Bad cases make bad law.
Der Fall ist schlecht in jeder Hinsicht.
1) Offenkundig ein Kläger, der die Nummer nur auf Vorrat und mit der Absicht hatte, sie irgendwann weiterzuverkaufen.
2) Ein Verhalten des Vodafone-Verkäufers, das einem die Schuhe auszieht.
3) Ein Gericht, das desinteressiert ist und juristisch nicht gerade glänzt
- Tatsachenfeststellung dubios (z.B. Verhältnis und Haftung von Vodafone für den Verkäufer)
- juristische Entscheidungen basieren auf Vorfestlegung und verstecken sich hinter dem Handelsverbot.
4) Klägeranwalt wohl auch ohne klare Strategie.
Vodafone hat hier bekommen, was sie wollten: Eine Abreibung für alle Nummernhändler. Aber das wird Vodafone nicht daran hindern, in geeigneten Fällen selbst für gute Kunden eine attraktive Nummer herauszurücken.
Aber was ist, wenn so ein wildgewordener Vodafone-Händler meine Nummer entführt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht ebenso entschieden hätte, wenn es sich um eine aktiv genutzte Nummer gehandelt hätte.
Daher gilt:
- Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall und lässt sich nicht verallgemeinern.
- Trotzdem ist es bedauerlich, dass nun so ein Urteil in der Welt ist.