Ich versuch mal noch ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, bzw. das auf juristische Füße zu stellen. Du hast von deinem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag durch Zurückschicken Gebrauch gemacht. Dabei hat der Käufer nach § 357 III Nr. 1 BGB nur dann Wertersatz zu leisten, „soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht,…“
Dir muss die Prüfung so möglich sein, wie es auch im Geschäft möglich wäre. Dabei hat der BGH bspw. entschieden, dass auch ein aufgrund eines Aufbaus von einem Wasserbett um eine normale Prüfung handelt, auch wenn dabei ein Wertverfall eintritt.
Jetzt zu dir: Ich denke kaum dass es nötig ist, die Displayfolie zu entfernen um ein Gerät zu testen, ohne jetzt recherchiert zu haben ob es dazu Rechtsprechung gibt. Insofern ginge das über eine normale Prüfung hinaus.
Natürlich müsste dabei auch tatsächlich eine Wertminderung eingetreten sein. Das kann ich nicht bewerten. Aber ich denke du bist mit 20 € nicht schlecht bedient und ein Anwalt käme dich sicher teurer.
Beiträge von juancxxx
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Ist die Hotspot-Flat auch dabei?
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habe diesen Tarif vor wenigen tagen zu anderen Preisen abgeschlossen. kann das auf die aktuellen konditionen geändert werden?