frage:
Ich finde, das Schreiben ist im wesentlichen richtig abgefaßt und könnte so verschickt werden.
Höchstvorsorglich solltest Du vielleicht den Satz mit "Ich möchte frühestmöglich zum nächsten Termin kündigen" durch "Ich kündige hiermit den o.g. Vertrag mit Wirkung zum nächstzulässigen Termin" oder so ähnlich ersetzen, damit später keiner z.B. behauptet, Du "möchtest" doch nur "vielleicht in der Zukunft kündigen" und erkundigst Dich mit diesem Schreiben nur nach Möglichkeiten einver evtl. beabsichtigten Vertragsaufhebung...
Im übrigen - einfach rausschicken und sehen was passiert.
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Es hängt stets vom Einzelfall ab - welche Karte, wann erstmalig aktiviert, wann deaktiviert... wenn es um eine bestimmte Konstellation geht, müßte man sich die zutreffenden vertraglichen Regelungen selbst genau anschauen - die Hotline etc. faseln ohnehin meist nur rum - und dann entscheiden, ob und wie man weiter vorgeht.
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Nein, es funktioniert weiterhin *nicht*...
Der direkte Versand über GMX an E-Plus funktioniert, wie bekannt.
Weiterleitungen funktionieren nicht:
- im Moment kommen wieder die 571-Fehler
- die vor kurzem noch funktionierende Möglichkeit der "Zwischen-"Weiterleitung über einen anderen Provider bringt auch 571-Fehler
- langsam trudeln auch die 72h-Fehlermeldungen ein für das, was E-Plus so verzapft hat in den letzten Tagen.... (JA, E-Plus ist m.E. jedenfalls auch nicht unschuldig!)
Das eigentliche Problem sind IMHO aber die Fehlermeldungen, die auch bei einer GMX-Weiterleitung an den ursprünglichen Absender gehen. Das verwirrt nämlich den Absender kräftig... eine andere Emailadresse wird genannt, Fehlermeldung... Subject-Zeile und Nachricht sieht er noch... dabei ist die Original-Mail ja noch richtig bei GMX eingetroffen!
Alles in allem also recht unerfreulich, der jetzige Zustand.
Ich fürchte, für die nächste Zeit kann man die Weiterleitung jedenfalls nicht mehr auf wirkliche wichtige "externe" Nachrichten anwenden, weil ständig die Gefahr der irreführenden Fehlermeldung besteht.
Gute Nacht!
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Es sollte einen auch stark wundern, wenn es bei MC anders wäre!
Die Verlockung bei der Konkurrenz und den sonstigen Anspruchsberechtigten wäre doch einfach zu groß
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Für Preise kannst Du mal hier nachsehen:
http://www.eplus.de/business_tarife/4/4_0/4_0.asp
also 3 EUR im Monat für die 2. Karte, eine separate Grundgebühr daneben gibt es nicht.
Vertraglich mögen es zwei getrennte Verträge sein, wobei der Bestand des 2. Vertrages in gewissem Umfang (AGB 2!) an den des 1. Vertrages geknüpft ist.
In welchem Zusammenhang ist das von Bedeutung, bzw. worauf kommt es Dir besonders an?
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Gab es/gibt es noch eine Einzugsermächtigung? Dann auch an den höchstvorsorglichen Widerruf (für die Zukunft) denken...
den Widerruf an Vodafone faxen + per Einschreiben schicken und auch an Deine Bank senden, damit sie auch bescheid wissen.
Es hindert den (ggf. widerrechtlichen) Einzug durch VF möglicherweise nicht, aber bei der Rückbuchung weiß die Bank dann schon bescheid und sieht von vornherein, daß hier keine "Querulantin" am Werk ist.
Ansonsten wurde schon alles gesagt... es gibt dieses Problem ständig, was aber leider nicht heißt, das die Gesellschaften daraus lernen würden!