Man kann durchaus der Ansicht sein, daß eine *Pflicht* des Anbieteres zur Erteilung einer ausdrücklich vom Kunden gewünschten, schriftlichen Kündigungsbestätigung zwecks Portierung der Rufnummer besteht.
Allgemein und nur höchstvorsorglich zur Erinnerung:
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist immer der Tag des Zugangs beim Anbieter, nicht der Versandtag.
Wenn der Provider nicht reagiert und die "Kündigungsfrist" noch in weiter Ferne liegt, also noch ausreichend Zeit ist, einfach dieselbe Kündigung mit dem alten Datum nochmal hinterhersenden... per Fax und/oder per Brief. Bestätigung handschriflich anmahnen, lesen manche erst dann richtig
Für die, die die ganz sichere Schiene bevorzugen...
Wenn nur noch ein Monat Zeit ist, dasselbe (s.o.) veranlassen und die Kündigung förmlich zustellen lassen.
Dazu das nächste Amtsgericht - genaugenommen: die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheranträge - aufsuchen ( http://www.gerichtsorte.de/ .. ja es gibt auch umfassendere Links) und um förmliche Zustellung Eurer Kündigung an den Anbieter bitten. Wenn es eilig (z.B. nur noch 10 Tage oder so) ist, dort bitte extra auf die Dringlichkeit der Sache hinweisen.
Ihr gebt die Kündigung - ganz normal, mit Eurem Briefkopf, der Anschrift das Absenders im Adressfeld und Unterschrift - dort ab, sie wird förmlich zugestellt und in ca. zwei Wochen erhaltet Ihr eine Kopie mit der Zustellbestätigung. Kostet auch nur ca. 12 Euro (=kosten zwei Einschreibebriefe auch) und Ihr könnt Euch zurücklehnen, den Nachweis für die rechtzeitige Zustellung habt Ihr dann.
Dann kann es auch keine Diskussion mehr darüber geben, was "im Umschlag" gewesen sei - die Diskussion kann man bei Einschreiben/Rückschein etc. grundsätzlich nie ausschließen, kommt aber auch nicht so häufig vor.