Korrektur: genau DAS schreibt Phone4fun in seinem vorletzten Satz!
Man kann (wenn ich richtig verstehe)
ENTWEDER eine sofortige Protierung beauftragen und erhält für die restliche Laufzeit seines aktuellen und dann Alt- bzw. Ex-Vertrags eine neue Nummer, kann dafür bei dem neuen Vertrag die portierte Nummer quasi sofort nutzen.
ODER man beantragt, dass die Portierung erst mit Ende des gekündigten Vertrags ausgeführt wird. Dafür wird man erstmal eine neue Nummer im Neuvertrag bekommen, die dann auf die portierte Nummer geändert wird...aber eben erst nach Beedigung des Altvertrags.
Jedenfalls kann man solch SPÄTERE Portierungen bis maximal (irgendwas um die) 90 Tage in der Zukunft beantragen. Das war, so nehme ich jedenfalls an, das, was Phone4fun sagen wollte und handytick auch schreibt
handyticks Aussage bezieht sich rein auf die "Portierung"! Wann der Neuvertrag gilt bzw. man für zahlen muss, erwähnt er (jedenfalls in deinem Zitatausschnitt) nicht. Aber da wird Pfone4fun wohl Recht haben: für die Überschneidung wird man doppelt zahlen müssen.
Oder?