Re: Re: Re: Zigarettenerwerb in der EU
Zitat
Wenn eine Mehrmenge über 300 Stück als "gewerblich verbracht" gilt, dann sollte klar sein, dass dafür Steuerabgaben fällig werden.
Wenn eine Mehrmenge über 300 Stück als "gewerblich verbracht" gilt, dann gilt außerdem:
ZitatZigaretten und andere Tabakwaren dürfen auch nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden deshalb von der deutschen Zollverwaltung sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer müssen Sie trotzdem entrichten.
Nachzulesen hier:
http://www.zoll.de/DE/Privatpe…el/genussmittel_node.html
Zu gut deutsch. Die Mehrmenge ist futsch und obendrein dürfen noch Steuern dafür gezahlt werden.
Also Finger weg!