Ja nun, dann möchte ich mal in die allgemeine Lobhudelei einstimmen. VVL D1 mit Motorola Q9h innerhalb von 3 Tagen abgewickelt und Gerät bei mir angekommen.
Perfekt!
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Ja nun, dann möchte ich mal in die allgemeine Lobhudelei einstimmen. VVL D1 mit Motorola Q9h innerhalb von 3 Tagen abgewickelt und Gerät bei mir angekommen.
Perfekt!
Hallo,
kann jemand was zur Sprachqualität und Empfangsleistung sagen?
Grüße Zappi
So, nun darf ich auch mal.
Habe bei fonez schon bestellt und auch vor Ort letztens mal im Shop vorbeigeschaut.
Meine Erfahrung ist äußerst positiv. Was möglich ist, wird auch möglich gemacht.
Fragen werden geduldig und ausführlich beantwortet. Durch die kompetente Beratung wurde ich erst auf das für mich besser geeignete Telefon hingewiesen. Das Teil habe ich dann auch gleich mitgenommen, ein freies Gerät ohne Branding, klasse.
Macht weiter so und vielen Dank!
:top:
Zappi
Es ist 15:15 Uhr und 5 min sind um...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mm9200
Hi,
hab das Mio A700 nun gut 3 Wochen.
Spb Pocket Plus
Spb Backup
Tom Tom
GPS Moscow Pro
TomTom
MortPlayer
sind als Zusatzprogramme drauf.
Bis jetzt habe ich wirklich keine Abstürtze und die Geschwindigkeit ist meiner Meinung nach sehr gut.
Gruß
Danke dir, das hört sich vielversprechend an. Mal sehen, ob ich noch bis Jahresende warten kann. Da könnte ich eh noch einen Vertrag verlängern.
Hat schon mal jemand ein Heute-Plugin und/ oder andere Programme draufgeworfen und kann was zur Geschwindigkeit sagen?
Habe auf dem MDA compact 2 die Programme Spb Pocket Plus, Spb Backup, SK Tools drauf und das Teil ist damit sehr sehr langsam. Alleine beim Aktivieren der Telefonfunktion muss ich mehr als 5 Sekunden warten bis ich die PIN eingeben kann.
Das und auch das Surfen im Internet ggf. mit Opera sollte schneller sein, als mit den bekannten Omap 200er Prozessoren, dann wäre es meine Ideallösung - wlan brauch ich nicht und wenn, dann reicht es über SD-Anschluss.
Z.
Habe das Prozedere gerade hinter mir, da meine Schwester Anfang Juni 2006 heiratete.
Da ich auch Trauzeuge war, habe ich eine Hochzeitszeitung gestaltet und ein Spiel für die Feier vorbereitet. Man kann wohl nicht von einem Brauch sprechen, aber in unseren Gefilden Baden-Württembergs ist das üblich. Habe dabei auf Vorlagen aus dem Buchhandel verzichtet, da ich aufgrund eigener Erfahrung (8 Hochzeitsbesuche innerhalb der letzten drei Jahre) festgestellt habe, dass man eh nur die persönlich gestalteten Seiten mit Anekdoten, Fotos und Geschichten rund um das Hochzeitspaar liest und die langweiligen, immer gleichen "Füllseiten" gelangweilt überblättert. Die Erstellung hat Spaß gemacht, war aber auch viel Arbeit, insbesondere die Bildbearbeitung (Scannen, Bearbeiten, Arrangieren) kostete immens Zeit. Man kann jedoch dann den Erlös / den Gewinn dem Hochzeitspaar zur Verfügung stellen, so die Hochzeitszeitung verkauft und nicht verschenkt wird.
Als Bruder eine Rede zu halten, halte ich für nicht angebracht. Da wären die Brauteltern imho vorher in der Pflicht bzw. an der Reihe. Will von denen keiner, kann es sein, dass sie sich pikiert fühlen, wenn quasi der Bruder stattdessen diesen Teil übernimmt. Eine Ausnahme wäre imho dann gegeben, wenn zum Bruder eine starke persönliche Beziehung besteht und/oder der Vater nicht mehr lebt.
Z.
Wurde denn nur der Mahnbescheidsantrag dem Schuldner zugestellt oder wurde der Vollstreckungsbescheidsantrag auch zugestellt? Beide müssen dem Schuldner zugestellt sein, er kann gegen den Mahnbescheidsantrag Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Erst wenn gegen letzteres nicht vorgegangen wird, besteht ein rechtskräftiger Titel, welcher beim Vollstreckungsgericht am Sitz des Schuldners zur Vollstreckung mittels Zwangsvollstreckungsauftrag berechtigt.
Z.
Stefan I.:
Wie empfindest du die Sprachqualität?
Die Lautstärke des Klingeln ist sicher subjektiv, aber zu leise sollte es nun auch nicht sein. Nun gut, da gibt mir zu denken.
Z.
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Wenn der Rechtsschutz die Sache übernimmt (klärt i.d.R. vorher der RA ab), werden ALLE Kosten getragen.
Bei dir bleibt dann nur die Geldbuße von 60,- Euro hängen. D.h. selbst wenn Du schuldig geprochen wirst, wird es für dich BILLIGER, als wenn Du den Bußgeldbescheid bezahlst. Klingt komisch, ist aber so!
(...)Gruß Oern1
Sehe ich anders, weiß aber nicht, ob ich dich richtig verstehe. Imho kannst du den Bußgeldbescheid akzeptieren und die Rechtsschutz zahlt dennoch die im Bußgeldbescheid aufgeführten Kosten des Verfahrens und Auslagen. Zudem ist der Anwalt schon bestellt und Deckungsschutz gegeben.
Zur Not könnte der Anwalt auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und sodann wieder zurücknehmen, dann werden die Kosten des Verfahrens und Auslagen in jedem Falle durch die Rechtsschutz übernommen.
Da die Kosten eines etwaigen Gutachters zu den Verfahrenskosten gehören werden auch diese von der Rechtsschutz bezahlt.
Zappi