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Auf welche Paragraphen im BGB könnte ich mich im Zweifelsfall berufen? Und zwar
1. Fernabsatzgesetz allgemein (das muss doch hier auch gelten??! was sagen unsere Experten hierzu? Kann ja doch nicht von der SIM abhängig gemacht werden)
2. Falls wirklich ein Defekt mit meiner Kamera vorliegen sollte (bin noch nicht 100% schlüssig).
Und außerdem:
Ich habe in einem anderen Thread gelesen, dass man z.B. wenn man im vodafone-online-shop bestellt ein Handy auch im Laden zurückgeben bzw. umtauschen kann; geht das bei O2 auch mit Partnershops / offiziellen Shops, wenn man bei o2online.de bestellt hat?
Vielen Dank.
Gute Nacht wünscht
t610_4evah
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Super danke, werde ich dann, wenn ich entsprechendes Verbindungszubehör habe, mal ausprobieren.
Leider ist meine Homezone dann bestimmt kleiner als 1km, bei meinem Freund, der allerdings schon einige Monate bei O2 ist, ist sie ca. 1.5 km groß. Bei mir reicht es dann wahrscheinlich noch nicht einmal bis zur Schule (1,34 km weg)
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Danke für deine kompetente Hilfe, das sollte dann bei mir kein Problem sein, ich hoffe, die haben dann im Endeffekt auch einen guten Service. Ich werde dann meine Erfahrungen hier posten
Gruß an alle, die sich beteiligt haben
Martin
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Ich habe die Seite mit der Karte ausprobiert, aber der zeichnet mir für meine Homezone ca. 3km ein :confused:
ich komme aus Berlin, das kann doch irgendwie nicht stimmen oder?
Wär super, wenn ein Berliner mal ungefähre Entfernungs-/Erfahrungswerte durchgeben könnte
Gruß
Martin
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Zitat
Original geschrieben von konqui
sorry vor einer woche ging die noch !
is ja kein Prob, wollte dich das nur wissen lassen
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
Was stimmt denn bei dem Kontaktformular nicht? Also bei mir funzt der Link...
Versuch mal, das Formular abzuschicken, da kommt ein ISE 500
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
dann hast du Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Lieferung eines funktionsfähigen Gerätes. Kein anderes Handy
Dann gehe ich davon aus, das O2 aussuchen kann, ob sie reparieren oder gleich austauschen? Wenn sie reparieren lassen wollen, wäre das eine Schweinerei, das Gerät ist gerade 2 Tage alt, und praktisch nicht benutzt
Weiß jemand, ob O2 da kulant ist ?
EDIT:// außerdem hätte ich dann 3 Wochen kein Handy Wozu gibt es in diesem Falle denn dann das FAG? Ist das nicht nur ans Handy sondern auch an den Vertrag gebunden?
Gruß
Martin
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
Soweit ich weiß, geht das nur, solange man die SIM Karte nicht aktiviert hat.
Lasse mich gerne aber eines Besseren belehren.
Das wäre schade
Wie sieht es aus, wenn die Kamera des Handys (eventuell, bin noch nicht ganz sicher) eine Macke hat?
Gruß
Martin
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Kontaktformular funzt net, dafür aber die zweite E-Mail-Adresse, danke
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Zitat
Original geschrieben von Sebastian
Das ist nun bereits das x-te Doppelpostings, das Du produzierst.
Dies ist nicht erwünscht; bitte benutze den EDIT-Button, der sich rechts oben in der Ecke eines jeden Postings befindet, um weitere Inhalte zu einem Posting hinzuzufügen.
Und woher sollen andere Personen dann wissen, dass es Neues im Thread gibt :confused: