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Original geschrieben von iStephan
WrathOfGod: Ich erwarte gar nicht, dass meine Kohle von Telogic in Mündelsicheren finnischen Grundschuldbriefen angelegt und von zwölf finnischen Notaren mit mitternächtlichen Beglaubigungszeremonien mit wallenden Gewändern , Rauschebärten und tropfendem Siegelwachs beglaubigt wird :p
Dein letzter Beitrag erweckte da einen gegenläufigen Eindruck.
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@sonst:
Ob das Geld (Riesenbeträge ) zu irgendwelchen Gläubigern unterwegs ist oder nicht juckt mich nicht, solang der Betrieb normal weiterläuft und mir im Gegenzug eine Telefoniermöglichkeit in gleicher Höhe, per *100#, eingeräumt wird.
Das ist doch der entscheidende Punkt!
Die Frage ist nur, wie lange Du noch telefonieren kannst.
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Und selbst wenn das nicht mehr der Fall wäre (bis jetzt spricht nix dafür), wäre die Forderung nicht per se uneinbringlich.
Zumindest in ihrer vollen Höhe ist die uneinbringlich. Telogic dürfte praktisch keinerlei hard assets haben, die zu einer relevanten Insolvenzquote führen könnte.
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Es ist doch sehr bemerkenswert, dass auch für abgehende Gespräche eine fallback-Lösung im Gewusel Solomo-Telogic zu existieren scheint.
Einen SIP-Trunk einzurichten ist wahrlich kein Wunderwerk.
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Portierungen von Festnetznummern bei gleichzeitigem Inhaberwechsel der Rufnummer habe ich schon mehrfach erfolgreich hinbekommen, indem ich einfach das Portierungsformular, das man zur Unterschrift zugesandt bekommt, entsprechend abgeändert habe.
Man leitet also beim aufnehmenden Netzbetreiber eine Portierung ein und auf dem zugesandten Formular verändert man (möglichst elektronisch) Name und Anschrift auf den tatsächlichen Inhaber der Rufnummer.
Sipgate hat da als aufnehmender Anbieter einmal gemotzt und den Import wegen Manipulation am Formular abgelehnt. Ein klärender Anruf verhalf mir dann doch zur Portierung.
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Die diversen Versionen des Huawei E173 unterscheiden sich im wesentlichen darin, ob sie UMTS900 unterstützen und einen externen Antennenanschluß besitzen. UMTS900 wird in Deutschland niemals relevant (auch wenn E-Plus irgendwo damit experimentiert). Die Frage ist also nur, ob Du einen Antennenanschluß benötigst - falls ja, kauf den "Web'n'Walk Stick Basic IV" bei der Telekom, ansonsten den günstigeren O2 Surf Stick in der Variante "E173".
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Natürlich bist Du dann noch erreichbar. DualSIM Smartphones wären ansonsten ja praktisch unbrauchbar.
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Original geschrieben von iStephan
Das bedeutet, der Aufladungsbetrag ist nicht einfach in einer Insolvenzmasse versickert, ...
Nochmals: eingezahltes Guthaben wird von keinem Provider als insolvenzsicheres Sondervermögen geführt. Was die Provider durch Guthabeneinzahlungen einnehmen, wird unmittelbar für die Betriebsausgaben verwendet. Dein Guthaben stellt lediglich eine Forderung gegen Telogic dar. Tatsächlich wird der Aufladebetrag sicherlich schon zu Gläubigern Telogics unterwegs sein um irgendwelche offenen Rechnungen zu begleichen. Sollten die Gläubiger Telogics nächste Woche die Leitungen wieder ausknipsen, wirst Du nichts mehr von Deinem Guthaben sehen.
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Den Link zu dieser Info findest Du drei Beiträge über Deinem.
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Vielleicht sind sie aufgrund baulicher Beschränkungen oder aufgrund von Grenzwerten gezwungen an einzelnen Standorten auf eine Technologe bzw. Frequenz zu verzichten.
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Daß man die Grundgebühr zwingend per Bankeinzug zahlen muß, ist schon einmal ein riesiger Scheiß. Wenn man zudem die automatische Aufladung nicht deaktivieren kann, dann ist das einfach nur eine billige Fußangel-Nummer à la Drillisch.
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Sollte alles so passen, mußt halt kurz nach Österreich.