Ich denke mal, in die Berechnung vom Netto-Effektivpreis hat sich ein Fehler eingeschlichen. Auf die Grundgebühr fällt nämlich immer MwSt an, die Auszahlung erfolgt aber stets ohne diese. Deswegen darf man nicht von den Netto-Gesamtkosten einfach die Auszahlung abziehen. Man muss stattdessen mit der Brutto-Grundgebühr rechnen und den sich ergebenden Effektivpreis durch 1,19 teilen, um auf den Nettobetrag zu kommen.