Beiträge von MaRoediger

    @ Lagoon08:


    Zunächst einmal zur Klarstellung:
    Ich kann an meinen Worten nichts Maßloses erkennen!
    Wenn Du kleine Spitzen oder Ironie nicht verträgst, ist das schade - und zwar für Dich.
    Ansonsten vertrage ich so viel, wie ich austeile - solange das Ganze noch einen realen Hintergrund hat und nicht persönlich beleidigend wird. Letzteres wirst Du von mir nicht erleben!


    Leider brachten Deine Erläuterungen auch keine Erhellung in Bezug auf Deine voher aufgestellte Behauptung:

    Zitat

    Na ja, wie man es nimmt - die Portierungskosten werden wohl nicht selten aus dem bereits vorhandenen Kartenguthaben beglichen, jedenfalls größtenteils. Da wird derzeit nicht allzu viel neues Geld sprudeln ...


    Mathematik ist sehr simpel.
    Ganz gleich, ob ich Portierungszölle aus dem noch vorhandenen Guthaben begleiche oder es erst "aufladen" muß - an der Summe ändert sich nichts. Telogic kassiert pro Portierung 25 Euro, gegen die keine äquivalente Leistung steht.
    Würde der entsprechende Kunde mit erquicklichem Guthaben nicht portieren, hätte er Anspruch auf (kostenfreie) Auszahlung des Guthabens. Dabei würde die von Dir unterstellte Virtualität ganz schnell irdisch! Das Geld ist für Telogic in jedem Falle weg.
    Wenn Du nun darauf anspielen willst, daß die Kundenguthaben gar nicht mehr da sind, sondern bereits im Vorfeld im Nirvana verschwunden und nun nur noch virtueller Natur sind, muß ich Dir den Zahn leider auch ziehen.
    Wäre dem so, hätte es keine Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im vorangegangenen Insolvenzeröffnungsverfahren gegeben. Insolvenzverwalter und deren angedockte Wirtschaftsprüfer sind sehr wohl in der Lage, Bilanzen zu lesen und einen Finanzstatus zu erstellen.


    Ich weiß nicht, in welchen Einkommensverhältnissen Du zu Hause bist, aber bei mir sind 25.000 Euro ein erheblicher Betrag - und dabei reden wir nur von den Entgelten für die sich im Moment im Rückstau befindlichen Portierungen!
    Was glaubst Du, welcher zeitliche Aufwand erforderlich ist, um die entsprechenden Änderungen an den Routingtabellen etc. für eine Nummer vorzunehmen? Und das multipliziere einmal mit dem Stundenlohn eines Durchschnittsangestellten! Der Rest ist Gewinn!
    Portierungsentgelte sind auch nicht dafür gedacht, das Überleben eines gesamten Unternehmens noch zu sichern oder nur die Gehälter der Geschäftsführung! Es geht um die Kosten, die mit der Portierung in Verbindung stehen - um nichts anderes!

    @ Lagoon008:


    Zitat

    Na ja, wie man es nimmt - die Portierungskosten werden wohl nicht selten aus dem bereits vorhandenen Kartenguthaben beglichen, jedenfalls größtenteils. Da wird derzeit nicht allzu viel neues Geld sprudeln ...


    Ähhhm, wie meinen?
    Von welchen "Portierungskosten" sprichst Du, die aus den "vorhandenen Kartenguthaben" beglichen würden????
    Warst Du beim Formulieren nicht ganz bei der Sache - oder wie konnte es zu solch einem verbalen Ausrutscher kommen? :D


    Umgehkehrt wird ein Schuh draus!
    Telogic kassiert munter weiter Riesensummen aus den abgenötigten Portierungszöllen! Das sollte doch nun wirklich dazu reichen, den Kunden wenigstens das Guthaben unverzüglich wieder auszuzahlen! Bisher ist mir in den Foren kein einziger Fall bekannt geworden, wo einer sein Geld bereits zurückbekommen hätte.
    Demgegenüber habe ich hier aber mal irgendwas davon gelesen, daß nach Meinung der Bundesnetzagentur der Rückstau an Portierungsbearbeitungen vor wenigen Tagen bei ca. 1.100 gelegen haben soll. Allein dieser "Rückstau" bringt dann 25.000 Euro - gar nicht mitgerechnet die bereits erfolgten und noch kommenden Portierungen.
    Was machen diese Leute mit dem Geld????
    Das im Übrigen auch mal in Richtung "Phonefux", der meine Behauptung, Telogic säße auf tausenden von Karten und lebt nur noch vom Abkassieren der Portierungsentgelte als "Blödsinn" abgetan und mich ermahnt hatte, mich erst einmal nach den tatsächlichen Gegebenheiten zu erkundigen!

    Der Beschluß des AG Dortmund (259 IN 140/12) zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Solomo GmbH ist vom 09.10.2012.
    Soviel mal zum Thema "Transparenz" und "...wenn wir etwas Neues wissen, geben wir sofort Bescheid...". Mal sehen, wer nun daran Schuld ist, daß sie von Ihrem eigenen Insolvenzeröffnungsverfahren überrascht worden sind...
    Ätzend, dieses Tandem Telogic-Solomo!


    Die Guthaben für die solomoeigenen Dienste (sogenanntes Online-Guthaben) dürften nun erst einmal auf Eis liegen oder ganz dahin sein.

    Mal noch eine ergänzende Überlegung für/an all die, die noch sachlich mit mir diskutieren wollen:


    Bin ich richtig informiert, daß Unternehmen, die sich als MVNE betätigen wollen, eine Genehmigung/Zulassung dafür in Deutschland benötigen?
    Wenn dem so ist, wo ist die Rechtsgrundlage?


    Es würde sich ja dann auch die Frage stellen, wieso der Firma Telogic Deutschland nicht die Zulassung wieder entzogen wird, nachdem sie über Wochen hinweg keinerlei Telekommunikationsleistungen mehr erbringen.


    Wenn so etwas möglich wäre, würden doch im vorliegenden Falle vermutlich sämtliche Nummern/Kunden zwangsweise an E-Plus fallen, oder?
    Dann hätte man eine wirkliche Alternative: Entweder, man bleibt dort und akzeptiert die veränderten Tarife - oder man entscheidet sich dann zu einem Wechsel und müßte die Portierungsgebühr zahlen.
    Das würde ich einsehen.
    Was ich aber nicht einsehe ist, der Firma Telogic noch Einnahmen zu generieren, ohne daß die irgendwelche angemessenen Gegenleistungen bieten.


    Hat dazu jemand Informationen oder Hinweise, wo man sich weiter einlesen könnte?

    @ Phonefux:


    Zitat

    Ich frage mich auch, warum sich einige hier umbedingt einen Anspruch auf kostenfreie Portierung zusammen konstruieren wollen.


    Jetzt wirds aber unsachlich!
    Es klingt ja fast, als bist Du mehr oder weniger eng mit Solomo und/oder Telogic verbunden?!


    Zur Sachlage:
    Ich habe bei Solomo noch zwei Nummern laufen, für beide habe ich schon für die Zuteilung 25 Euro bezahlt! Verstehst Du?
    Solomo und Telogic sind seit geraumer Zeit nicht mehr in der Lage (oder wollen es nicht), Telekommunikationsleistungen zu erbringen. Also stehe ich vor der Entscheidung, mir entweder die Portierungsentgelt abnötigen oder meine Nummern verfallen zu lassen!


    Telogic soll angeblich mein Vertragspartner sein. Von Telogic selbst habe ich bis heute nicht eine einzige Information bekommen - schlichtweg nichts!
    Die paar lächerlichen Informationen von Solomo hinken hinter dem her, was die Spatzen von den Dächern pfeifen.


    Ähnliche Anbieter wie Solomo haben schon lange Alternativlösungen gefunden und ihren Kunden angeboten - bei Solomo hört man nicht einmal etwas von Lösungsansätzen.


    Telogic befand sich im Insolvenzeröffnungsverfahren, später wurden die zunächst festgelegten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben - über all das gibt es Informationen nur vom Hörensagen. Da ist plötzlich voneinem riesigen und ominösen Investor die Rede, dessen Name erstaunlicherweise bis heute noch nirgends durchgesickert ist.
    Kaum ist dieses Phantom mit vollen Taschen angeblich aufgetaucht, schaltet E-Plus plötzlich das Netz für Telogic komplett ab, was nicht einmal während der Insolvenzeröffnungsphase der Fall war.
    Die Webseite von Telogic Germany sieht aber nach wie vor so aus, als wäre alles in bester Ordnung. Irreführung und Desinformation, wohin das Auge reicht!
    Ich persönlich glaube nicht an einen ominösen Investor; meine Vermutung ist vielmehr, daß die Abwendung der vorläufigen Insolvenz dem Einsammeln von Portierungsentgelten und ähnlichen Versilberungsüberlegungen zu verdanken ist.


    Auf meinen Satz hin:
    "Die sitzen auf hunderten oder gar tausenden (geliehenen) Nummern und weigern sich, Telekommunikationsleistungen zu erbringen, obwohl sie (noch) nicht insolvent sind. "
    ... antwortest Du:

    Zitat

    Blödsinn. Informiere dich zunächst mal über die Sachlage. Die Leistungen gegenüber den Kunden können nicht erbracht werden, weil E-Plus keine Leistungen mehr erbringt.


    Wenn Du meinen Satz komplett für Blödsinn hältst und offenbar über mehr Wissen verfügst, dann laß uns doch mal wissen, über wieviele Kunden (und damit Nummern) Telogic noch verfügt!
    Zum zweiten Teil verweise ich auf das weiter oben Gesagte und vor allem auch auf Dein eigenes Zitat:

    Zitat

    Lass es mich so formulieren: Wenn E+ jetzt dauerhaft und gegenüber allen Kunden keine Leistungen erbringen würde, sähe die Sache sicher anders aus.


    Nach der damit präzisierten Formulierung würde es also nicht ausreichen, wenn E-Plus unrechtmäßig die gesamte Firma Telogic und deren Kunden abklemmt?
    Wäre das auch kein Fall für die Bundesnetzagentur, sofern es grundlos und/oder unrechtmäßig erfolgt ist?
    Es steht also zu vermuten, daß Grund für die Komplettabschaltung über mehrere Wochen im Verhalten von Telogic zu suchen ist. Oder glaubst Du, E-Plus riskiert gigantische Schadensersatzforderungen von Telogic, wenn sie sich nicht sicher wären?


    Und deshalb nochmal die Fragen:
    Welchen Geschäftsbereich bedient Telogic nun noch, außer das Eintreiben von Portierungsentgelten, Affliate Marketing, Beschaffung von validierten Kunden-Datensätzen durch Abforderung von Personalausweiskopien, was der Bundesnetzagentur offensichtlich auch noch verschiegen wurde (siehe Veröffentlichung des Antwortschreibens im Solomo-Forum)?
    Warum konkretisieren sie nicht ihren Webauftritt, wenn sie seriös sind und informieren sachgerecht?


    Zum Abschluß nochmal Dein Eingangszitat:

    Zitat

    Ich frage mich auch, warum sich einige hier umbedingt einen Anspruch auf kostenfreie Portierung zusammen konstruieren wollen.


    Das regt einen dann zusätzlich noch auf!

    @ phonefux:


    Sorry, aber leider muß ich auch Deiner Replik wiedersprechen:


    In §46 Abs. 1 heißt es:

    Zitat

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.


    ... und nicht wie von Dir abgeschwächt formuliert:

    Zitat

    "Zwar sind die Anbieter bei Anbieterwechsel zu einer möglichst unterbrechungsfreien Leistungserbringung verpflichtet..."


    Der Anbieter hat sicherzustellen, daß...!


    Und genau das tut und kann Telogic eben nicht, also verstoßen sie gegen das TKG!


    In § 44 Abs. 1 TKG heißt es wörtlich:

    Zitat

    (1) Ein Unternehmen, das gegen dieses Gesetz, eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine auf Grund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur verstößt, ist dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet. Der Anspruch besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht. Betroffen ist, wer als Endverbraucher oder Wettbewerber durch den Verstoß beeinträchtigt ist. Fällt dem Unternehmen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, ist es einem Endverbraucher oder einem Wettbewerber auch zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der ihm aus dem Verstoß entstanden ist. Geldschulden nach Satz 4 hat das Unternehmen ab Eintritt des Schadens zu verzinsen.


    Du pickst Dir bei der Heranziehung dieses Paragraphen nun nur den Passus heraus, daß man Streitigkeiten (im konkreten Falle Schadensersatz) auf dem Zivilrechtswege durchsetzen muß.


    Hier steht aber ganz etwas anderes drin:
    "Ein Unternehmen, das gegen dieses Gesetz, eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine auf Grund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur verstößt, ist dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet. Der Anspruch besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht."
    ... zur Unterlassung verpflichtet!!!!
    Die Regelung zum Schadensersatz wird hier bei Vorsatz und Fahrlässigkeit herangezogen und ist mit einem "auch" versehen!


    Woher Du nun die folgende Schlußfolgerung nimmst, bleibt völlig offen für mich:

    Zitat

    ...aber ein Verstoß gegen diese Vorschrift verwirkt nicht den Anspruch auf Kostenerstattung für die Portierung.


    Nun haben wir es hier nach meiner Meinung aber eben nicht (mehr) mit einem seriösen Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche zu tun, denn einziger Geschäftszweck des deuschen Dänenablegers scheint ja nur noch zu sein, ohne jegliche Erbringung von Telekommunikationsleistungen durch Portierungszölle, Affliate Marketing und Kreation von validierten Kundendatensätzen (Anforderung von Ausweiskopien) möglichst viel Profit einzuheimsen, bevor man sich dann ganz verabschiedet.
    Die sitzen auf hunderten oder gar tausenden (geliehenen) Nummern und weigern sich, Telekommunikationsleistungen zu erbringen, obwohl sie (noch) nicht insolvent sind.
    Und dafür ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig????
    Das sehe ich aber ganz anders!

    @ phonefux:


    Das sehe ich nicht ganz so wie Du.
    Ich hatte meine Meinung bereits im Solomo-Forum zum Besten gegeben und will das hier nochmal als Auszug wiederholen:


    In Bezug auf das Thema "Portierungszölle", Meinung der Bundesnetzagentur zur Rechtmäßigkeit der Erhebung etc. noch folgendes:


    Zunächst einmal sei auch hier festgestellt, daß Telogic (bisher zumindest) nicht insolvent ist.
    Insofern zieht die Argumentation der Bundesnetzagentur schon mal überhaupt nicht.
    Die Firma Telogic verweigert im Moment schlichtweg die Leistung - nichts anderes!


    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt es einen Teil 3 mit der Überschrift Kundenschutz (§§ 43a - 47b).
    Im § 46 (Anbieterwechsel und Umzug) gibt es besagten Abs. 5, der permanent zitiert - oder sagen wir besser: traktiert - wird mit dem Inhalt:


    Zitat

    (5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.


    Nun wäre erst einmal darüber zu diskutieren, wie hoch denn die tatsächlich entstehenden Kosten wirklich sind. Mit "tatsächlich entstehen" kann ja nicht wirklich das gemeint sein, was die Worte hergeben, sonst könnte man ja auch einen Portierungszoll von 500 Euro als gerechtfertigt ansehen, wenn ein verpeilter Mitarbeiter knapp 14 Tage braucht, um die technisch erforderlichen Arbeiten zu realisieren. Aber das nur ganz am Rande.


    Nur besteht eben der §46 TKG nicht nur aus dem Abs. 5, sondern aus insgesamt neun Absätzen und beginnt mit Abs. 1, in dem es u.a. heißt:


    Zitat

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.


    Dieser Absatz, auf den im Übrigen im weiteren Wortlaut des §46 TKG noch öfter hingewiesen wird, stellt den Grundsatz des §46 TKG (zur Erinnerung: Kundenschutz). dar.
    Genau eben das kann doch Telogic nicht mal im Ansatz mehr erfüllen - weder vor Portierung, noch danach! Schlimmer noch: die Portierung erfolgt doch gerade erst aus dem Grund, weil keinerlei Leistungen mehr erbracht werden (können)!
    Insofern bleibt die Frage bestehen, ob es im vorliegenden Falle der genötigten Portierung gerechtfertigt ist, noch Portierungszölle zu erheben und zu kassieren.


    Insofern verstößt im Übrigen Telegic schon mal massiv gegen das Telekommunikationsgesetz, denn sie sind eben gerade (noch) nicht insolvent. Die Bundesnetzagentur bespricht aber immer nur letzteren Fall. Bei massiver und andauernder Verletzung des TKG ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig? Interessanter Ansatz!
    Aus meiner Sicht hat keinen Anspruch auf Vergütung, wer weder im Moment (Grund für die Portierung), noch während des Übergangs Leistungen erbringen kann.

    @ jposel:


    Zitat

    Nur die durch Mahnbescheid und folgende Schritte generierten Auslagen sind in der Insolvenz genauso schwer wiederzubekommen wie die Guthaben.


    Das mag wohl sein - doch nun kommt das "Aber":
    1. warten hier schon einige seit Wochen brav auf den guten Willen von Telogic, denen endlich das Guthaben auszuzahlen
    2. ist Telogic im Moment weder insolvent, noch bestehen in einem ggf. noch immer fortbestehenden Insolvenzeröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen.


    Das bedeutet, daß Telogic sowohl zahlen müßte, als auch dürfte. Ob sie könnten, hängt von der tatsächlichen Liquidität ab, aber bei all den Portierungszöllen, die hier im Moment abkassiert werden, dürfte Geld da sein.
    Dennoch steht zu befürchten, daß die im Moment nur denen mit dem größten "Nervfaktor" Geld auszahlen.


    Wer also sein Geld aus Guthaben wiederhaben will, kann nun weiter wochenlang warten und hoffen, auf Wohlwollen bei Telogic zu stoßen oder irgendwann "dran" zu sein; im schlimmsten Falle wartet man eben so lange, bis die wirklich wieder insolvent sind.
    Alternativ riskiert man eben einen überschaubaren Betrag und löst einen Mahnbescheid aus und könnte im Moment eben beides (Guthaben und Kosten) noch zurückbekommen.
    Das muß jeder selbst entschgeiden - ich wollte mit meinem vorherigen Beitrag zum Thema schlicht mit dem Märchen aufräumen, daß ein Mahnbescheid derart teuer sei und man das schon mal prinzipiell vergessen könne...

    @ Portiernix:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr Xyz, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Zur tatsächlichen Situation der Telogic Germany GmbH kann die Bundesnetzagentur leider keine abschließende Auskunft erteilen.


    Deine Schlußfolgerung aus diesem Text der Bundesnetzagentur war, daß sie absolut von nix wissen.
    Ich habe nun schlicht entgegnet, daß man dies ("Nichtwissen") aus diesem Satz nicht entnehmen kann. Man könne nichts sagen, aus welchem Grunde, bleibt aber offen.
    Somit hilft uns das leider auch alles nicht weiter.