Moin
Wir haben das Handy jetzt am Mittwoch abegholt und abends angeschaltet, was ist passiert? Net viel..der Bildschirm wird kurz hell und danach dunkelt sich das Display ab....Handy bootet nicht hoch.. ganz toll, ein defektes Gerät wiederbekommen!
Sind dann gestern in den Vodafoneshop in Esslingen gegangen, die bestehen dort auf ihre 3 Umtauschbelege..was anderes geht nicht. Vor Ort hat die Dame auch eine, kA welche, Hotline angerufen, welche das gleiche behauptete.
Danach habe ich die Hotline angerufen, die Dame bestätigte mir dass was ich auch kannte, mit den 2x + wieder defekt.
Sie sagte aber auch dass wir zum Shop gehen müssen wo der Vertrag abgeschlossen wurde, da es eine PartnerAgentur ist (Sindelfingen Sterncenter).
Ok, wieder 40KM in eine Richtung gefahren :mad:
Und was darf ich mir dort anhören? Er bräuchte die ORIGINAL VF Reparaturscheine, so DIN A5 Dinger oder kA, hat mir einen gezeigt.
Wir haben die Dinger aber nie bekommen. Ärger staute sich wieder auf...
Der Fuzzi meinte dann dass wir die VF Hotline anrufen müssen, die würden uns die Dinger zuschicken lassen. :apaul:
Danach telefonierte ich mal wieder mit einer Dame von der VF Hotline, welche nicht soooo freundlich war. Sie war auch der Meinung dass man 3 Umtauschbelege bräuchte bevor VF in die Gänge kommt etc, dann wollte sie noch die Namen von der Dame wissen welche sagte dass 2x Reparatur reicht, etc... "Wer hat Ihnen das gesagt?" blah... Als ich ihr sagte es auch im Internet gelesen zu haben wollte sie wissen WO genau...lol
Nunja, das Ende vom Lied war dann dass ich laut der Hotline zu dem Shop gehen muss wo das Gerät wegen der Reparatur war. Also werde ich morgen in den Esslinger Shop gehen und die Scheine verlangen. Der Geschäftsführer ist dann auch da, laut der Mitarbeiterin... juhu
Die im Esslinger Shop wollte mich auch auf die AGB von VF verweisen, wegen den 3 Umtauschbelegen..... hab grad in der AGB nachgeschaut, da steht:
Zitat
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften.
Und nachfolgend steht da nix dran...
Kann man das mit den 2 erfolglosen Reparaturversuchen irgendwo nachlesen, bzw schriftlich haben?
Langsam bekomm ich einen dicken Hals..... :o