Hallo Mober,
ich habe den Tarif letzte Woche über euch bestellt und auch das Portierungsformular gleich an die Telekom geschickt. Bisher habe ich nichts gehört, ist das normal? Ist ja jetzt schon über eine Woche...
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Hallo Mober,
ich habe den Tarif letzte Woche über euch bestellt und auch das Portierungsformular gleich an die Telekom geschickt. Bisher habe ich nichts gehört, ist das normal? Ist ja jetzt schon über eine Woche...
Hallo mober,
ich würde gerne euer Angebot nutzen. Allerdings habe ich noch Fragen dazu:
Derzeit bin ich bei 1&1, der Vertrag ist bereits zum 30.09.2017 gekündigt. Muss ich hier etwas beachten? Die Telekom muss ja jetzt nicht auch noch kündigen, oder?
Ich werde ja beim Bestellvorgang gefragt, ab wann der Tarif geschaltet werden soll. Der 01.10 ist ein Sonntag, da geht das ja nicht. Ich würde dann den 02.10. auswählen. Kann es da zu Problemen kommen?
Ich freue mich über eine Antwort und bedanke mich im Voraus.
Nochmals danke für eure Tipps.
Ich denke ich mache es so und baue einen Rahmen um die Türe mit Latten, fülle diesen mit Dämmmaterial und verschließe das ganze dann mit ner Platte. Anschliessend mache ich eine Vliestapete darüber, dann nehme ich dann weiße Farbe und male das ganze an. Davor kommt ein Regal und gut ist es.
Das Erscheinungsbild im Treppenhaus ist tatsächlich das Argument der Hausverwaltung, somit bleibt nur die Türe von innen zu "verändern".
ZitatOriginal geschrieben von jof
Ggf. ist schon der Durchbruch illegal. Was erlaubt ist und was nicht, steht im WEG-Vertrag (und übergeordnet im entsprechenden Gesetz). Die Hausverwaltung kann helfen, aber da war ja was mit schlafenden Hunden...
Und dann existieren noch so Dinge wie Baugenehmigung, Statik, tragende Wände, etc.
Nix illegal, alles legal und abgeklärt mit Hausverwaltung und sonstigen Ansprechpartnern. Die Hausverwaltung besteht ja unter anderem auch darauf, dass die Tür in Wohnung 2 bleibt.
Vielen Dank für die bisherigen Tipps, lasse ich mir mal durch den Kopf gehen.
Guten Tag liebe Gemeinde,
da ich mit der Schwarmintelligenz dieses Forums gute Erfahrungen gemacht habe, möchte ich eine Frage einstellen.
In einem 6 Parteinehaus haben wir zwei Wohnungen gekauft und diese durch einen Durchbruch verbunden. Nun möchte ich eine der beiden Wohnungstüren nicht mehr benutzen, aber diese auch nicht ausbauen, da ich die Möglichkeit haben möchte, die Wohnungen irgendwann wieder zu trennen und dieHausverwaltung da eh Probleme machen würde. Kurzum, ein Ausbau der Türe kommt nicht in Frage.
Hat jemand einen Tipp, wie ich die Tür von innen bestmöglich abdichten kann? Hauptsächlich geht es mir um die Wärmedemmung, aber eine Schalldämmung wäre natürlich auch fein.
Bringt es etwas, wenn ich zwischen Tür und Türrahmen Silikon oder Acryl schmiere?
Innen kommt dann ein Kleiderhaken und ein Schuhschrank davor.
Danke vorab! Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Wenn ich das im Kaufvertrag richtig lese, dann versichern die Verkäufer, dass der Verkauf ohne Lasten über die Bühne geht. Von daher könnte ich ja fast den Kaufvertrag anfechten, oder?
ZitatOriginal geschrieben von jens-wbx
Ehrlich gesagt kommt mir die Frage wie habt Ihr von dem Inhalt des Briefes Kenntnis erlangt?
Ein Brief der nicht an mich adressiert in meinem Briefkasten liegt geht entweder als unbekannt zurück oder ich sende ihn dem Empfänger nach !
Das war ein großer Umschlag, der an uns andressiert war. Hier war die Einladung zur Eigentümerversammlung und die Abrechnung des letzten Jahres und der Wirtschaftsplan des neuen Abrechnungszeitraumes. Die Jahresabrechnung war mit unserer Adresse versehen, nur der Name war eben der der Vorbesitzer.
Die Veraltung hat noch nicht einmal die neue Adresse der Vorbesitzer.
Ich gehe jetzt wie folgt vor: Ich habe den Vorbesitzern in einer E-Mail den Sachverhalt erklärt. Wenn diese jetzt anstandslos mir das Geld überweisen, dann passt das alles.
Wenn nicht, dann spreche ich nochmal mit der Verwaltung bzw. werde dann den Notar oder einen Anwalt aufsuchen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
:top:
Das hier habe ich gerade gefunden:
ZitatBis zum Tag der im Grundbuch vollzogenen Eigentumsumschreibung haftet der Verkäufer für alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Hausgeldforderungen.
Eine Hausgeldforderung der Gemeinschaft wird nach § 28 Abs. 2 WEG regelmäßig mit Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes und Abruf der daraus resultierenden Zahlungen durch den Verwalter fällig.
Ab dem Tag der Grundbuchänderung und dem vollzogenen Eintrag des neuen Eigentümers steht der neue Eigentümer für ab diesem Zeitpunkt fällig werdende Hausgeldforderungen in der Pflicht.
Wird die Nachzahlung erst jetzt bei der Erstellung der Jahresabrechnung fällig? Dann würde das uns betreffen...
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
Wie ist denn die Begründung der Hausverwaltung?
Die Antwort war, dass dies so gesetzlich geregelt wäre. Wo, konnte man mir nicht genau sagen.
Danke, für die bisherigen Beiträge!
Hallo liebe Freunde,
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen, ich steige nämlich nicht richtig durch und freue mich über jeden Beitrag und Tipp.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben am 20.08.2015 (Datum Wohnungsübergang laut Kaufvertrag) eine Wohnung in einem Haus einem Ehepaar abgekauft. Im Grundbuch ist mittlerweile auch die Eintragung erfolgt.
Heute kam die Abrechnung des Hausgeldes für den Zeitraumes 01.07.2014 - 30.06.2015. Adressiert war dies an den Vorbesitzer. Leider sind noch Rückstände offen und nach Rücksprache mit der Verwaltungsfirma der Wohneigentümergemeinschaft ist es wohl so, dass wir nun für diese Rückstände aufkommen müssen. Da es sich um einen größeren Betrag handelt, ist nun die Frage, ob wir tatsächlich dafür aufkommen müssen bzw. das Geld von den Vorbesitzern zurückverlangen können. Falls wir dies im Kaufvertrag hätten regeln müssen, dann zahlen wir nun wohl Lehrgeld.
Ich habe schon ein bisschen gegoogelt, aber irgendwie finde ich keine klare Aussage bzw. ich finde unterschiedliche Aussagen.
Vielleicht hatte schon jemand mit der Problematik zu tun und kann uns weiterhelfen. Schon mal vorab vielen Dank!