Was hast Du denn für ne Klausel im Vertrag? Habt Ihr eine Indexklausel vereinbart?
Beiträge von knickepitten
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Zitat
Original geschrieben von einsundelf
Nun ja, Nokia macht derzeit pro Quartal fast eine Milliarde Miese. Und zwar Euro. Da geht's ums nackte Überleben. Apple hat pro Quartal mehr als acht Milliarden Dollar Gewinn. Da geht's um eine Delle im Aktienkurs. Das sind zwei gänzlich verschiedene Paar Schuhe und rechtfertigen keine gleichlautenden Threads, imo.http://www.heise.de/newsticker…roten-Zahlen-1732110.html
http://www.heise.de/mac-and-i/…app-das-Ziel-1737040.htmlMal abgesehen davon, dass sich die beiden Bilanzierungssysteme nicht 1:1 vergleichen lassen (die Tendenz dürfte jedoch passen), solltest Du bei Apple bitte auch den Smartphone-Bereich selektieren, wenn Du absolute Vergleiche anstellen möchtest. So hinkt das Ganze...
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Dann habe ich Deinen Post oben falsch verstanden. Du meintest es so, dass eine Auskunft entbehrlich ist, da die Hebesätze ohnehin veröffentlicht werden? Ich hatte es anders verstanden.
Aber egal.
Gruß
Matthias -
Habe gerade nochmal geschaut. Steht sogar im Gesetz, dass das FA von Amts wegen AdV gewähren kann.
Ich lösche den Blödsinn von oben daher mal komplett, sofern das noch geht. Macht mehr Sinn, als wild rum zu editieren...
Zur analogen Anwendung des 133 BGB hatte ich im Bezug auf die AdV (im Finanzgerichtsverfahren) auch etwas gefunden. Der Sachverhalt (in dem speziellen BFH-Urteil) war aber etwas anders gelagert. Insofern ziehe ich auch meine sehr saloppe Aussage zurück.
Gruß
Matthias -
Blödsinn entfernt.
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Blödsinn entfernt.
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Hallo,
ich würde zu oanda.com greifen. Habe ich bei meiner Diplomarbeit vor einigen Jahren auch gemacht und es hat niemanden gestört. Ich nutze die Kurse auch heute noch regelmäßig beruflich.
Wenn Du "amtliche" Kurse haben möchtest, gibt es noch die vom Bundesfinanzministerium monatlich veröffentlichten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse (einfach mal bei http://www. bundesfinanzministerium.de danach suchen). Allerdings denke ich, dass Dir die Zeitintervalle nicht reichen werden. Ausserdem sind exotische Kurse nur rudimentär vorhanden.
Andere kostenlose Alternativen fallen mir derzeit nicht ein. Du könntest noch mal recherchieren, welche Zugänge zu Wirtschafts-Datenbanken Deine Uni ggf. anbietet. Ansonsten könnte man noch mal beim Auswärtigen Amt oder beim Statistischen Bundesamt nachfragen. Vieleicht liefern die, oder können Quellen nennen.
Ich würde aber wie gesagt oanda nehmen.
Matthias
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich weiß auch nicht, warum die Gemeinde keine Auskunft erteilen sollte. Der Hebesatz wird im Amtsblatt der Gemeinde schließlich für Jedermann veröffentlicht. Ist der Einheitsewert nicht zu ermitteln, muss man gegebenenfalls doch die Belege des Vermieters einsehen.Du hast als Mieter gar keinen Auskunftsanspruch, da kein Steuerschuldner und die Gemeinde/das FA ist ja zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem Anruf beim Finanzamt (dort wird die Bemessungsgrundlage ermittelt und festgesetzt) müsste sich der TE ja irgendwie" legitimieren". Er dürfte weder Steuernummer, Bescheiddatum oder andere Einzelheiten hierzu nennen können, die das Finanzamt vermuten lassen wurden, man dürfte ihm was mitteilen.
Aus meiner Sicht ist entweder die Abrechnung falsch (kommt nicht so selten vor
), oder es wurden wirklich Grundsteuern für frühere Jahre mit abgerechnet. Ggf. handelt es sich ja um ein Neubaugebiet? Kann durchaus sein, dass das Finanzamt die Messbeträge nach Abschluss der Baumassnahmen für die letzten 2-3 rückwirkend angehoben hat. Ggf. wurden ja die Einheitswertbescheide angefochten und daher der Grundsteuermessbetrag so spät festgesetzt.
Ruf auf jeden Fall beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung an. Ist der erste Schritt.
Matthias
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Blödsinn entfernt.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Das heißt im Polizeijargon "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung".Dein Einspruch wäre zwar dahingehend auszulegen - allerdings zeigt die Praxis, das so formulierte Anträge bei der Bearbeitung häufig untergehen (auch Jargon - nass werden die natürlich nicht).
Frankie
Blödsinn entfernt