Beiträge von Dp|A13kz

    Schau in deinem Arbeitsvertrag oder frag hier: http://www.frag-einen-anwalt.de.


    Für mich, der noch kein Arbeitsrecht gehört hat folgt dein Anspruch mit einem "erst-recht"-Argument aus §1 BUrlG: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.


    Du befindest dich in einem "Teufelskreis": Kannst kein Urlaub nehmen (sowieso faktisch rechtswidrig!) und deshalb gibts kein Geld für den Urlaub. Wenn du aber im Urlaub wärst müsste dir dieser bezahlt werden.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Wer etwas weglässt hat (meistens) was zu verbergen, von daher ist nicht wirklich absehbar was schlimmer ist: Das Zeugnis oder das fehlende Jahr im Lebenslauf.


    Wenn was fehlt kann man immernoch behaupten ne Reise gemacht zu haben... Einen 6er n Mathe würde ich lieber nicht mitschicken. Dann lieber mit nem mittelmäßigen Hauptschulabschluss bewerben ;)

    Frist setzen zur Nacherfüllung, wird er aber nicht können da es sich um ein konkretes Gerät handelt (aber wohl kein Stückkauf, sondern Gattungskauf)


    sorry dass ich nicht mit §§ um mich werfe, sind ja Semesterferien.


    Es liegt ein Sachmangel vor, da sich die Sache nicht in dem beschriebenden Zustand befindet. EInen geringfügigen Sachmangel gibt es nicht. Entweder hop oder top.


    Nach dieser Frist zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Wenn nichts kommt, dann Anzeige. :top:



    Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Bei einem Kauf von einer Privatperson gibt es kein Rückgaberecht.


    Abgesehen davon gibt es m.E. generell kein gesetzlich vorgeschriebenes "Rückgaberecht", sondern nur ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Dieses gilt aber nur bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler.


    Das bedeutet allerdings nicht, dass ein privater Verkäufer bei Mängeln "fein raus" ist. (Siehe Beitrag weiter oben)


    Bis auf den letzten Satz ist in dem Beitrag alles falsch.


    Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens seit 1.1.2002 nicht mehr, wurde mit der Schuldrechtsreform ins BGB eingegliedert.

    Bei hängendem Arm sollte man die Manschette ~ 1cm sehen. Bei gebeugtem Arm sieht man sie dann natürlich noch mehr.


    Die Hose sollte so lang sein, dass sie vorne nur einen (!) Knick macht, dafür muss sie locker auf dem Schuh aufsitzen. Es kommt hier natürlich auf den Schuh an, bei einem niedrigen Schuh ist die Hose etwas länger bei einem Chelsea Boot etwas kürzer.

    Meinungen ändern sich über 7 Jahre... Oder ist das hier der Vatikan? Bei Carpassion.com/de/forum funktioniert das feature auch ohne getrolle!


    Wäre auch mal was um von dem eingeschlafenen Forum-Look wegzukommen...Oder ist das schon Retro :D "hey, it looks like the internet in 2001" ;)