Beiträge von Zuglufttier

    Da mein Account soeben freigeschaltet worden ist, habe ich jetzt auch die Möglichkeit an der öffentlichen Diskussion teilhaben zu können.


    Ich habe auch erst aus dem TT-Forum davon erfahren, dass man sich telefonisch melden möge (bzw. einen Kontaktwunsch äußert), damit ggf. eine Lösung gefunden wird. Ich finde es sehr schade, dass man nicht alle Käufer unaufgefordert über die Sachlage informiert hat - in meinem Fall ist es noch so, dass ich lediglich eine Auftragsbestätigung erhalten habe und erst durch Querlesen des Forums festgestellt habe, dass der per Sofort-Kauf zustanden gekommene Kaufvertrag nicht erfüllt werden wird. Das eine solche Kommunikation einen faden Beigeschmack hat, sollte klar sein. Und eine fehlende Transparenz (es wird in unterschiedlichen Foren gepostet) führt natürlich auch dazu, dass eine Diskussion angezettelt wird - und ich finde es insoweit legitim, dass auch im "Krokodil" Forum über die Vorgehensweise diskutiert wird. Ich konnte der dortigen Diskussion im Übrigen nur sehr wenige, unsachliche Beiträge (wenn es sie überhaupt gibt) entnehmen. Im Übrigen scheinen Sie die Existenz der dortigen Diskussion zu kennen und es wäre einfach gewesen, dort zeitnah einen kurzen Sachstandsbericht zu äußern. Es dürfte aufgrund der letzten Stellungnahme im Übrigen klar sein, dass die Diskussion dort jetzt ein wenig "entgleisen" wird.


    Und wollen wir doch ehrlich sein: ist es nicht legitim, dass die Käufer die Erfüllung des Kaufvertrages wünschen? Ich möchte jetzt auch nicht auf die rechtliche Diskussion bei "Preisfehlern" eingehen (dazu kann jeder die einschlägigen Suchmaschinen nutzen), aber ich wünsche mir, dass - wie offenbar von vielen gewünscht - ein einheitliches Angebot unterbreitet wird. Und ja, obwohl Sie meine Telefonnummer bereits durch den Auftrag kennen, können Sie mich gerne anrufen, bevor auch mir unterstellt wird, ich würde mich hinter einem Nickname "verstecken". Verstecken finde ich im Übrigen auch eine sehr unpassende Formulierung - denn i.d.R. werden sich die Käufer der besagten eBay-Auktion kaum verstecken müssen, weil sie bereit sein werden, den Teil des Kaufvertrages (Kaufpreiszahlung) zu erfüllen.