Beiträge von Hippoman

    Ja, meine Schilderung entspricht der Wahrheit...kann auch alles nachweisen.


    Der Vertriebspartner hat anscheinend die Aktivierung/Bereitstellung mit dem Versand der Simkarten beantragt. Doch wurde dies mit Versand Simkarten PIN´s erst 14 Tage nach Vertragsunterschrift vollzogen.


    Die Vertragslaufzeit bezieht sich auch auf Versanddatum der Simkarten PIN´s plus 24 Monate, und nicht auf das Bereitstellungsdatum auf der Rechnung des Vertriebspartners.


    Folglich hat auch die Aktivierung erst 14 Tage nach Unterschrift erst stattgefunden.


    Da der Widerruf vor Aktivierung getätigt worden ist, sollte ich doch im Recht sein.


    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, denn ich habe keine Ahnung, wie genau die Abwicklung eines neuen Mobilfunkvertrages bei einem Vertriebspartner funktioniert.

    Hallo Zusammen,


    habe bei einem Vertriebspartner (ist hier auch tätig) eines Mobilfunkunternehmes 2 Mobilfunkverträge über das Internet bestellt. (Verträge wurden per Fax bzw. Email unterschrieben zurückgeschickt). Bei der Art der Bereitstellung habe ich schnellstmöglich angekreutzt.


    Einen Tag später erhielt ich die Rechnung und die Simkarten mit dem Hinweis, dass die Freischaltung an diesem Tag erfolgt, dass aber die Simkarten PIN´s (nötig um zu telefonieren) mit getrennter Post bzw. Email vom Mobilfunkbetreiber zugestellt werden.


    Auf jeden Fall hab ich es mir anders überlegt, und habe 7 Tage später beim Vertriebspartner und 8 Tage später beim Mobilfunkanbieter meinen Widerruf schriftlich eingereicht. (Fax)
    Die Simkarten habe ich im Originalzustand (Scheckkartenformat) nach telefonischer Anfrage beim Mobilfunkanbieter an diesen per Einwurfeinschreiben zurückgeschickt. Diese bestätigten mir auch telefonisch das die Mobilfunkverträge zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht in Ihrem System existierten. Die Zustellung der Simkarten PIN´s und die Aktivierung der Verträge ist erst 14 Tage später erfolgt. (Seltsamer Weise 14 Tage nach Vertragsunterschrift).


    Jetzt meine Frage...ist mein Widerruf gültig, und würde ich bei einem Prozessfall recht bekommen? Der Vertriebspartner wehrt sich den Widerruf an den Mobilfunkbetreiber weiterzuleiten. Er meint, dass ein Mobilfunkvertrag eine Dienstleistung wäre, und bei dieser gem. § 312 d BGB kein Widerrufsrecht möglich wäre. Er bietet mir nur alternativ eine kostenpflichtige Stornierung an.


    Vielen Dank.

    Hier der Sachverhalt...


    Habe einen Mobilfunkvertrag über das Internet abgeschlossen, und diesen paar Tage später widerrufen. Bisher war mir nicht bekannt, das hierdurch Kosten in Rechnung gestellt werden.


    hier in meinem Fall wurden Stornierungsgebühren, wie Aktivierungsgebühr, Simkartengebühr...verlangt.


    Ist eine Rechnungsstellung derartiger Kosten bei einem gültigen Widerruf überhaupt rechtens?


    Vielen Dank für Eure Antwort