@ iStephan:
Zitat
Eine vorläufige Insolvenz darf nur aufgehoben / beendet werden, wenn der Betrieb gesichert ist und nicht gleich wieder insolvent wäre.
Aber nach der Aufhebung wurde - m.E. in vorhersehbarer Weise - jeder nachhaltige Geschäftszweck beseitigt.
Das Geschäftsmodell "Wegportierungen abwickeln" ist m.E. naturgemäss kein Nachhaltiger Geschäftszweck und daher war die Aufhebung der 1. Insolvenz illegitim, eben weil kein nachhaltiger Geschäftsbetrieb mehr gesichert war.
Das ganze schrammt sehr hart an der Grenze zu Rechtsbeugung.
Ich weiß zwar, was Du sagen willst, aber Dein erster und zweiter Satz führen in verschiedene Richtungen! Wenn tatsächlich erst nach der Aufhebung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der nachhaltige Geschäftszweck wieder beseitigt worden ist, wäre die Aufhebung zu diesem Zeitunkt ja gerechtfertigt gewesen. "Vorhersehung" ist aus meiner Sicht kein juristischer Begriff. Wenn die wirklich einen "Phantom"-Investor präsentiert hatten, der glaubhaft machen konnte, das Ganze wieder auf die Beine stellen zu wollen und zu können, dann wäre die Aufhebung gerechtfertigt.
"Rechtsbeugung" sehe ich da weniger - die Frage ist eher, ob man Telogic nicht Täuschung des Gerichtes vorwerfen könnte, aber das wird das Gericht schon klären.
Es sieht tatsächlich so aus, als wenn es sich nun um ein neues Insolvenzeröffnungsverfahren handelt. Jedenfalls wird dieses Insolvenzeröffnungsverfahren nun unter einem anderen AZ geführt als beim vorherigen. Wir beide vertraten ja zwischendurch die Meinung, daß es ja noch nicht einmal ganz klar war, ob das vorherige Insolvenzeröffnungsverfahren überhaupt beendet wurde oder nur die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden sind.
Nun scheint es klar.
@ Alle:
Allen, die sich nun im Moment noch mit dem Gedanken an eine Portierung und damit der Auffüllung von SIM-Karten-Guthaben tragen, würde ich dringend raten, daß im Moment nicht zu tun.
Die SIM-Karten-Guthaben fallen vermutlich an die Masse, jedenfalls dürfte nach dem Beschluß des AG Dortmund vom 29.10.2012 klar sein, daß Telogic im Moment keinen Zugriff darauf hat.
Man sollte also entsprechende Veröffentlichungen dazu abwarten oder den vorläufigen Insolvenzverwalter anschreiben und fragen, wie weiter vorzugehen ist. Seinerzeit mußte der Portierungszoll auf ein Sonderkonto des vorl. Insolvenzverwalters überwiesen werden, was bedonders bitter für die sein durfte, die noch reichlich "SIM-Karten-Guthaben" haben.
Aber es wird doch wohl hier niemand aufheulen und sagen: "Also, wenn ich das gewußt hätte..." - oder?
istefan und ich haben doch nun in unzähligen Beiträgen darauf verwiesen, daß aus unserer Sicht Telogic durch Portierungszölle, Affliate Marketing und die Gewinnung validierter Kundendatensätze (Ausweiskopien) nur noch soviel Kohle wie möglich generieren will und nicht daran denkt, Guthabenauszahlungen vorzunehmen, bevor man sich dann erneut in die Insolvenz verabschiedet.
All denen, die noch SIM-Karten-Guthaben in nennenswertem Umfang hatten, hatte ich schon vor Wochen empfohlen, nach Auszahlungsaufforderung per Fax mit knapper Fristsetzung sofort Mahnbescheid zu erlassen.
Ob das zeitlich noch dazu gereicht hätte, Geld zu bekommen, sei dahingestellt, nun dürfte es aber in jedem Falle weg sein.
Wer sich nun noch weiter ärgern will, der schaut nochmal kurz auf der Webseite von Telogic nach; dort wird noch immer so getan, als sei alles zum Besten - inklusive des "Heraufzähl-Scriptes", was zusätzlich in die Irre führt.