Beiträge von PrinzPoldi1402

    Dass sie mir die 25€ erlassen, glaube ich auch nicht, denn die werden versuchen, jetzt noch zu holen, was zu holen ist.


    Allerdings denke ich, dass es günstiger für Telogic gewesen wäre, die Portierungsgebühren von Beginn an zurückzunehmen.


    Ob sie tats. mit meiner Argumentation der Vertragsverletzung der Hauptleistungspflicht angreifbar sind, weiß ich nicht, da ich kein Anwalt bin, kann es mir aber vorstellen. Und bei einigen ist durch plötzliche unangekündigte dauerhafte Nichterreichbarkeit möglicherweise ein höherer finanzieller Schaden entstanden als die 25€, die Telogic für eine Portierung verlangt. (Neues Geschäftspapier, neue Visitenkarten, möglicherweise entgangene Aufträge und was es da noch alles geben könnte).


    Dem hätte Telogic mit einer offenen Kommunikation und der Möglichkeit der kostenlosen Portierung entgegenwirken können.


    Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und daher ist das alles nur so dahingesagt.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    So ein Brief mit Forderung auf Schadensersatz bewirkt sicher nichts. Denn die werden dieser Aufforderung nicht nachkommen. Man müßte dann den Rechtsweg beschreiten und klagen, ob man da was erreichen würde, ist auch ungewiss. Man könnte dann noch zusätzlich auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Ich denke ein solches Risiko wird deswegen kaum jemand auf sich nehmen.


    Ich weiß, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen werden, da sie es ja nicht können.
    Es geht ja auch nebenbei darum, dass ich nicht einsehe, einer Firma, die mir vertragl. zugesicherte Dinge nicht bieten kann, auch noch 25€ für eine Nummernportierung in den Rachen zu werfen.


    Was das Risiko angeht, würde ich das dann die Rechtsschutzversicherung einschätzen lassen. Ich denke aber mal, dass die Vertragsverletzung schon so schwerwiegend ist, dass die Kosten für kostenpflichtige Rufumleitung deer alten Nummer, Besorgung einer neuen Nummer, Bekanntmachung der neuen Nummer usw. möglicherweise dem Verursacher der Vertragsverletzung auferlegt werden könnten.


    Natürlich abhängig davon, dass es den Verursacher dann noch gibt :)

    Musterbrief, nur ein Entwurf


    ich habe mal auf die Schnelle was geschrieben.
    da ich aber juristisch nicht bewandert bin, was Formulierungen angeht und vor allem auch, was in diesem speziellen fall eine angemessene Frist ist, bitte ich darum diesen zu ergänzen, verbessern oder auch in der Luft zu zerreissen, wenn alles totaler Mist ist.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit fordere ich Sie auf, mir bis zum xx.yy.2012 die Nutzung meiner SIM Karte Nr xyz zu ermöglichen.


    Seit dem 19.09.2012 erfüllen Sie die in den mir vorliegenden AGB vertraglich zugesicherten Leistungen nicht mehr.
    Ich zitiere: „3.5 Im Rahmen des Prepaid-Mobilfunkvertrags stellt TELOGIC stellt dem Kunden die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 des
    Telekommunikationsgesetzes im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um gegen Entgelt erbrachte Leistungen, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen. Hierzu gehört insbesondere die sog.
    „Sprachtelefonie“.
    "


    Diese „Sprachtelefonie“ ist mir seit dem 19.09. nicht mehr möglich, da die o.g. SIM-Karte die von Ihnen zugesagte Eigenschaft, nämlich den „Zugang zu dem von TELOGIC und EPM betriebenen GSM-Mobilfunknetz und zu dem UMTS-Mobilfunknetz “ (3.2. AGB) durch Abweisung beim Einbuchungsversuch in das E-Plus Netz nicht erfüllt.


    Somit verstoßen Sie seit dem 19.09.2012 gegen Ihre Hauptleistungspflicht, der „Pflicht von TELOGIC gegenüber dem Kunden Mobilfunkdienste zu erbringen “ (1.4. AGB)


    Sollten Sie nicht bis zum xx.yy.2012 Ihre vertraglichen Leistungen wieder erbringen, werde ich weitere Schritte einleiten, um den mir entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.


    Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis zum xx.yy.2012. Sollten Sie Ihre Hauptleistungspflicht bereits bis zu diesem Datum wieder erbringen, so sehe ich von Ihrer Stellungnahme ab.


    Mit freundlichen Grüßen