Beiträge von AngelEye

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    Original geschrieben von phonefux
    Doch. Wenn du mit Festsetzung die gesetzliche Grundlage meinst, die wird es ja auch in Zypern geben. Dass sie kurzfristig kommt, spricht nicht gegen die Abgabe. Und gegen ein Gesetz an sich hat man als Bürger üblicherweise keine Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn du die individuelle Festsetzung per Bescheid meinst, gegen den man Einspruch erheben kann, gibt's eine solche in D bei Steuern oft auch nicht. Die Lohnsteuer wird ebenfalls einfach so abgeführt, einen angreifbaren Bescheid gibt's erst, wenn und falls du eine Einkommensteuererklärung machst.


    Ich wollte eigentlich nicht so sehr auf die Situation in Deutschland raus, weil ich davon ausgehe, dass die Begrifflichkeiten und Regelungen in Zypern anders sind (und außerdem eine derartige Steuer höchstwahrscheinlich ohnehin gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und damit gegen Art. 3 GG verstoßen würde, siehe die Auffassung des BVerfG zur ehemals erhobenen Vermögenssteuer), aber wenn wir schon einmal dabei sind, gerne auch etwas dazu.


    Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer, genauso wie die Kapitalertragsteuer auch. Es wird also durch das Abführen keinesfalls eine Steuer festgesetzt, sondern es erfolgt nur ein Abzug, der auf die endgültige (durch Verwaltungsakt festzusetzende) Steuer, § 155 AO anzurechnen ist. Daher steht auch jedem Bürger der Rechtsweg gegen die Steuererhebung im Fall der Einkommenssteuer offen.
    Im Übrigen wüsste ich gern, welche Steuer in Deutschland nicht auf Grund eines Verwaltungsaktes sondern durch Gesetz erhoben wird.


    Wenn man das auf die Situation in Zypern anwenden würde, müsste nach dem kollektiven Einbehalten demnach gegen jeden Betroffenen ein Bescheid erlassen werden, auf den die bereits durch die Bank abgeführte Summe angerechnet wird. Davon ist aber nicht die Rede.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Es wird niemand enteignet. Wie ich das verstanden habe, hat das Ganze den Charakter einer "Abgabe" im Sinne einer (zweckgebundenen) Vermögenssteuer. Denke ich Deinen Gedanken weiter, werden jeden Monat Teile meiner Einkünfte "enteignet" - und das vollkommen rechtmäßig. ;)


    Ich verstehe nicht, wieso immer wieder eine Enteignung mit dem Argument wegdiskutiert wird, dass es sich um eine Steuer (oder sonstige Abgabe) handelt.


    Eine Steuer ist eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, so weit passts ja noch. Aber in einem Rechtsstaat (von dem ich bei EU-Mitgliedsstaaten bisher ausgegangen bin) bedarf es vor der Vollstreckung von Forderungen aus Steuerschuldverhältnissen zumindest eines staatlichen Hoheitsaktes der Festsetzung, gegen den der Bürger Rechtsschutzmöglichkeiten hat.


    Wenn der Staat den Bürger aber vor vollendete Tatsachen stellt und von einem Tag auf den Anderen der Kontostand sinkt kann das keine Steuer mehr sein.


    Und Deine Einkünfte werden nicht enteignet, da auch hier der Staat nicht direkt zugreift, vielmehr FÜHREN Banken, Arbeitgeber, usw. Steuern AB, aber der Staat nimmt sich nicht einfach, was ihm gefällt.

    Hallo zusammen,


    im Laufe meines Studiums habe ich zwei Praktika gemacht, und je mehr ich im Internet lese, desto mehr Zweifel habe ich, ob ich sie richtig verstehe.


    Wäre schön, wenn einer der Experten hier eine ungefähre Schulnote draus machen könnte ;)


    Nr. 1:




    Nr. 2: