Beiträge von MaRoediger

    @ Portiernix


    Der zweite Teil Deines Namens ist wohl Programm? :-)


    Was verstehst denn unter "teuer"???
    Hast Du Dich denn mit dem Thema überhaupt schon mal beschäftigt oder redest Du nur mal so vor Dich hin??? Ich dachte, Du wolltest Dein Geld wiederhaben? Oder willst Du lieber warten, bis dieses zweifelhafte Unternehmen wirklich in die Insolvenz fällt und Dein Guthaben dann zur Insolvenzmasse gehört?


    Einen Mahnbescheid kannst Du - kostensparend - sogar selbst online ausfüllen, dann ausdrucken und entweder persönlich zu Deinem zuständigen Mahngericht bringen oder ihn per Post senden. Die Kosten belaufen sich bei solch geringen Beträgen auf 23,00 Euro, die Du Dir natürlich beim Gegner wiederholst.
    Wenn das alle machen würden, die noch Forderungen gegen diesen Laden haben, würden die ganz schnell munter werden und den Bearbeitungsprozeß dramatisch beschleunigen, denn die zu erstattenden Gerichtskosten für den Mahnbescheid gingen dann von den eingetriebenen Portierungszöllen ab.

    Zum Thema "Ausweiskopie" gab es bereits eine umfangreiche Diskussion im Solomo-Forum.


    Was dagegen spricht, eine solche Kopie an Solomo/Telogic zu schicken, sind drei Gründe:
    1. Eine Authentifizierung ist durchaus mit dem Einloggen in den persönlichen Bereich bei Solomo bereits gegeben. Wenn das von Telogicsolomo nicht akzeptiert wird, ist das deren Sache.
    2. Ich würde es nicht einsehen, beiden aus meiner Sicht unseriösen Vereinen nun für deren Informationsdisaster und Leistungsverweigerung neben deren ungerechtfertigten Portierungszöllen auch noch zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Für mich steht außer Frage, daß die Abforderung der Ausweiskopie schlicht dazu gedacht ist, sich am Ende auch noch validierte Kunden-Datensätze zu verschaffen, die sich bestens verkaufen lassen.
    3. Scheit es auch die Bundesnetzagentur nicht so zu sehen, daß für die Auszahlung der Kundenguthaben Ausweiskopien erfoderlich wären. In einem Thema im Solomo-Forum hat ein User einen Antwortbrief der Bundesnetzagentur veröffentlicht, in dem die Bundesnetzagentur selbst wieder aus einem Antwortschreiben von Telogic zitierte! Interessanterweise war in diesem Schreiben von Telogic an die Bundesnetzagentur von Ausweiskopien nicht die Rede. Das zeigt mir relativ klar, daß Telogic selbst genau weiß, daß diese Forderung unrechtmäßig ist.


    Im Übrigen frage ich mich, was die User, die eine Auszahlung des Guthabens bei "Sologic" (SOlomoTeLOGIC ) wünschen, nicht schlicht folgendes Prozedere befolgen:
    1. Formloses Schreiben mit angemessener Fristsetzung unter Angabe aller relevanten Kundendaten, der Bezifferung des auszuzahlenden Guthabens und der Kontoverbindung
    2. Sollte die Auszahlung nicht bis zum angegebenen Termin erfolgt sein, zweites Schreiben mit Berechnung/Androhuung von Verzugszinsen - oder gleich 3.
    3. Bei fruchtlosem Verlauf Mahnbescheid.
    4. Sollte dem widersprochen werden (mit welcher Begründng?), Klage. Fertig!