Beiträge von MaRoediger

    @ iStephan:

    Zitat

    Jemand riet in diesem Forum, man solle in so einem Fall unter Berufung auf die gesetzliche Privilegierung von Rufnummern (die dem Kunden gehören) und weil man z.b. am 25.10. noch nichts von der neuerlichen Insolvenz wissen konnte, dem Inso-Verwalter ein Fax schicken und darauf hinweisen dass die aufgebuchte Summe ausschliesslich für die Portierung gedacht war.


    Dieser "Jemand" war ich. ;-)
    Ich hätte in einem solchen Fall jedenfalls den Insolvenzverwalter unverzüglich angeschrieben!


    Zum Thema Vertragsende...:
    Punkt 6.3. der Teunlogic-AGB lautet wörtlich:

    Zitat

    Endet das Aktivitätszeitfenster schließt sich eine zwei monatige Phase der passiven
    Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Mit
    dem Ende der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid
    Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen TELOGIC und dem
    Kunden endet.....


    Nun stellt sich die Frage, wann genau das Aktivitätszeitfenster anfängt - und wann es endet!


    Dazu sagt Absatz 6.2. folgendes:

    Zitat

    6.2 Maximal kann die Dauer des Aktivitätszeitfensters 24 Monate betragen. Die
    jeweilige maximale Dauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.


    Basis wäre hier der Zeitpunkt der letzten Aufladung. Danach würden mindestens 13 plus zwei weitere Monate folgen - und erst dann die Beendigung des Vertragsverhältnisses nach AGB.


    Von da ab hätte man dann 30 Tage Zeit für die Portierung - oder man kündigt oder Teunlogic wird beerdigt, womit der Vertrag mangels Partner hinfällig ist.

    @ iStephan:


    Wenn Deine Theorie zuträfe, daß der Vertrag mit Telogic bei kompletter Einstellung der Leistungen "beendet" wäre, weil das einer Kündigung seitens Telogic gleichkäme, würde damit auch der Zeitraum einer noch möglichen Portierung anfangen zu laufen.
    Rufnummernmitnahmen sind nur während 123 Tagen vor und 30 Tagen nach Vertragsbeendigung möglich!
    Das wäre für noch Portierungswillige sehr unschön!


    Aus meiner Sicht besteht ein Vertrag so lange, wie mindestens zwei Vertragspartner noch existent sind und keiner davon den Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, ist damit allein aus meiner Sicht der Vertrag nicht aufgelöst. Ein solch vertragswidriges Verhalten könnte aber z.B. Anlaß für eine fristlose Kündigung sein.
    Solange also Telogic noch "lebt" (also nicht insolvent ist oder das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist), besteht der Vertrag so lange weiter, bis einer der Partner kündigt.


    So würde ich das jedenfalls sehen.

    Ich würde auch allen raten, die heute an Telogic überwiesen haben, sofort morgen früh bei der eigenen Bank anzurufen oder sogar hinzugehen und nachzufragen, ob man die Überweisung nicht noch rückgängig machen kann. Sofern das Ganze noch nicht gebucht worden ist, könnte noch Hoffnung bestehen. Einen Versuch ist es allemal wert!


    Wer per Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt hat, hat es dagegen leichter.


    Den Pechvögeln, bei denen sich die Überweisung nicht zurückholen läßt, würde ich raten, sofort morgen früh (am besten per Fax) an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu schreiben.
    Ihr solltet ihm mitteilen, daß die Überweisung der 25 Euro (Überweisungsdetails angeben) in Unkenntnis der neuerlichen Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens erfolgt sei und ausschließlich für die Portierung Eurer Rufnummer (Details angeben) gedacht ist. Bittet darum, daß der Insolvenzverwalter dafür Sorge trägt, daß dieser Betrag auf eines seiner Treuhandkonten geleitet und tatsächlich für die Portierung verwendet wird.
    So würde ich es jedenfalls machen - somit ist der Insolvenzverwalter nicht desinformiert und nicht gutgläubig.
    Da Ihr nach Beschluß des AG Dortmund gezahlt habt und sich die Bezahlung auf eine Leistung bezieht, die in der Zukunft liegt, könntet Ihr vielleicht Glück haben.
    Auch hier: Einen Versuch ist es wert!

    @ istephan:


    So, Widerruf der Einwilligung zur Speicherung und Aufforderung zur Löschung von firmen- und personenbezogenen Daten ist eben vorab per Fax in leicht angepaßter Version an Solomo und Telogic raus...


    @ ElaHü:

    Zitat

    Darüber bin ich schon sauer, dass die Angelegenheit verschleppt wurde (mit welchem Recht gehen Portierungsanträge vor?)


    Die letzte Frage meinst Du doch nicht wirklich ernst, oder? Der Unterschied zwischen Portierungszöllen und Restguthabenauszahlungen besteht darin, daß erstere in die Kasse reingehen und letztere aus derselben raus! Mit zeitlicher Reihenfolge der Bearbeitung nach Eingang hat das doch nun wirklich gar nichts zu tun!
    Im Solomo-Forum und auch hier hatte ich mehrfach dazu geraten, umgehend Mahnbescheid zu erlassen. Bei 8,75 Euro auf zwei Karten hätte ich dann allerdings auch auf diese Maßnahme verzichtet.
    Dennoch gab es ja immer noch Leute, die meinten, mit Übersendung der Ausweiskopien würde man die Kameraden dort noch freundlicher stimmen können und käme eher dran.


    Ich kann mich sogar noch an einen Betrag erinnern, wo ein User meinte, er schreibe lieber eine eMail, weil man bei Telogic mitgeteilt habe, Briefe und Faxe würden noch später bearbeitet. Auf die Idee, daß man diesen Schwachsinn nur deshalb geschrieben hat, weil Faxe und Briefe (Einschreiben) nachweisbar sind, eMails aber eben nicht, kam er wahrscheinlich nicht.


    Ich bin aber mal gespannt, ob es hier noch immer Leute gibt, die Hoffnungsschimmer verbreiten werden, auch wenn selbige nur aus Schwarzlicht bestehen.


    Eine Strafanzeige? Gegen wen und weswegen genau? Weil sie kurz vor Insolvenz Geld eingenommen, aber nicht ausgegeben haben? Darüber wird sich sogar der Insolvenzverwalter freuen...
    Aus meiner Sicht macht eine Strafanzeige nur dann Sinn, wenn Insolvenzverschleppung vorliegt (dazu hatte ich auch schon mal was geschrieben) - aber auch das kann man sich sparen, denn das hat der Insolvenzverwalter zu prüfen und ggf. zur Anzeige zu bringen. Da jetzt derselbe vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden ist, wird es dem leichter fallen, das festzustellen.



    Beide Firmen haben nach meiner Überzeugung inzwischen den Nachweis erbracht, daß sie unseriös sind. Da halte ich es ähnlich wie bei Freunden: letztere erkennt man nur in der Not.

    @ iStephan:

    Zitat

    Eine vorläufige Insolvenz darf nur aufgehoben / beendet werden, wenn der Betrieb gesichert ist und nicht gleich wieder insolvent wäre.
    Aber nach der Aufhebung wurde - m.E. in vorhersehbarer Weise - jeder nachhaltige Geschäftszweck beseitigt.
    Das Geschäftsmodell "Wegportierungen abwickeln" ist m.E. naturgemäss kein Nachhaltiger Geschäftszweck und daher war die Aufhebung der 1. Insolvenz illegitim, eben weil kein nachhaltiger Geschäftsbetrieb mehr gesichert war.
    Das ganze schrammt sehr hart an der Grenze zu Rechtsbeugung.


    Ich weiß zwar, was Du sagen willst, aber Dein erster und zweiter Satz führen in verschiedene Richtungen! Wenn tatsächlich erst nach der Aufhebung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der nachhaltige Geschäftszweck wieder beseitigt worden ist, wäre die Aufhebung zu diesem Zeitunkt ja gerechtfertigt gewesen. "Vorhersehung" ist aus meiner Sicht kein juristischer Begriff. Wenn die wirklich einen "Phantom"-Investor präsentiert hatten, der glaubhaft machen konnte, das Ganze wieder auf die Beine stellen zu wollen und zu können, dann wäre die Aufhebung gerechtfertigt.
    "Rechtsbeugung" sehe ich da weniger - die Frage ist eher, ob man Telogic nicht Täuschung des Gerichtes vorwerfen könnte, aber das wird das Gericht schon klären.


    Es sieht tatsächlich so aus, als wenn es sich nun um ein neues Insolvenzeröffnungsverfahren handelt. Jedenfalls wird dieses Insolvenzeröffnungsverfahren nun unter einem anderen AZ geführt als beim vorherigen. Wir beide vertraten ja zwischendurch die Meinung, daß es ja noch nicht einmal ganz klar war, ob das vorherige Insolvenzeröffnungsverfahren überhaupt beendet wurde oder nur die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden sind.
    Nun scheint es klar.


    @ Alle:
    Allen, die sich nun im Moment noch mit dem Gedanken an eine Portierung und damit der Auffüllung von SIM-Karten-Guthaben tragen, würde ich dringend raten, daß im Moment nicht zu tun.
    Die SIM-Karten-Guthaben fallen vermutlich an die Masse, jedenfalls dürfte nach dem Beschluß des AG Dortmund vom 29.10.2012 klar sein, daß Telogic im Moment keinen Zugriff darauf hat.
    Man sollte also entsprechende Veröffentlichungen dazu abwarten oder den vorläufigen Insolvenzverwalter anschreiben und fragen, wie weiter vorzugehen ist. Seinerzeit mußte der Portierungszoll auf ein Sonderkonto des vorl. Insolvenzverwalters überwiesen werden, was bedonders bitter für die sein durfte, die noch reichlich "SIM-Karten-Guthaben" haben.


    Aber es wird doch wohl hier niemand aufheulen und sagen: "Also, wenn ich das gewußt hätte..." - oder?
    istefan und ich haben doch nun in unzähligen Beiträgen darauf verwiesen, daß aus unserer Sicht Telogic durch Portierungszölle, Affliate Marketing und die Gewinnung validierter Kundendatensätze (Ausweiskopien) nur noch soviel Kohle wie möglich generieren will und nicht daran denkt, Guthabenauszahlungen vorzunehmen, bevor man sich dann erneut in die Insolvenz verabschiedet.
    All denen, die noch SIM-Karten-Guthaben in nennenswertem Umfang hatten, hatte ich schon vor Wochen empfohlen, nach Auszahlungsaufforderung per Fax mit knapper Fristsetzung sofort Mahnbescheid zu erlassen.
    Ob das zeitlich noch dazu gereicht hätte, Geld zu bekommen, sei dahingestellt, nun dürfte es aber in jedem Falle weg sein.


    Wer sich nun noch weiter ärgern will, der schaut nochmal kurz auf der Webseite von Telogic nach; dort wird noch immer so getan, als sei alles zum Besten - inklusive des "Heraufzähl-Scriptes", was zusätzlich in die Irre führt.

    @ Lagoon008:

    Zitat

    Und täglich grüßt das Murmeltier: genau diese Tatsache habe ich - begründet - bezweifelt. Vom vielen Wiederholen wird Deine Sicht auch nicht wahrscheinlicher. Aber wir werden ja sehen ...


    Dieses nette Kompliment gebe ich doch gern zurück - auch begründet!
    Ich versuche es ein letztes Mal, dann gebe ich auf:
    Du unterstellst, daß die Entgelte für die Portierungen gar nicht überwiesen, sondern von bereits vorhandenen Guthaben "abgezogen" werden. Du unterstelltest weiter, daß diese eigentlich vorhandenen Guthaben nur noch auf dem Papier, aber nicht in Form von "Geld" (z.B. Bankguthaben) anwesend sind.


    Ich halte dagegen:
    1. Wir reden hier von zig tausenden Portierungen (vermutlich nicht nur über Solomo)! Wenn ich das neulich hier richtig gelesen habe, gab es nach Auskunft der BNA allein vor wenigen Tagen einen Rückstau von ca. 1.100 Portierungen. Zur Portierung wird aber bereits seit 2,5 Monaten aufgerufen.
    2. Die Sicherungsmaßnahmen gegen Telogic sind per 12.09.2012 aufgehoben worden, demzufolge lag zu diesem Termin zumindest keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (mehr) vor. Du kannst davon ausgehen, daß der vorläufige Insolvenzverwalter einen belastbaren Finanzatatus aufgestellt hat. Wären die Guthaben also nur noch virtueller Natur gewesen, würden sie die Bilanz in Form von Verbindlichkeiten ohne Gegenwert belasten und im schlimmsten Fall allein schon zu einer Überschuldung führen. Das kann so nicht gewesen sein! Die Guthaben waren also da bzw. zumindest werthaltig.
    3. Aus meiner Sicht ist es auch weit hergeholt, bei allen Portierungswilligen davon auszugehen, sie hätten pro Simkarte mindestens noch ein Guthaben von 25 Euro oder zumindest dicht dran.


    Demzufolge fließen in jedem Falle noch erhebliche finanzielle Mittel aus den sogenannten Portierungszöllen zu. Andernfalls wäre Telogic vermutlich bereits insolvent.
    Ob dann am Ende des ganzen Dramas überhaupt noch Guthaben da sein werden oder die zwischendurch mal eben mit verbraten wurden, ist eine ganz andere Frage! Einer solchen Mutmaßung würde ich aus meiner Sicht nicht unbedingt widersprechen! Dazu müßte ich nicht einmal ein Murmeltier bemühen!

    @ bernbayer:


    Zitat

    Finanziell rosig wird es ja auch bei Telogic wahrscheinlich nicht ausschauen, sonst hätten sie ja die ausstehenden Forderungen von E-Plus beglichen und es nicht zu der jetzigen Situation kommen lassen oder wenn sie jetzt wieder flüssig wären zumindest jetzt diese Forderung ausgeglichen und eine Wiederanschaltung bewirkt.


    Nichtsdestotrotz hätte aber selbst eine Insolvenz von Solomo keinen Einfluß auf Portierungen - nur um diesen Zusammenhang ging es doch.
    In Bezug auf Telogic ist die Frage, was Du unter "finanziell rosig" verstehst.
    Welche Gründe es tatsächlich für die Abschaltung durch E-Plus gegeben hat, weiß vermutlich hier aus dem Forum keiner mit Sicherheit. Immerhin war Telogic plötzlich und auf wundersame Weise doch mindestens wieder so flüssig, um die drohende Insolvenz abwenden zu können, die Sicherungsmaßnahmen aufheben zu lassen und den vorläufigen Insolvenzverwalter befriedigen zu können. Ob der vorübergehende Geldsegen nun von einem ominösen Investor kommt (den ich für ein Phantom halte) oder mit den immer noch sprudelnden Einnahmen aus Portierungszöllen zusammenhängt, kann dahin stehen - Geld muß da (gewesen) sein und kommt auch noch, so lange Portierungen stattfinden.

    Zitat

    Woher willst du wissen, das die Insolvenz keine Auswirkungen auf die Dauer der Portierung hat? Was wirklich Sache ist, weiß doch da mit letzter Sicherheit eigentlich niemand.


    Weil Solomo (und nur die befinden sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren mit angeordneten Sicherungsmaßnahmen) mit der Portierung nicht das Geringste zu tun hat - von eventuellen Portierungszollrefundierungen einmal abgesehen. :rolleyes:

    @ Lagoon08:


    Na bitte, es geht doch auch sachlich, wobei ich gegen spitze Formulierungen, hinter denen Geist steckt, nicht das Geringste einzuwenden habe. ;-)


    Also:
    Der Sinn eines Insolvenzeröffnungsverfahrens besteht darin zu überprüfen, ob genug Masse da ist, um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können oder ob Letzteres ggf. mangles Masse abgelehnt werden muß.
    Das Insolvenzeröffnungsverfahren selbst wird nicht mangels Masse aufgehoben, es erledigt sich nur durch Rücknahme des Insolvenzantrages oder bei Wegfall des Antragsgrundes.
    Demzufolge wird im Insolvenzeröffnungsverfahren der momentane Finanzstatus ermittelt. "Virtuelle Guthaben" helfen da nicht weiter; es geht da um Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben, Kassenbestände, materielle und immaterielle Vermögensgegenstände etc.
    Insolvent ist ein Unternehmen, wenn es entweder zahlungsunfähig oder überschuldet ist.


    Insofern steht zu vermuten, daß auf irgendeine Weise (Investorenphantom oder plötzlich sprudelnde Einnahmen z.B. aus Portierungszöllen) eine Spontangenesung von Telogic eingetreten sein muß, die eine Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen notwendig machte. Wenn die Gefahr der Gläubigerbenachteiligung nicht mehr besteht, sollten die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben werden.
    Ferner erinnere ich daran, daß das AG Dortmund kürzlich auch Festlegungen zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erlassen hat.
    Es muß also reichlich Geld dagewesen sein - mit mangelnder Masse hat das alles nichts zu tun!


    Ob Telogic genug Geld hat, um die Restguthaben auszahlen zu "können", weiß ich nicht, man könnte aber auch die Frage stellen, ob sie es denn überhaupt wollen?! So, wie dieses Unternehmen sich in den letzten Wochen und Monaten präsentiert hat und sich immer noch präsentiert (siehe Webauftritt), scheinen die es mit der Wahrheit/Ehrlichkeit nicht ganz so genau zu nehmen!
    Deshlab hatte ich u.a. auch hier in diesem Forum schon mehrfach dazu geraten, diese Leute mit formlosem Schreiben und Fristsetzung zur Auszahlung des Restguthabens aufzufordern und bei fristlosem Ablauf einen Mahnbescheid zuzustellen. Wenn das die Kunden (u.a. auch Du) nicht machen, werden sie vermutlich lange warten können. Genau darauf scheint doch Telogic zu reiten: Die Leute schreiben ihre Miniforderungen gedanklich ab. Finanziell scheint Telogic Germany eine Einbahnstraße zu sein - und gezahlt wird vermutlich nur dann, wenn es nicht mehr anders geht!


    Ein "halbwegs geordneter Unternehmensbetrieb" ist zunächst dadurch sicherzustellen, daß man sich um die Erfüllung seines Gesellschaftszweckes kümmert. Der war doch im vorliegenden Fall vermutlich die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im weiteren Sinne. Wenn man nun aber seinen Gesellschaftszweck nur noch darin sieht, möglichst viele Portierungszölle noch abzufassen, dann muß man seine Personalstruktur daran anpassen.