Beiträge von timbercom

    Auch in diesem Jahr gibt es wieder den CeBIT-Messeplaner/Hallenplan, und zwar als JAVA-Anwendung.


    Leider gelingt es mir mit dem Nokia 6230 nicht, das Programm zum Laufen zu bringen. Die Installation/der Kopiervorgang funktioniert, jedoch ist das Programm dann "ausgegraut" und läßt sich nicht starten, sondern es erscheint "Datei ungültig".


    Ich habe schon beide Versionen des Planers (groß/klein) probiert, und BT/Irda... leider ohne Erfolg. Kann es sein, daß beim z.B. beim Nokia 6230 bestimmte Größenbeschränkungen für die Programme gegeben sind?

    Bibsurfer:
    Du meinst, man verlängert für den BASE-Wechsel um 24 Monate ZUSÄTZLICH zur Restlaufzeit von 0-6 Monate, die also bestehen bleibt?


    Das klingt eigentlich nicht so sinnvoll... denn der BASE-Tarif ist doch gerade dadurch gekennzeichnet, daß keine Subventionierungen gewährt werden, und die Laufzeit - mit Ausnahmen - 12 Monate beträgt.


    Ich könnte mir vorstellen, daß es heißt "Sie können notfalls auch sofort zu BASE wechseln, vor Ablauf der Restlaufzeit, aber für BASE müssen Sie sich 12 Monate verpflichten, und die werden hinten angehängt. Dann haben Sie also u.U. einen 18-Monats-BASE-Vertrag, aber sie sparen dafür schon während der Restlaufzeit!"

    Wie verhält es sich denn dann mit der Mindestvertragslaufzeit des ehemaligen "E-Plus-"Vertrages, wenn vor Ablauf der 24 Mon. auf BASE gewechselt wird?


    Fangen die 12 Monate BASE-Zeit dann direkt an mit der Umstellung, oder werden sie - wie bei einer regulären (Geräteupgrade-)Vertragsverlängerung schon innerhalb der 24 Monate - dann "hinten angehängt", sodaß der BASE-Vertrag dann insgesamt 12+x Monate (wobei x<=6 Monate) beträgt?

    Tokwa:
    Ich teile Deine Ansicht durchaus; eine Pflicht zur Kündigungsbestätigung wird man nur in den Einzelfällen annehmen könne, in denen für den Anbieter ersichtlich ist, daß sie z.B. *zu Zwecken der Portierung* verlangt wird.
    Auch stimme ich Dir darin zu, daß man sich nicht auf die Pflichtverletzung hinsichtlich der Nichterteilung der Bestätigung stützen kann, das hat mit der Frage des Zugangs und der Rechtzeitigkeit der Kündigung nichts zu tun. Es könnte sich nach Anmahnung der Bestätigung realistischerweise wohl allenfalls ein Anspruch auf Ersatz der Portonentgelte/ Zustellauslagen (als Verzögerungsschaden) ergeben. Sehr witzig ;-)

    Es kommt darauf an, ob und wie das Thema Rücklastschrift im Mobilfunkvertrag geregelt ist. Zahlreiche unterschiedliche Wege sind denkbar.


    Häufig hat man es wohl mit einer "vertragsstrafe-ähnlichen" Konstellation zu tun, bei der die Höhe abstrakt festgelegt wird (z.B. 12,50 Euro), ohne daß der Anbieter den Nachweis eines konkreten, tatsächlich entstandenen Schadens ("mußte an die Bank 5,00 Euro zahlen") führen müßte.


    Fehlen allerdings dazu Regelungen im Vertragsverhältnis Anbieter-Kunde, müßte der Anbieter seinen Schaden - d.h. vor allem die Höhe - natürlich im einzelnen darlegen und ggf. beweisen, um einen Anspruch Zahlung bzw. auf Freistellung von der Verbindlichkeit ggü. der Bank geltendzumachen.

    Wenn es Euch um eine Kündigungsbestätigung geht, dann benötigt Ihr sie aber auch auf Papier... per Post oder Fax. Nicht als telefonische Zusage, daß sie angekommen sei, und auch nicht als SMS...


    ... denn wenn dann zum Abschaltzeitpunkt alles gut geht, kann man ganz auf die Bestätigung sowieso verzichten.


    Die Bestätigung wird doch sowieso nur für die Portierung sowie die Fälle benötigt, in denen doch Schwierigkeiten auftreten, weil die Kündigung angeblich nicht eingegangen ist, man angeblich den Vertrag verlängert haben soll etc. - diese und vergleichbare Fälle sind ja bekannt.


    *Dann* hilft einem allenfalls eine Kündigungsbestätigung auf Papier...
    Also immer auf der Papierversion (ggf. auch per Fax) bestehen, mein dringender Rat.

    Man kann durchaus der Ansicht sein, daß eine *Pflicht* des Anbieteres zur Erteilung einer ausdrücklich vom Kunden gewünschten, schriftlichen Kündigungsbestätigung zwecks Portierung der Rufnummer besteht.


    Allgemein und nur höchstvorsorglich zur Erinnerung:
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist immer der Tag des Zugangs beim Anbieter, nicht der Versandtag.

    Wenn der Provider nicht reagiert und die "Kündigungsfrist" noch in weiter Ferne liegt, also noch ausreichend Zeit ist, einfach dieselbe Kündigung mit dem alten Datum nochmal hinterhersenden... per Fax und/oder per Brief. Bestätigung handschriflich anmahnen, lesen manche erst dann richtig ;-)


    Für die, die die ganz sichere Schiene bevorzugen...
    Wenn nur noch ein Monat Zeit ist, dasselbe (s.o.) veranlassen und die Kündigung förmlich zustellen lassen.


    Dazu das nächste Amtsgericht - genaugenommen: die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheranträge - aufsuchen ( http://www.gerichtsorte.de/ .. ja es gibt auch umfassendere Links) und um förmliche Zustellung Eurer Kündigung an den Anbieter bitten. Wenn es eilig (z.B. nur noch 10 Tage oder so) ist, dort bitte extra auf die Dringlichkeit der Sache hinweisen.
    Ihr gebt die Kündigung - ganz normal, mit Eurem Briefkopf, der Anschrift das Absenders im Adressfeld und Unterschrift - dort ab, sie wird förmlich zugestellt und in ca. zwei Wochen erhaltet Ihr eine Kopie mit der Zustellbestätigung. Kostet auch nur ca. 12 Euro (=kosten zwei Einschreibebriefe auch) und Ihr könnt Euch zurücklehnen, den Nachweis für die rechtzeitige Zustellung habt Ihr dann.


    Dann kann es auch keine Diskussion mehr darüber geben, was "im Umschlag" gewesen sei - die Diskussion kann man bei Einschreiben/Rückschein etc. grundsätzlich nie ausschließen, kommt aber auch nicht so häufig vor.

    Andreas:


    Wie hoch ist denn der Anteil der Rechnungen (an der Gesamtanzahl der monatl. Rechnungen), die wegen einer Rücklastschrift nicht "automatisiert" im Einzugsverfahren ausgeglichen werden?


    Wie hoch ist denn der Anteil der Kundenbeziehungen (statt "Verträge" als Maßzahl, manche haben ja mehrere separate/verbundene...) an der Gesamtanzahl (der Kundenbeziehungen), die wegen Zahlungsverzuges fristlos gekündigt werden?


    Wie hoch ist denn - ob nach erfolgter fristloser Kündigung oder ohne - der Anteil der Forderungen (in % des Gesamtforderungsvolumen), mit denen ein Anbieter typischerweise ausfällt (nach 6 Monaten, nach 1 Jahr, nach 3 Jahren, nach 10 Jahren)?


    Meinst Du, es gibt im Mobilfunkbereich "branchenspezifische", vom Üblichen abweichende Charakteristika oder Abfolgen für den OP-Bereich?

    Gar nicht online ;-)
    Man benötigt Papier, Umschlag, Stift, und eine Briefmarke. Alternativ auch eine Postkarte statt Papier und Umschlag. Den Text muß man nicht mit Hand schreiben, es genügt auch, wenn nur die Unterschrift darunter mit dem Stift angefertigt wird.


    Nein im Ernst, die bieten sowas wohl online nicht an... damit sie sich nicht unnötig Arbeit schaffen. Es sind sozusagen nur lästige Pflichten, Dir auf Verlangen so etwas mitzuteilen... sie müssen es machen, aber es kostet sie nur Porto und bringt ihnen nichts. Deswegen machen sie es einem nicht schön einfach zum Ausfüllen und Anklicken.. man muß halt selbst schreiben. Vielleicht funktnioniert es per E-mail, aber meistens wollen sie sichergehen, daß kein anderer "über einen" anfragt und irgendeine Unterschrift sehen.


    Einfach hinschreiben mit Name, Anschrift und Geburtsdatum, und um Auskunft über die über einen selbst gespeicherten Daten (Selbstauskunft) bitten... fertig.