Microweich bietet einen "Journal Viewer" auf der Website an. Das wird er wohl sein:
http://www.microsoft.com/downl…eb70eacb44&displaylang=en
"Microsoft Windows Journal Viewer 1.5"
Warum man den braucht....keine Ahnung...
Beiträge von Bommelmuetze
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Zitat
Original geschrieben von hoe
absolut schlecht von den codern. Gut dass mit meiner Karte SMS Shortnumbers in Deutschen Netzen nicht gehenWie hast du das hinbekommen, dass diese "Shortnumbers" nicht mehr "gehen"?
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Wenn die Gesetzgebung so weitergeht, dann verlieren wir irgendwann eine Eigenschaft komplett:
Selber Verantwortung zu übernehmen!
Weiterhin:
Wozu braucht ein Kind ein Handy?
Ich bin als Kind ohne Handy aufgewachsen und es hat mir nicht geschadet.
Handy ab 16 (wie oben erwähnt) ist doch ok. Und ob die Kinder dann das Guthaben Ihrer Prepaidkarte für ein paar blöde Klingeltöne ausgeben, oder Markenturnschuhe für 150€ kaufen kommt ja wirklich aufs gleiche raus. -
Ich sehe immer das Flash "Popup".
Das "Kreuz" zum Schliessen muss man nicht suchen, denn es ist wie bei allen Windows-Fenstern (Fensters-Fenstern *gg*) oben rechts.
Wen Werbungen bei kostenlosen Angeboten wie z.B. so einem Forum stören, der soll sich doch einen Premium Account holen, ich verstehe nicht wie einen etwas stören kann, was eine kostenlose Nutzung ermöglicht :confused: -
-Kühltasche mit ordentlich Bier und belegten Broten bestücken
-Sonnenbrille an den Ohren festkleben
-ein grosses Kanu ausleihen und auf irgendeinem Fluß in der Gegend eine Tagestour damit machen -
klein aber fein, spielt alles ab und läuft stabil.
benutze ich schon lange ohne probleme... -
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/14109
habe ich aber noch nicht getestet -
Zitat
Original geschrieben von Telefonterrorist
Wenn sich O2 mit dem Problem gar nicht erst befassen will, wird dir nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.Deine Chancen in einem etwaigen Prozess stehen nicht schlecht. Noch vor nicht allzu langer Zeit waren die Gerichte der Meinung, dass der Kunde den Nachweis führen muss, dass er Verbindungen, die er bestreitet, nicht hergestellt hat. Ein solcher Nachweis kann natürlich nur in seltenen Fällen geführt werden. Inzwischen ist da eine Wandlung eingetreten - nicht zuletzt deshalb, weil sich in einer Vielzahl von Fällen herausgestellt hat, dass die Abrechnungssysteme keineswegs so zuverlässig sind, dass die Rechnungen nach dem sogenannten Anscheinsbeweis als grundsätzlich richtig zu gelten hätten. Jedenfalls dann, wenn die Rechnungen auffällige und ungewöhnliche Positionen beinhalten, liegt die Beweislast nach heute nahezu einhelliger Rechtsprechung beim Anspruchsteller (also in diesem Fall bei o2).
Wenn du die Abbuchung zurückrufst, wie oben empfohlen, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du dich mit einem rücksichtslosen Gegner anlegst. Die werden dir mit Sicherheit den Anschluss sperren. Bis du ein Gerichturteil hast, ist der Vertrag ohnehin abgelaufen. Deshalb kannst du in diesem Fall gleich einen neuen abschließen (natürlich nicht bei O2 ). Das wäre das schlimmste nicht; jedoch schaffen es viele unseriöse Firmen durchaus, widerspenstigen Vertragspartnern einen Schufa-Eintrag zu verschaffen. Dass die Schufa angeblich streitige Forderungen nicht registriert, ändert daran nichts, da von den Gläubigerfirmen kein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Trotzdem kein Grund, klein beizugeben.
Wie gesagt: Such dir einen guten Anwalt.
ähhh...hallo?!
was bitteschön hat O2 mit einer Kurzwahlnummer von Brunet am Hut?
Richtig, nix ausser dass sie an ihr mitverdienen.
Wenn du dich nicht zum kompletten Vollidioten machen willst, dann regelst du Streitigkeiten wegen dieser Verbindungen mit dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistung, nämlich der Brunet GmbH. -
Hallo,
1. als Erstes würde ich mich nicht von O2 "abwürgen" lassen, wenn es um unerklärliche 1000€ geht. (Punkt)
2. SMS In- und Outbox des Handys nach SMS von dieser Servicenummer überprüfen
3. O2 anrufen und die Inhaberfirma (und deren Hotlinenummer) der SMS Servicenummer (Shortcode) erfragen.
4. Bei der betreffenden Firma anrufen und um Einzelverbindungsnachweis und Art des genutzten Dienstes bitten (geht meist nur schriftlich, Fax), wenn möglich Inhalte von empfangenen SMS des Dienstes erfragen...Danach weisst du hoffentlich mehr...
Wie man Rechnungen korrekt widerspricht u.ä. weiss ich leider nicht... -
Hallo,
aktuelle Mobiltelefone/endgeräte können ja schon Videos aufnehmen.
Fragen:
1. Ist es möglich per GPRS oder UMTS eine Live Videoaufnahme (per Stream) an einen Server zu senden? Also so, dass das Bild der eingeschalteten Handy-Kamera live übertragen wird.
2. Wenn Punkt 1 möglich ist: Wäre es möglich dabei auch noch zu telefonieren, oder während eines Telefonates den Videostream zu starten?
Vielen Dank für eure Hilfe!