Antwort von Bundesnetzagentur
Hallo zusammen - bin neu hier - komme aus dem solomo Kundenforum.
Hatte am 27.September die Bundesnetzagentur kontaktiert, ob denn ein Portierungsentgeld
von 25 EUR in der jetzigen Lage
(d.h. Leistungen werden in keinster Weise mehr erbracht, selbst Rufumleitung geht nicht mehr)
denn rechtlich überhaupt zulässig ist.
Hier die Antwort von der Bna (heute morgen 9:59)
- die gehen anscheinend immer noch davon aus daß Telogic sich in vorläufiger Insolvenz
befinden..
Der Interessante Punkt ist für mich hier, daß auch im Falle kompletter Insolvenz eine
Portierung nach wie vor möglich ist.
Hier die Antwortmail:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Pnx,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in dem Sie Fragen im Zusammenhang mit der vorläufigen Insolvenz der Telogic Germany GmbH (vormals vistream GmbH) aufwerfen.
Auch im Falle der Insolvenz des abgebenden Unternehmens besteht ein Portierungsanspruch für die von Ihnen genutzte Mobilfunkrufnummer. Eine Portierung ist bis zu 31 Tage nach Ende des Vertrages möglich.
Auf Nachfrage der Bundesnetzagentur teilte die Telogic Germany GmbH der Bundesnetzagentur Folgendes mit:
Eine Rufnummernübernahme zu einem anderen Anbieter ist möglich.
Das Einsenden einer gesonderten Verzichtserklärung ist nicht notwendig. Dieses Schreiben zählt als Kündigungsbestätigung zu sofort.
Für die Bearbeitung der Portierung wird entsprechend unserer Preisliste eine einmalige Gebühr in Höhe von Euro 25 (brutto) erhoben, die mit Eingang des Portierungsauftrags durch Ihren neuen Mobilfunkanbieter von Ihrem SIM Guthabenkonto abgezogen wird.
Sollten Sie diese Gebühr bereits auf das Konto des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters überwiesen haben, so besteht keine Notwendigkeit mehr, Ihr SIM-Guthaben aufzuladen. Dies Geld wird zuerst für die Rufnummerübernahme herangezogen. Eine Überweisung auf das Konto des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters ist nicht mehr möglich.
Nachdem Sie die 25 EUR auf Ihr SIM-Guthaben aufgeladen haben, wenden Sie sich für alle weiteren Schritte bitte an Ihren neuen Anbieter.
Voraussetzung für die Portierung ist ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem SIM Konto zu diesem Zeitpunkt.
Sollten Sie eine Auszahlung des Restguthabens wünschen, senden Sie uns bitte die SIM-Karte zusammen mit Ihrer Bankverbindung an
Telogic Germany GmbH
Postfach 104107
44041 Dortmund
Gern gebe ich Ihnen noch ein paar allgemeine Hinweise zu den Portierungsentgelten im Mobilfunk.
Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Telekommunikationsanbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Nach § 46 Abs. 5 TKG können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.
Die Portierungsentgelte der Mobilfunkanbieter wurden untersucht, ob sie kostendeckend sind. Dazu mussten die Mobilfunkanbieter aussagefähige Informationen über die Kosten des Bereitstellungsprozesses vorlegen. Die Auswertung hat ergeben, dass die von den Netzbetreibern geltend gemachten Portierungsentgelte in Höhe von ca. 23 bis 29,95 EUR (brutto) nicht zu beanstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel
http://TK-Anbieterwechsel@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
02.10.2012